Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 38 „Naturwärme Neudorfer Höhe sowie Biogasanlage Weiskopf, Neudorf“ ist zwingend ein Durchführungsvertrag abzuschließen. Der Durchführungsvertrag muss vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes vom Vorhabenträger unterzeichnet sein.

 

Im Durchführungsvertrag verpflichtet sich der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens, der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten.

 

Der Durchführungsvertrag wurde vom Ortsentwicklungs- und Bauausschuss in seiner Sitzung am 18.12.2017 vorberaten und dem Marktgemeinderat empfohlen, den Durchführungsvertrag in der Entwurfsfassung vom 15.12.2017 zu beschließen.


Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat beschließt den Durchführungsvertrag in der Entwurfsfassung vom 15.12.2017.