Sitzung: 22.02.2018 Verwaltungs- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Bürgermeister Erdel und Kämmerer Wäger erläutern
den Mitgliedern des Verwaltungs- und Finanzausschuss die Inhalte des
vorgelegten Entwurfs des Verwaltungshaushalts und gehen darin insbesondere auf
nachfolgende Punkte ein:
Der Haushalt hat im Verwaltungshaushalt
voraussichtlich folgenden Umfang (in Euro):
2016: |
Rechnungsergebnis |
13.643.599,51 € |
2017: |
Ansatz Vorjahr |
14.428.204,00 € |
2018: |
Ansatz |
15.427.021,00 € |
2019: |
Finanzplanungsjahr 1 |
15.326.050,00 € |
2020 |
Finanzplanungsjahr 2 |
15.257.350,00 € |
2021 |
Finanzplanungsjahr 3 |
15.257.350,00 € |
Nach den Ansatzermittlungen im vorgelegten
Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2018 und für die künftigen
Finanzplanungsjahre ist eine Zuführung
in den Vermögenshaushalt in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 in
ausreichender Höhe möglich. Die Zuführungen müssen grundsätzlich jährlich so
hoch sein, dass damit die ordentliche Tilgung der Kredite gem. § 22 Abs. 1
KommHV gedeckt werden können und insgesamt mindestens
so hoch wie die aus speziellen Entgelten gedeckte Abschreibung.
Der vorgelegte Entwurf beinhaltet folgende
Zuführungen vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt:
2018 |
1.293.459,00
€ |
2019 |
1.129.908,00 € |
2020 |
913.058,00 € |
2021 |
823.858,00 € |
Die Einnahmen im Verwaltungshaushalt 2018
werden wie in den Vorjahren durch die Ansätze im Einzelplan 9 Unterabschnitt
9000 geprägt, sodass dieser vorrangig betrachtet wird:
Einzelplan
9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ – Der EINZELPLAN
9 im Verwaltungshaushalt stellt sich in den Einnahmen und Ausgaben wie
folgt dar:
EINNAHMEN:
Bezeichnung |
Ansatz 2017 |
Soll 2017 |
Ansatz 2018 |
Soll 2018 |
Grundsteuer A |
71.000 € |
69.084,96 € |
71.000,00 € |
70.218,00 € |
Grundsteuer B |
631.000 € |
699.811,77 € |
645.000,00 € |
645.742,79 € |
Gewerbesteuer |
4.200.000 € |
4.503.775,39 € |
4.500.000,00 € |
4.927.247,55 € |
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer |
2.797.500 € |
2.949.065,00 € |
3.134.000,00 € |
0,00 € |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
480.000 € |
488.361,00 € |
600.000,00 € |
0,00 € |
Hundesteuer |
13.500 € |
14.087,00 € |
13.500,00 € |
13.594,00 € |
Schlüsselzuweisungen |
0 € |
0 € |
0 € |
0,00 € |
Allg. Zuweisungen vom Land Art. 7 FAG |
94.021 € |
99.513,75 € |
98.853,00 € |
0,00 € |
Pauschale Finanzzu-weisungen Art. 11 FAG |
0 € |
0 € |
0 € |
0,00 € |
Einkommenssteuer-ersatzleistungen v. Land |
205.000 € |
213.823,00 € |
230.000,00 € |
0,00 € |
Überlassung Grund-erwerbssteuer |
40.000 € |
36.294,22 € |
40.000,00 € |
0,00 € |
Vd. allg. Zuweisungen vom Land Art 7 a FAG |
0 € |
0 € |
0 € |
0 € |
SUMME |
8.532.021
€ |
9.073.816,09
€ |
9.332.353
€ |
5.656.802
€ |
AUSGABEN:
Bezeichnung |
Ansatz 2017 |
Soll 2017 |
Ansatz 2018 |
Soll 2018 |
Gewerbesteuerumlage |
966.000 € |
959.283,00 € |
1.030.000 € |
0,00 € |
Solidarumlage |
0 € |
0 € |
0 € |
0,00 € |
Kreisumlage |
3.665.270 € |
3.665.269,92 € |
3.310.000 € |
0,00 € |
SUMME |
4.631.270 € |
4.624.552,92 € |
4.340.000 € |
0,00 € |
Wie in den Vorjahren erhält der Markt Dietenhofen keine Schlüsselzuweisungen (0.9000.0410).
Die Kreisumlage*)
(0.9000.8321) wird mit 3.310.000,00 € (Vorjahr 2017: 3.665.270,00 €)
veranschlagt. Die deutlich niedrigere Kreisumlage findet ihre Begründung im
geringeren Gewerbesteueraufkommen 2016 im Gegensatz zum Jahr 2015.
