Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

1. Bürgermeister Erdel schlägt vor, die bestehende Satzung wie folgt abzuändern:

 

„Die Satzung über Auszeichnungen des Marktes Dietenhofen wird erweitert und geändert. Neu und zusätzlich aufgenommen werden die Verleihung von Ehrenurkunden sowie die Verleihung eines Zinntellers mit dem Gemeindewappen. Weiter wird in der Satzung der Begriff „Verdienst“- durch den Begriff „Bürger“ ersetzt.

Hierzu ergeht folgende Änderung:

§1 Abs. (2) b wird wie folgt geändert .

Das Wort „goldene Verdienstmedaille“ wird durch das Wort „goldenen Bürgermedaille“ ersetzt.

§1 Abs. (2) c wird wie folgt geändert:

Das Wort „silberne Verdienstmedaille“ wird durch das Wort „silberne Bürgermedaille“ ersetzt.

 

§3 Abs (1), (2), (3) Zeile 1 wird wie folgt geändert:

Das Wort „goldene Verdienstmedaille“ wird durch das Wort „goldenen Bürgermedaille“ ersetzt.

 

§4 Abs. (1), (2) und (3)i jeweils erste Zeile wird wie folgt geändert:

Das Wort „silberne Verdienstmedaille“ wird durch das Wort „silberne Bürgermedaille“ ersetzt.

 

§6 Abs. (2)

Die Wörter „goldenen Verdienstmedaille“ und „silbernen Verdienstmedaille“ werden durch die Wörter „goldenen Bürgermedaille und „silbernen Bürgermedaille“ ersetzt.

Abs. (3)

Das Wort „goldenen Verdienstmedaille“ wird durch das Wort „goldenen Bürgermedaille“ ersetzt.

Abs. (4)

Die Wörter „goldene Verdienstmedaille“ und „silberne Verdienstmedaille“ werden durch die Wörter „goldene Bürgermedaille“ und „silberne Bürgermedaille“ ersetzt. Das Wort „und“ nach Bürgermedaille wird gestrichen und durch ein Komma ersetzt. Nach dem Wort „Gemeindeziegel“ werden die Wörter „und das Gemeindewappen“ eingefügt

 

 

Neu eingefügt wird der § 5a

§ 5a

Abs. 1 (neu)

Das Gemeindewappen wird auf einem Zinnteller eingeprägt an Personen vergeben, die sich durch ihr ehrenamtliches Engagement oder durch hohen beruflichen Einsatz um die Bürgerschaft der Gemeinde verdient gemacht haben.

Abs. 2 (neu)

Der Zinnteller hat einen Durchmesser von 24 cm. Auf der Vorderseite ist das Gemeindewappen mit dem Schriftzug Markt Dietenhofen angebracht.

Abs. 3 (neu)

Das Gemeindewappen wird zusammen mit einer Urkunde bei einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates, bei einer Bürgerversammlung oder einer sonstigen öffentlichen Veranstaltung verliehen.

Abs. 4 (neu)

Voraussetzung ist die ununterbrochene Tätigkeit in der jeweiligen Position von mindestens 6 Jahren. Mehrfachengagement kann kumuliert werden.

 

Neu eingefügt wird der § 5b

§5b

Abs. 1 (neu)

Eine Dankurkunde wird an verdiente Bürgerinnen und Bürger verliehen, die sich durch langjährigen Einsatz oder durch eine besondere Einzelleistung um die Bürgerschaft und die Gemeinschaft verdient gemacht haben.

Abs. 2 (neu)

Die Urkunde wird bei einer öffentlichen Gemeinderatssitzung bei einer Bürgerversammlung

oder anderen öffentlichen Veranstaltung mit Nennung des Sachverhaltes überreicht.“

 

 

 

 

und über die Änderung sowie kleinere redaktionelle Änderungen in der nächsten Sitzung des Marktgemeinderates abzustimmen.


Beschluss:

Mit der vorgestellten Änderung der Satzung besteht Einverständnis.