Das Architekturbüro Korder hat den Bauplan dem Ortsentwicklungs- und Bauausschuss in der Sitzung am 29.01.2018 vorgestellt. Die in der Ausschusssitzung festgelegten Änderungen werden zurzeit eingearbeitet.
Das Baugrundstück liegt innerhalb der in Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksflächen in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Erschließung ist gesichert.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben des Marktes Dietenhofen zum Teilabbruch eines ehem. Gewerbegebäudes und Errichtung von Parkplätzen auf dem Grundstück FlNr. 117 der Gemarkung Dietenhofen.