Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1

Die Fa. BSR Bodenrecycling GmbH beabsichtigt, auf dem Grundstück FlNr. 1146/3 Gemarkung Oberfeldbrecht den Bereich des Langzeitlagers und der Deponie „Am Schellenberg“ unter Verbleib der vorhandenen Abfälle umzuprofilieren, abzudichten und zu rekultivieren.

 

Im einzelnen wurden folgende Genehmigungen beim Landratsamt Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim beantragt:

-       Genehmigung nach § 28 Abs. 2 KrWG für den Verbleib des in das Panum eingebauten und abgelagerten Abfalls mit einer entsprechenden Abdichtung

-       Plangenehmigung nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KrWG i. V. m. § 10 DepV (wesentliche Änderung der Deponie, insbesondere die Rekultivierung, Oberflächenabdichtung, Verfüllhöhe und Verfüllvolumen)

-       Verwendung von Deponieersatzbaustoffen für die Herstellung der Schutzschicht

 

Laut der DepV ist den angrenzenden Gemeinden als Träger öffentlicher Belange zu den genannten Anträgen Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

 

Die Verwaltung sieht keine Belange des Marktes Dietenhofen durch die vorgesehenen Maßnahmen an der Deponie berührt.


Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat hat keine Einwendungen bezüglich der vorliegenden Planung der Fa. BSR, den Bereich des Langzeitlagers und der Deponie „Am Schellenberg“ unter Verbleib der vorhandenen Abfälle umzuprofilieren, abzudichten und zu rekultivieren.