Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Frau Gertraud und Herr Hans Hecht haben einen Bauantrag zum Teilabbruch und Wiederaufbau eines Nebengebäudes auf dem Grundstück FlNr. 837 Gemarkung Kleinhaslach eingereicht.

 

Das Baugrundstück liegt innerhalb in Zusammenhang bebauter Ortsteile und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein (§ 34 BauGB).

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben der Frau Gertraud und des Herrn Hans Hecht zum Teilabbruch und Wiederaufbau eines Nebengebäudes auf dem Grundstück FlNr. 837 Gemarkung Kleinhaslach.