*) Die Kreisumlage berechnet sich wie folgt:
Die Kreisumlage wird in Von-Hundert-Sätzen
der Umlagegrundlagen bemessen. Umlagegrundlagen sind die geltenden
Steuerkraftzahlen sowie 80 v. H. der Schlüsselzuweisungen des vorangegangenen
Haushaltsjahres. Es werden die Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer,
Gde.-Anteil an der Einkommenssteuer und der Gde.-Anteil an der Umsatzsteuer des
Jahres 2016 addiert. Dies ergibt die Steuerkraftmesszahl. Zur
Steuerkraftmesszahl wird noch 80 v. H. der Schlüsselzuweisungen aus 2016
addiert, was zur Umlagekraft 2018 führt. Die Umlagekraft wird dann mit dem
Umlagesatz der Kreisumlage (Haushaltsjahr 2018 = 48,35 %) multipliziert und
ergibt die Kreisumlage.
Die
weiteren Einzelpläne im Überblick:
Im Einzelplan
0 „Allgemeine Verwaltung“ wurden die verschiedenen Haushaltsansätze
angepasst. Die Ausgaben für die Kommunale Allianz „Kernfranken“ werden dabei
wie im Vorjahr bei 15.000 € festgesetzt. Die Betreuung der Finanzverwaltung
durch die Kommunalberatung Rödl und Partner, aufgrund der Änderung des § 2b des
Umsatzsteuergesetzes, werden bei der Gruppierungsziffer 6554 weiterhin
berücksichtigt. Im Jahr 2017 musste der Markt Dietenhofen erstmals ein
Verwahrentgelt für einen Teil seiner Geldeinlagen bei den Kreditinstituten
entrichten. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Planungen im
Vermögenshaushalt sind in dem vorliegenden Entwurf allerdings noch keine
Ansätze für die Negativverzinsung eingearbeitet.
Für die überörtliche Rechnungsprüfung soll
der Ansatz im Finanzplanungsjahr 2019 noch aufgestockt werden, was durch
Kämmerer Wäger für die Vorlage an den Marktgemeinderat erfolgen wird.
Für das Leasing eines Behördenfahrzeugs
wurden 3.000 € eingestellt und weiterhin für die Durchführung eines
Organisationsgutachtens in der Allgemeinen Verwaltung Mittel bereitgestellt.
Für die Geodatenbank RiwaGIS, das Bürgerservice-Portal
und einem Informationssicherheitskonzept werden insgesamt 12.000 € in den
EDV-Kosten eingeplant.
Im Einzelplan
1 „Brandschutz/Feuerwehr“ wurden die einzelnen Feuerwehren hinsichtlich des
Mittelbedarfs befragt. Für die Feuerwehren der Gemeinde Dietenhofen wird dieses
Jahr eine Gesamtsumme von rd. 39.000 € eingeplant. Die Mittel werden aufgeteilt
und bei folgenden Gruppierungsziffern zur Verfügung gestellt: 5200, 5223, 5500,
5600, 5620, 6300, 6325, 6500, 6510.
Bei den Unterhaltskosten wurde zudem das
neue Feuerwehrhaus in Kleinhaslach berücksichtigt.
Im Bereich der Öffentlichen Sicherheit und
Ordnung soll laut Bürgermeister Erdel der Ansatz für den Wohncontainer aus
aktuellem Ansatz seitens der Verwaltung noch angehoben werden, um in diesem auch
eine Wasserversorgung in kalten Monaten zu gewährleisten.
Für den Bereich „Hochwasserschutz“
werden für das Gewässerentwicklungskonzept 35.000 € und für die
Überschwemmungsgebietsermittlung 80.000 € bereitgestellt. Die Förderung für
Selbige findet mit einer Gesamthöhe von 87.000 € Berücksichtigung.
Im
Einzelplan 2 „Schule“ wird - vorbehaltlich der noch nicht
abgeschlossenen Haushaltsplanungen des Schulverbandes - für das Haushaltsjahr
2018 und die Finanzplanungsjahre 2019 bis 2021 eine Umlage im Verwaltungshaushalt
von 1.600 €/Schüler festgesetzt.
Bei derzeit 214 Grundschülern und 76
Mittelschülern aus der Marktgemeinde, führt dies zu Umlagen für den
Grundschulbereich von 342.400 € und im Mittelschulbereich von 121.600 €.
