Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Die Stadt Heilsbronn beabsichtigt zum Zwecke der Beseitigung des Bahnübergangs und den Ersatz durch eine Eisenbahnüberführung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 32 „Beseitigung des Bahnübergangs Heilsbronn durch Errichtung eines Brückenbauwerkes“.

 

Der Marktgemeinderat hat den o. g. Bebauungsplanentwurf bereits in der Sitzung am 10.10.2017 behandelt.

Jedoch wurden bei der bis einschließlich 07.11.2017 durchgeführten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beurteilungserhebliche Unterlagen zu bau- und betriebsbedingten Schall- und Erschütterungsimmissionen, der geotechnische Bericht, die eingeholte Altlastenauskunft sowie der landschaftspflegerische Begleitplan nicht zusammen mit den üblichen Bauleitplanunterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Aus diesem Anlass wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in diesem Verfahren erneut durchgeführt.

 

Die Bauverwaltung sieht keine Belange des Marktes Dietenhofen berührt.


Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat hat keine Einwendungen bezüglich der vorliegenden Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 32 „Beseitigung des Bahnübergangs Heilsbronn durch Errichtung eines Brückenbauwerks der Stadt Heilsbronn.