Markt Dietenhofen;
Rechenschaftsbericht zur
Jahresrechnung 2016
(Art. 102 Abs. 1 Satz 2 GO und § 77 Abs. 2 Nr. 5 i.V.m. § 81 Abs. 4
KommHV-Kameralistik)
Die Planansätze des Verwaltungshaushalts in Höhe
von insgesamt 13.550.831,00 € (Gemeinderatsbeschluss vom 12. April 2016) haben
sich aufgrund zweckgebundener Mehr- bzw. Mindereinnahmen bei verschiedenen
Einrichtungen der Gemeinde während des Haushaltsjahres 2016 um insgesamt 20.749,52 € auf 13.571.580,52 € erhöht.
Die Einzelbeträge ergeben sich aus folgender Aufstellung:
Verwaltungshaushalt:
Einnahmen:
Im
Haushaltsjahr 2016 wurde 0,53 % mehr Geld, im Vergleich zu den
Haushaltsansätzen, eingenommen. Vergleich der Einzelpläne zum Planansatz:
Vergleich
der Einnahmen mit hervorgehobener Bedeutung (gerundet) zu den Ansätzen des
Verwaltungshaushaltes:
Teilweise
konnten bei den oben genannten Einnahmearten Mehreinnahmen verzeichnet werden.
Bei
der Grundsteuer A (-5,90 €), Umsatzsteuerbeteiligung (-4.630,00 €), Mieten und
Pachten (-1.480,03 €) und bei den Zinseinnahmen (-260,48 €) wurde weniger Geld
vereinnahmt, als veranschlagt wurde.
Ausgaben:
Aufgrund
zweckgebundener Mehreinnahmen der Gemeinde während des Haushaltsjahres 2016 war
eine Gesamtausgabeermächtigung in Höhe von 13.571.580,52 € vorhanden (Erhöhung
der Planansätze um insgesamt 20.749,52 €).
Die Ansätze der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes wurden im Haushaltsjahr 2016
in den Einzelplänen 0 ‑ 8 nicht, jedoch im Einzelplan 9 schon
überschritten. Insgesamt wurden 0,68 % weniger Haushaltsmittel verwendet als
möglich. Vergleich der Einzelpläne zum Planansatz (evtl. mit Erhöhungsbetrag):
Die
bedeutendsten Ausgaben des
Verwaltungshaushalts (gerundet) in einer Kurzübersicht:
Bei der Haushaltsstelle
„Geschäftsausgaben“ (Untergruppen 650-656, 658) wurden 57.886,99 € und bei „Zuweisungen/Zuschüsse
für laufende Zwecke an soz. Einrichtungen“ (Untergruppen 700, 709) 1.830,12 € mehr,
als die in Ansatz gebrachten Haushaltsmittel, benötigt.
Es wurden
·
für Personalausgabe (Hauptgruppe 4)
·
für den Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen (Untergruppen
500, 504)
·
für den Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Untergruppen
510, 513 – 517)
·
Geräte, Ausrüstungsgegenstände (Untergruppen 520, 522) und
·
für die Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude (Untergruppen 540,
542, 544) sowie
·
für Zinsausgaben (Untergruppen 800, 806, 807)
weniger Haushaltsmittel, als
im Haushaltsplan veranschlagt, benötigt.
Die Gewerbesteuerumlage 2016
betrug 1.002.550,00 € (1. – 4. Quartal 2016). Gleichzeitig wurde aus der
Abrechnung der Gewerbesteuerumlage 2015 ein Betrag von 64.784,00 € von uns
erstattet. Deshalb wurde der Planansatz um 147.334,00 € überschritten. Der
Markt Dietenhofen hatte 4.222.138,75 € Gewerbesteuereinnahmen zu verzeichnen.
Im Haushaltsjahr 2016
konnten zudem 1.524.365,96 € aus dem Verwaltungshaushalt in den
Vermögenshaushalt zugeführt werden, wobei ursprünglich eine Zuführung von
612.740,00 € vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt geplant war.
Bei den gemeindlichen
Einrichtungen „Kindertagestätte VILLA Kunterbunt“ und „Kindertagesstätte
Schabernack“ hat sich der Kostendeckungsgrad – im Vergleich zu den Vorjahren
–verbessert (siehe nachfolgende Übersicht). Auch das Defizit der Sporthalle am
Sportzentrum ist zurückgegangen –im Vergleich zu den Vorjahren (siehe
nachfolgende Übersicht). In der Turnhalle konnten aufgrund des Umbaus bzw.
Sanierung (Frühjahr 2013 bis Oktober 2015) keine Einnahmen erzielt werden. Ab
November 2015 ging die Mensa und Schulsport in Betrieb. Das Defizit ist auch
hier leicht zurückgegangen.
Bei den aufgeführten
gemeindlichen Einrichtungen handelt es sich um öffentliche Einrichtungen mit
besonderer Zielsetzung des kommunalen Aufgabenbereiches, bei denen der
Grundsatz der vollen Kostendeckung aus Art. 8 Abs. 2 KAG nicht uneingeschränkt
verwirklicht werden kann.
*Seit 01.07.2007
befindet sich die Turnhalle „Pestalozzistraße“ im Eigentum der Gemeinde, seit
Frühjahr 2013 bis Oktober 2015 wurde die Turnhalle umgebaut/saniert.
Grundsätzlich wird bei den
beiden Sporthallen ein Deckungsgrad von ca. 33% gefordert und als Untergrenze
des Vertretbaren angesehen. Zukünftig sollte deshalb darauf hingewirkt werden,
dass die Mindestdeckung von 33% erreicht bzw. beibehalten wird.