Im
Einzelplan 3 „Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege“ werden für die
Renovierung der Schlossfenster 14.000 € eingestellt. Für die „Bücherei“
werden für Medienbeschaffung, wie im Vorjahr, 10.000 € zur Verfügung gestellt,
wovon 1.500 € anteilig für Beschaffungen der Schulbibliothek eingeplant sind.
Einzelplan
4 „Soziale Sicherung“ – Die Förderung und Aufwendungen der
„Nachbarschaftshilfe“ spiegeln sich in der Gliederung 4310 wieder.
Es wird im Gremium angeregt, die
Nachbarschaftshilfe weiter in der Gemeinde zu unterstützen bzw. bereit zu
stellen. Dies soll in der nächsten Marktgemeinderatssitzung behandelt werden.
Für den Unterhalt der Spiel- und Bolzplätze
sind, wie in den Vorjahren, weiterhin 10.000 € eingeplant. Das Gremium spricht
sich dafür aus in den Finanzplanungsjahren den Ansatz auf 12.000 € zu erhöhen.
Bei den Kindertageseinrichtungen Kunterbunt
und Schabernack sind Zuschüsse für die sog. „Sprach-Kita“ aus Bundesmitteln in
Höhe von 18.000 € und 25.000 € wie im Vorjahr integriert.
Für die Krippe in der KiTa Schabernack
werden für die Reinigung der Räume 54.000 € eingestellt. Im Gremium wird
angeregt die Ansätze für Getränke zu verringern um diese den
Vorjahresergebnissen anzupassen. Dies wird für die Vorlage des Haushaltes an
den Marktgemeinderat noch erfolgen.
Als Kooperationspartner mit der Regierung
von Mittelfranken stellt der Markt Dietenhofen weiterhin unter der Gliederung
4644 die Finanzierung für den Offenen Ganztag der Grundschule bereit. Hierfür
erhält der Markt Dietenhofen eine Zuweisung in Höhe von 136.600 €.
Im
Einzelplan 5 „Gesundheit, Sport, Erholung“
wurden die Ansätze weitestgehend fortgeschrieben. Grundsätzlich wird für die
Ballsporthalle und die Schulturnhalle mit Mehrzwecksaal die Umsatzsteuer
verrechnet. Seit dem Haushaltsjahr 2016 erfolgten nach Absprache mit dem BKPV
sämtliche Buchungen für die Ballsporthalle und die Schulturnhalle netto. Die
Ballsporthalle wurde zudem als Betrieb gewerblicher Art (BgA) anerkannt. Für
das Jahr 2012 wurde die Umsatzsteuererklärung noch im Jahr 2017 mit
Unterstützung des BKPV geändert, was zu einer Umsatzsteuerrückerstattung inkl.
Verzinsung in Höhe von 12.069.67 € geführt hat. Die Umsatzsteuermeldungen der
Jahre 2013 ff sind ebenfalls noch zu berichtigen. Hierfür sollen dann im Laufe des
Jahres die Dienste der Kommunalberatung Rödl und Partner in Anspruch genommen
werden. Eine womöglich Rückerstattung der Vorsteuer für die Sanierung der
Turnhalle und des Mehrzwecksaales wurde in der Planung noch nicht
berücksichtigt, da derzeit noch nicht absehbar ist welche Höhe diese beträgt
und zu welchem Zeitpunkt der Markt Dietenhofen zur neuen Umsatzsteuerregelung
des „ 2b UStG optiert.
Seitens Kämmerer Wäger wird berichtet, dass
nach Meinung von Herrn Ertl vom BayKommPrV der Markt Dietenhofen im Jahr 2018
die Entscheidung treffen sollte, wann zur neuen Rechtslage des § 2b UStG
optiert wird. Zweiter Bürgermeister Vogel unterstrich die Bedeutung des
„richtigen“ Wechselzeitpunktes im Hinblick auf die geleisteten Investitionen
des Marktes Dietenhofen bei der Schulturnhalle.
Für die Nutzung der Proberäume erstattet der
Musikzug dem Markt Dietenhofen eine Mietzahlung in Höhe von jährlich 4.998 €
und beteiligt sich mit 30 % an den Betriebskosten für diesen Bereich.
Bei der Ballsporthalle wurden zusätzliche 7.000
€ für die Korrektur des Beachfeldes eingeplant.
Beim Hallenbad wird der Unterhalt der
betriebstechnischen Anlagen um 5.000 € angehoben um für bevorstehende
Sanierungsmaßnahmen (Steuerung Beckenwasserheizung, Wasseraufbereitung,
Lüftung) vorbereitet zu sein.
