Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Frau Ursula und Herr Sebastian Karch haben einen Bauantrag auf Abbruch des Gartenhauses sowie Neubau einer Doppelgarage mit Unterkellerung auf dem Grundstück FlNr. 109/4 Gemarkung Leonrod eingereicht.

 

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Am Stolzberg“ und daher richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 30 BauGB.

 

Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:

-       Überschreitung der Baugrenze

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag der Frau Ursula und des Herrn Sebastian Karch zum Abbruch des Gartenhauses und Neubau einer Doppelgarage mit Unterkellerung auf dem Grundstück FlNr. 109/4 Gemarkung Leonrod.

 

Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 „ Am Stolzberg“ bezüglich

-       der Überschreitung der Baugrenze.