Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2

Herr Muammer Ocak hat einen Antrag auf isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8 „Nord-West“ zur Errichtung eines Carports beim Markt Dietenhofen eingereicht.

 

Die Errichtung des Carports ist nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) BayBO verfahrensfrei, da die Fläche von 50 m² nicht überschritten wird und es den Vorgaben des Art. 6 Abs. 9 BayBO entspricht (max. Grenzbebauung 9 m und max. Wandhöhe 3 m).

 

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Nord-West“. Das Carport soll nicht am vorgesehenen Garagenstandort sowie außerhalb der Baugrenze errichtet werden. Laut der Festsetzung Nr. 3.3 des Bebauungsplanes muss zudem vor Einzelgaragen an öffentlichen Verkehrsflächen ein Stauraum von mind. 5,00 m Länge sowie 3,50 m Breite vorhanden sein. Von dieser Festsetzung wird ebenfalls eine Befreiung beantragt.

 

Die Erschließung ist gesichert.