Das
Hallenbad arbeitet ebenfalls mit einem hohen Defizit. Es handelt sich auch hier
um eine öffentliche Einrichtung mit besonderer Zielsetzung des kommunalen
Aufgabenbereiches, bei der der Grundsatz der vollen Kostendeckung aus Art. 8
Abs. 2 KAG nicht uneingeschränkt verwirklicht werden kann. Der Deckungsgrad
sollte hier mindestens 50% betragen. Im Jahr 2016 konnte ein Kostendeckungsgrad
von 28,84 % erreicht werden. Zukünftig sollten auch hier Maßnahmen zur besseren
Kostendeckung überlegt werden.
*Hinweis: Die
Zahlen Planansatz und Jahresrechnung (IST) sind der Aufstellung der Dr. Schulte
/ Röder Kommunalberatung UG & Co. KG über die Jahreswerte 2016 entnommen.
Bei
der „Kostenrechnenden Einrichtung Abwasseranlage“ werden in Absprache mit dem
Kommunalunternehmen Röder, Würzburg die „IST Einnahmen und Ausgaben“
abgeglichen. Dabei werden z. B. auch fiktive Kosten, wie Maschinenkosten
berücksichtigt. Die Sonderrücklage wird immer um den Differenzbetrag aus dem
Abgleich der Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben der Gebührenkalkulation gekürzt
bzw. angehoben.
Der
Sonderrücklage werden durch den Abgleich der Kostenrechnenden Einrichtung
Kläranlage im Haushaltsjahr 2016 insgesamt 30.678,43 € entnommen. Der Stand der
Sonderrücklage beträgt somit insgesamt 76.826,04 €.
Nachrichtlich:
Die
nachrichtlichen Übersichten sind nur bedingt aussagefähig, da nur für das Ärztehaus
kalkulatorische Kosten (kalk. Abschreibung und kalk. Verzinsung) verrechnet
werden. Zudem werden teilweise Kosten für den Unterhalt der Gebäude und die
jeweiligen Bewirtschaftungskosten (Heizöl, Schornsteinfeger, Wassergebühr,
Abwassergebühr, etc.) für die Wohnungen im Schloss und Bauhof bei anderen
Einzelplänen (Unterabschnitt „3201 – Schloss“, und Unterabschnitt „6495 –
Bauhof“ gebucht.
Budget
Die
Einrichtung „Bauhof“ wird seit 2009 budgetiert. Budgetverantwortlich war für
den Bauhof, Wolfgang Arlt als Bauhofleiter. Der Bauhof wurde mit insgesamt
120.000,00 € budgetiert. Grundsätzlich gilt für das Budget, dass am Jahresende
eingesparte Budgetmittel zu 50% mit in das kommende Haushaltsjahr übernommen
werden dürfen. Für den Fall, dass die Budgetmittel überschritten werden
sollten, werden die überzogenen Mittel zu 100% in das folgende Haushaltsjahr
übernommen, d.h. dass sich die Höhe des Budgets im Ansatz des Folgejahres um
die entsprechenden Mittel verringert.
Insgesamt wurden 58.933,53 €
an Haushaltsmitteln nicht ausgegeben. Deshalb wurden 50 % (29.466,77 €) auf das
Budget des Haushaltsjahres 2017 übertragen.
Vermögenshaushalt:
Einnahmen:
Im
Haushaltsjahr 2016 wurde 11,53% weniger Geld, im Vergleich zu den
Haushaltsansätzen, eingenommen. Vergleich der Einzelpläne zum Planansatz:
Die
Einnahmen des Vermögenshaushalts blieben in allen Einzelplänen, bis auf die
Soziale Sicherung mit einer Abweichung in Höhe von 145.410,00 € und der
Allgemeinen Finanzwirtschaft mit einer Abweichung von 499.790,14 €, unter den
veranschlagten Haushaltsansätzen zurück, da bei verschiedenen Maßnahmen keine
Zuwendungen/Zuweisungen bzw. keine Beiträge vereinnahmt werden konnten.
Eine
„echte“ Rücklagenentnahme ist in Höhe von 1.950.000,00 € erfolgt.
Ausgaben:
Die
Ansätze der Ausgaben des Vermögenshaushalts wurden im Haushaltsjahr 2016 um
11,53 % unterschritten. Vergleich der Einzelpläne zum Planansatz:
Die
Ausgaben des Vermögenshaushaltes erreichen 2016 ein Ergebnis von 6.219.829,81 €. Im Haushaltsansatz
waren Ausgaben in Höhe von 7.030.481,00
€ vorgesehen. Die tatsächlichen Ausgaben liegen damit um 810.651,19 € unter dem Ansatz.
Bedeutende Einnahmen und
Ausgaben des Vermögenshaushalts in der Übersicht:
Bestandsübernahme
nach 2017
* Der KAR Vermögenshaushalt (Soll-Überschuss) wurde durch die Jahresrechnung
2016 gebildet.
Haushaltsreste
bestehen keine und wurden nicht gebildet.
Rücklagen:
Zum
31.12.2016 beträgt der Stand der Allgemeinen Rücklage nach Buchung der Zinsen
des noch bestehenden BSV Nr. 4177473/016 insgesamt 3.308.680,68 €. Daneben wurde eine fiktive Zuführung an die
Allgemeine Rücklage unter gleichzeitiger Entnahme in Höhe von 2.124.254,95 €
gebucht. Eine Sonderrücklage besteht für die Abwasseranlage zum 31.12.2016 in
Höhe von 76.826,04 €.
Schulden:
Der
Schuldenstand zum 31.12.2016 liegt bei 0,00
€.
Kassenbestand:
Der
Kassenbestand war stets ausreichend. Die Aufnahme von Kassenkrediten war nicht
erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2016 zur Kenntnis und
beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der
Rechnungsprüfung.