Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Frau Lisa Ammon und Herr Martin Zwingel haben einen Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 612/85 Gemarkung Dietenhofen eingereicht.

 

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11a „Dietenhofen Nord“. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:

-       Garagenstandort

-       Dachneigung (zulässig: 38 – 45 Grad; geplant: 20 Grad)

-       Kniestockhöhe (zulässig: 30 cm; geplant: 1,96 m)

-       Überschreitung bei talseitigem Untergeschoss von max. 2,50 m, gemessen an Geländeoberkante

-       Dachfarbe (zulässig: rot oder rotbraun; geplant: anthrazit)

-       Dacheindeckung Garage (zulässig: Tonziegel, geplant: Blechdach)

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag der Frau Lisa Ammon und des Herrn Martin Zwingel zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 612/85 Gemarkung Dietenhofen.

 

Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11a „Dietenhofen – Nord“ bezüglich

-       Garagenstandort

-       Dachneigung

-       Kniestockhöhe

-       Überschreitung bei talseitigem Untergeschoss von max. 2,50 m, gemessen an Geländeoberkante

-       Dachfarbe

-       Dacheindeckung Garage