Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Herr Dipl.-Ing. (FH) Scheuenstuhl wurde mit der Erstellung eines Vorentwurfs für den Neubau einer Kindertageseinrichtung am Meisterweg beauftragt.

Für die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3 hat Herr Dipl.-Ing. Scheuenstuhl einen Planungsvertrag vorgelegt.

 

Vertragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den Neubau einer Kindertageseinrichtung mit 100 Kindergartenplätzen und 48 Krippenplätzen. Der Vertrag umfasst die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß § 34 HOAI und Anlage 10 Nr. 10.1 zur HOAI.

Die Baumaßnahme ist in Honorarzone III Mindestsatz eingestuft. Die Nebenkosen werden als Gesamtpauschale in Höhe von 5 % des Nettohonorars abgerechnet.

 

Die Honorierung der übertragenen Grundleistungen richtet sich nach § 35 HOAI und der anrechenbaren Kosten nach der DIN 276-1. Eine aktuelle Kostenschätzung nach der DIN 276-1 liegt zu den aktuellen Planungsentwürfen noch nicht vor.

 


Beschlussvorschlag:

Das vorgelegte Honorarangebot und der Planungsvertrag des Ingenieurbüros BAU, Dipl.-Ing. (FH) Heinz Scheuenstuhl, Weihenzell, wird vollumfänglich genehmigt. Der Auftrag zur Weiterentwicklung der Variante unter TOP 2.1 vorgestellten Variante 4 wird erteilt.