Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Die Eheleute Grafe haben einen Bauantrag zum Umbau mit Anbau an einer bestehenden Garage auf dem Grundstück FlNr. 266/3 Gemarkung Dietenhofen eingereicht.

 

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 Dietenhofen östlicher Teil. Daher richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 30 BauGB.

 

Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:

-       Garagenstandort

-       Errichtung außerhalb der Baugrenzen und Baulinie

 

Die Erschließung ist gesichert.

 


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben der Eheleute Grafe zum Umbau mit Anbau an einer bestehenden Garage auf dem Grundstück FlNr. 266/3 Gemarkung Dietenhofen.

Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 „Östlicher Teil“ bezüglich

-       Garagenstandort

-       Errichtung außerhalb Baugrenze und Baulinie