Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Die Gemeinde Weihenzell beabsichtigt, den Bebauungsplan B 18 Neumühle Süd 3 im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufzustellen und hat eine öffentliche Auslegung durchgeführt. Innerhalb der Auslegungsfrist wurden Bedenken und Anregungen eingereicht, die der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11.12.2017 abgewogen hat und zeitgleich eine erneute Auslegung des Entwurfs beschlossen hat.

 

Die Art der baulichen Nutzung wird von einem „Reinen Wohngebiet“ auf ein „Allgemeines Wohngebiet“ geändert. Zudem haben sich Änderungen bei den Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie den notwendigen vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen hinsichtlich der Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes ergeben.

 

Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB angewandt.

 

Die Bauverwaltung sieht keine Belange des Marktes Dietenhofen durch den Bebauungsplan berührt.


Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat hat keine Einwendungen bezüglich der vorliegenden Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 18 Neumühle Süd 3 der Gemeinde Weihenzell.