Sitzung: 29.01.2018 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Frau Lisa Ammon und Herr Martin Zwingel haben einen Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 612/85 Gemarkung Dietenhofen eingereicht.
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11a „Dietenhofen Nord“. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:
- Garagenstandort
- Dachneigung (zulässig: 38 – 45 Grad; geplant: 20 Grad)
- Kniestockhöhe (zulässig: 30 cm; geplant: 1,96 m)
- Überschreitung bei talseitigem Untergeschoss von max. 2,50 m, gemessen an Geländeoberkante
- Dachfarbe (zulässig: rot oder rotbraun; geplant: anthrazit)
- Dacheindeckung Garage (zulässig: Tonziegel, geplant: Blechdach)
Die Erschließung ist gesichert.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag der Frau Lisa Ammon und des Herrn Martin Zwingel zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 612/85 Gemarkung Dietenhofen.
Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11a „Dietenhofen – Nord“ bezüglich
- Garagenstandort
- Dachneigung
- Kniestockhöhe
- Überschreitung bei talseitigem Untergeschoss von max. 2,50 m, gemessen an Geländeoberkante
- Dachfarbe
- Dacheindeckung Garage