Sitzung: 29.01.2018 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Die Eheleute Grafe
haben einen Bauantrag zum Umbau mit Anbau an einer bestehenden Garage auf dem
Grundstück FlNr. 266/3 Gemarkung Dietenhofen eingereicht.
Das Baugrundstück
befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 Dietenhofen östlicher
Teil. Daher richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 30
BauGB.
Hinsichtlich der
Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:
-
Garagenstandort
-
Errichtung
außerhalb der Baugrenzen und Baulinie
Die Erschließung
ist gesichert.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss
erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben der Eheleute Grafe
zum Umbau mit Anbau an einer bestehenden Garage auf dem Grundstück FlNr. 266/3
Gemarkung Dietenhofen.
Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein
Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1
„Östlicher Teil“ bezüglich
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Garagenstandort
-
Errichtung
außerhalb Baugrenze und Baulinie