Sitzung: 29.01.2018 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Frau Ursula und Herr Sebastian Karch haben einen Bauantrag auf Abbruch des Gartenhauses sowie Neubau einer Doppelgarage mit Unterkellerung auf dem Grundstück FlNr. 109/4 Gemarkung Leonrod eingereicht.
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Am Stolzberg“ und daher richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 30 BauGB.
Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:
- Überschreitung der Baugrenze
Die Erschließung ist gesichert.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag der Frau Ursula und des Herrn Sebastian Karch zum Abbruch des Gartenhauses und Neubau einer Doppelgarage mit Unterkellerung auf dem Grundstück FlNr. 109/4 Gemarkung Leonrod.
Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 „ Am Stolzberg“ bezüglich
- der Überschreitung der Baugrenze.