Im Einzelplan 6 „Bau-, Wohnungswesen, Verkehr“
wurden Einnahmen für Straßenunterhaltungszuschüsse (0.6300.1715), wie im
Vorjahr, in Höhe von 130.400 € veranschlagt.
An Unterhaltsmaßnahmen bei den gemeindlichen
Brücken (Hörleinsdorf, Kleinhabersdorf und Münchzell) wurden 24.000 €
eingeplant.
Der Bauhof selbst wird im Jahr 2018 wieder
mit 120.000 € budgetiert. Im Haushaltsjahr 2017 schöpfte der Bauhof 74.728,81 € seines Budgets aus. Insgesamt umfasst das Budget
folgende Gruppierungsziffern 5200, 5223, 5320, 5500, 5600, 5620, 6320, 6325,
6500, 6510, 6520 des Bauhofes (6495) sowie des Winterdienstes (6752) 5200,
5223, 5500 und 6320.
Für den Ersatz von Stromverteilern im
Heizungskeller, sowie in der Schlosserei wurden je 4.000 € beim
Gebäudeunterhalt berücksichtigt.
Einzelplan
7 „Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung“ - Die
Abwassergebühr beträgt nach der aktuellen Gebührenkalkulation für den
Erhebungszeitraum 2017 – 2020 3,00 €/m³. Es wird mit Gebühreneinnahmen in
Höhe von 870.000 € kalkuliert, welche der Sollstellung nach Berücksichtigung
der Endabrechnung 2017 entsprechen. Für die Restkosten der
Globalkalkulation/Beiträge und der Erstellung der Entwässerungsbeitragssatzung
(EWS), sowie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die
KLA Dietenhofen (BGS-EWS) durch das externe Büro Dr. Schulte/Röder
Kommunalberatung, Würzburg sind vorsorglich mit 15.000 € eingeplant
Unter Berücksichtigung der eingeplanten
Ansätze müsste der Markt Dietenhofen im Haushaltsjahr 2018 7.320 € aus der
Sonderrücklage entnehmen, um die kostenrechnende Einrichtung kostendeckend zu
betreiben. Im vergangenen Haushaltsjahr beträgt die Entnahme voraussichtlich
5.697 €. Sollten die Entnahmen wie beschrieben eintreten, so beträgt der Stand
der Sonderrücklage nach Ablauf des Haushaltsjahres 2018 noch 63.809 €.
Hans Pfeiffer geht auf die verschiedenen
Ansätze im Unterhalt der Kläranlage ein und berichtet, dass es in den
Finanzplanungsjahren noch nicht absehbar sei, ob die veranschlagten Kosten für
das Klärschlammpressen ausreichend sind. Seitens Bürgermeister Erdel wird
hierzu auf die Problematik der forcierten Düngeverordnung hingewiesen, die die
rechtlichen Rahmenbedingungen für das Ausbringen von Gülle für die Landwirte
erschweren.
Für die Reparatur der Raupenschaufel der
Bauschuttdeponie wurden 4.000 und für ein zu leistendes Sicherheitskonzept an
der Kirchweih vorsorglich 2.500 € berücksichtigt.
Bürgermeister Erdel erläutert hierzu das
geplante Sicherheitskonzept für die Kirchweih in Dietenhofen, welches in einem
Gesprächstermin mit der Polizeiinspektion Heilsbronn besprochen wurde.
Hinsichtlich der Refinanzierung der für den Markt Dietenhofen absehbaren
Mehrbelastung wird sich der Verwaltungs- und Finanzausschuss in seiner nächsten
Sitzung beschäftigen.
Beim Friedhof wurden 3.000 € jährlich für
die Pflege der Bepflanzungen eigestellt. Am Buswartehäuschen gegenüber der Fa.
Playmobil in der Neustädter Straße werden 3.600 € für den Austausch der
Scheiben berücksichtigt.
Einzelplan
8 „Wirtschaftl. Unternehmen Grund- und Sondervermögen“ – Der Ansatz für
die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe wird bei der „Elektrizitätsversorgung“
auf 160.000 € aufgrund der Vorjahresergebnisse gesenkt.
Beim „Bebauten Grundbesitz“ wird die Untervermietung des alten Feuerwehrhauses
an die Johanniter berücksichtigt.
Haushaltsquerschnitt: Personal- und
Fortbildungskosten
Für Personalkosten werden insgesamt
3.808.750 € im Haushaltsjahr 2018 eingeplant. In den Jahren 2019, 2020 und 2021
belaufen sich die Personalkosten auf 3.927.550 €, 4.045.000 € und 4.133.200 €.
Im Vergleich betrugen die Personalkosten in den Vorjahren 3.789.050,00 €
(Ansatz 2017), 3.316.751,85 € (Rechnungsergebnis 2016), 3.020.957,92
(Rechnungsergebnis 2015), 2.761.009,06 €
(2014) und 2.510.832,20 € (2013).
Im Haushaltsplan 2018 und den
Finanzplanungsjahren wurde eine einheitliche bzw. vergleichbare Lösung für den
Ansatz der Fortbildungskosten eingearbeitet.
So betragen im Verwaltungsbereich die zur
Verfügung stehenden Ausgabemittel für Fortbildungen pro Mitarbeiter 1.000 € und
pro Abteilungsleiter bzw. für den Ersten Bürgermeister 2.000 €.
Im Bereich der Kindergärten wurden pro
pädagogischem Personal 500 € und für die Leitung 2.000 € eingestellt, wobei auf
volle Stellen gerundet wurde.
Im gemeindlichen Bauhof wurde am Ansatz der
4.500 € für Fortbildungskosten keine Veränderung vorgenommen, da Mehrausgaben
bei dieser Haushaltstelle aufgrund der Budgetierung mit Minderausgaben anderer
Haushaltstellen bereits gedeckt werden. Dies wurde im Vorfeld auch mit dem
Bauhofleiter besprochen.
Für die Mitarbeiter der gemeindlichen
Kläranlage wurde der Ansatz von 3.000 € auf 4.000 € erhöht und auch beim
gemeindlichen Hallenbad erfolgte eine Erhöhung auf 4.000 €.
Neu ist ein Ansatz für Fortbildungen beim
Offenen Ganztag in Höhe von 2.000 €.
Abgesehen vom Bauhof und der Kläranlage
besteht weiterhin ein Deckungsring für die Fortbildungskosten der gemeindlichen
Einrichtungen, sodass z.B. Minderausgaben der Fortbildungskosten in der
Verwaltung für Mehrausgaben bei Fortbildungen im Kindergartenbereich zur
Deckung herangezogen werden können, ohne dass es zu überplanmäßigen Ausgaben
kommt.
Insgesamt stellt der Markt Dietenhofen somit
66.600 € für die Weiterbildung seiner Mitarbeiter bereit, was gegenüber dem
Ansatz 2017 eine Erhöhung von 4.900 € bedeutet.
Der Markt Dietenhofen ist seit dem
Haushaltsjahr 2015 schuldenfrei, was auch für das Haushaltsjahr 2018 gelten
wird.
Abschließend weist
Kämmerer Wäger noch auf folgende Punkte hin:
1.
Änderung
der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter
Mit
dem Zweiten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft
von
Bürokratie (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz) vom 30. Juni 2017 wurde die
Grenze für die Erfassung geringwertiger Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs. 2 Satz 4
EStG) von bisher 150 auf künftig 250 Euro angehoben.
Daneben
wurde mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang
mit
Rechteüberlassungen vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2074) u. a. die Grenze für
die (wahlweise) sofortige Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter in § 6
Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) von bisher 410 auf dann 800
Euro angehoben.
Beide
steuerrechtlichen Bestimmungen sind erstmals auf Wirtschaftsgüter anzuwenden,
die nach dem 31. Dezember 2017 angeschafft, hergestellt oder in das
Betriebsvermögen
eingelegt werden (§ 52 Abs. 12 EStG).
Für
den Markt Dietenhofen hat dies zur Folge, dass bei der Anschaffung beweglicher
Güter hinsichtlich der Abgrenzung zwischen der Zuordnung von Verwaltungs- oder
Vermögenshaushalt die bisherige Grenze von 410 € (netto) auf 800 € (netto)
angehoben wurde.
Dies
wurde soweit wie möglich bei der Haushaltsplanung berücksichtigt.
2.
Noch
fehlende bzw. nicht berücksichtigte Ansätze
In
dieser Vorlage sind die Abschreibungen und Verzinsungen bei den einzelnen
Gliederungen noch nicht angepasst, was bis zur nächsten Ausschusssitzung noch
erfolgen wird. Gleiches gilt für das Verwahrentgelt, oder Zinsleistungen in den
Finanzplanungsjahren. Des Weiteren liegen der Verwaltung Anträge auf
Zuschussgewährungen einzelner Vereine vor, welche ebenfalls noch nicht
berücksichtigt wurden. Die Anträge sollen in der nächsten Ausschusssitzung
behandelt werden.
Beschluss:
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt den vorgelegten Haushaltsentwurf des Verwaltungshaushaltes unter Berücksichtigung der angesprochenen Veränderungen dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.