Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Bürgermeister Erdel und Kämmerer Wäger erläutern den Mitgliedern des Verwaltungs- und Finanzausschuss die Inhalte des vorgelegten Entwurfs des Verwaltungshaushalts und gehen darin insbesondere auf nachfolgende Punkte ein:

 

Der Haushalt hat im Verwaltungshaushalt voraussichtlich folgenden Umfang (in Euro):

 

2016:

Rechnungsergebnis

13.643.599,51 €

2017:

Ansatz Vorjahr

14.428.204,00 €

2018:

Ansatz

15.427.021,00 €

2019:

Finanzplanungsjahr 1

15.326.050,00 €

2020

Finanzplanungsjahr 2

15.257.350,00 €

2021

Finanzplanungsjahr 3

15.257.350,00 €

 

Nach den Ansatzermittlungen im vorgelegten Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2018 und für die künftigen Finanzplanungsjahre ist eine Zuführung in den Vermögenshaushalt in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 in ausreichender Höhe möglich. Die Zuführungen müssen grundsätzlich jährlich so hoch sein, dass damit die ordentliche Tilgung der Kredite gem. § 22 Abs. 1 KommHV gedeckt werden können und insgesamt mindestens so hoch wie die aus speziellen Entgelten gedeckte Abschreibung.

 

Der vorgelegte Entwurf beinhaltet folgende Zuführungen vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt:

 

2018

1.293.459,00 €

2019

1.129.908,00 €

2020

   913.058,00 €

2021

   823.858,00 €

 

 

Die Einnahmen im Verwaltungshaushalt 2018 werden wie in den Vorjahren durch die Ansätze im Einzelplan 9 Unterabschnitt 9000 geprägt, sodass dieser vorrangig betrachtet wird:

 

 

Einzelplan 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ – Der EINZELPLAN 9 im Verwaltungshaushalt stellt sich in den Einnahmen und Ausgaben wie folgt dar:

 

EINNAHMEN:

Bezeichnung

Ansatz 2017

Soll 2017

Ansatz 2018

Soll 2018

Grundsteuer A

71.000 €

69.084,96 €

71.000,00 €

70.218,00 €

Grundsteuer B

631.000 €

699.811,77 €

645.000,00 €

645.742,79 €

Gewerbesteuer

4.200.000 €

4.503.775,39 €

4.500.000,00 €

4.927.247,55 €

Gemeindeanteil an der

Einkommenssteuer

2.797.500 €

2.949.065,00 €

3.134.000,00 €

0,00 €

Gemeindeanteil an der

Umsatzsteuer

480.000 €

488.361,00 €

600.000,00 €

0,00 €

Hundesteuer

13.500 €

14.087,00 €

13.500,00 €

13.594,00 €

Schlüsselzuweisungen

0 €

0 €

0 €

0,00 €

Allg. Zuweisungen vom Land Art. 7 FAG

94.021 €

99.513,75 €

98.853,00 €

0,00 €

Pauschale Finanzzu-weisungen Art. 11 FAG

0 €

0 €

0 €

0,00 €

Einkommenssteuer-ersatzleistungen v. Land

205.000 €

213.823,00 €

230.000,00 €

0,00 €

Überlassung Grund-erwerbssteuer

40.000 €

36.294,22 €

40.000,00 €

0,00 €

Vd. allg. Zuweisungen vom Land Art 7 a FAG

0 €

0 €

0 €

0 €

SUMME

8.532.021 €

9.073.816,09 €

9.332.353 €

5.656.802 €

 

AUSGABEN:

Bezeichnung

Ansatz 2017

Soll 2017

Ansatz 2018

Soll 2018

Gewerbesteuerumlage

966.000 €

959.283,00 €

1.030.000 €

0,00 €

Solidarumlage

0 €

0 €

0 €

0,00 €

Kreisumlage

3.665.270 €

3.665.269,92 €

3.310.000 €

0,00 €

SUMME

4.631.270 €

4.624.552,92 €

4.340.000 €

0,00 €

 

 

Wie in den Vorjahren erhält der Markt Dietenhofen keine Schlüsselzuweisungen (0.9000.0410).

 

Die Kreisumlage*) (0.9000.8321) wird mit 3.310.000,00 € (Vorjahr 2017: 3.665.270,00 €) veranschlagt. Die deutlich niedrigere Kreisumlage findet ihre Begründung im geringeren Gewerbesteueraufkommen 2016 im Gegensatz zum Jahr 2015.

 

 

 
*) Die Kreisumlage berechnet sich wie folgt:

Die Kreisumlage wird in Von-Hundert-Sätzen der Umlagegrundlagen bemessen. Umlagegrundlagen sind die geltenden Steuerkraftzahlen sowie 80 v. H. der Schlüsselzuweisungen des vorangegangenen Haushaltsjahres. Es werden die Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer, Gde.-Anteil an der Einkommenssteuer und der Gde.-Anteil an der Umsatzsteuer des Jahres 2016 addiert. Dies ergibt die Steuerkraftmesszahl. Zur Steuerkraftmesszahl wird noch 80 v. H. der Schlüsselzuweisungen aus 2016 addiert, was zur Umlagekraft 2018 führt. Die Umlagekraft wird dann mit dem Umlagesatz der Kreisumlage (Haushaltsjahr 2018 = 48,35 %) multipliziert und ergibt die Kreisumlage.

 

 

 

Die weiteren Einzelpläne im Überblick:

 

Im Einzelplan 0 „Allgemeine Verwaltung“ wurden die verschiedenen Haushaltsansätze angepasst. Die Ausgaben für die Kommunale Allianz „Kernfranken“ werden dabei wie im Vorjahr bei 15.000 € festgesetzt. Die Betreuung der Finanzverwaltung durch die Kommunalberatung Rödl und Partner, aufgrund der Änderung des § 2b des Umsatzsteuergesetzes, werden bei der Gruppierungsziffer 6554 weiterhin berücksichtigt. Im Jahr 2017 musste der Markt Dietenhofen erstmals ein Verwahrentgelt für einen Teil seiner Geldeinlagen bei den Kreditinstituten entrichten. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Planungen im Vermögenshaushalt sind in dem vorliegenden Entwurf allerdings noch keine Ansätze für die Negativverzinsung eingearbeitet.

Für die überörtliche Rechnungsprüfung soll der Ansatz im Finanzplanungsjahr 2019 noch aufgestockt werden, was durch Kämmerer Wäger für die Vorlage an den Marktgemeinderat erfolgen wird.

Für das Leasing eines Behördenfahrzeugs wurden 3.000 € eingestellt und weiterhin für die Durchführung eines Organisationsgutachtens in der Allgemeinen Verwaltung Mittel bereitgestellt.

Für die Geodatenbank RiwaGIS, das Bürgerservice-Portal und einem Informationssicherheitskonzept werden insgesamt 12.000 € in den EDV-Kosten eingeplant.

 

Im Einzelplan 1 „Brandschutz/Feuerwehr“ wurden die einzelnen Feuerwehren hinsichtlich des Mittelbedarfs befragt. Für die Feuerwehren der Gemeinde Dietenhofen wird dieses Jahr eine Gesamtsumme von rd. 39.000 € eingeplant. Die Mittel werden aufgeteilt und bei folgenden Gruppierungsziffern zur Verfügung gestellt: 5200, 5223, 5500, 5600, 5620, 6300, 6325, 6500, 6510.

Bei den Unterhaltskosten wurde zudem das neue Feuerwehrhaus in Kleinhaslach berücksichtigt.

Im Bereich der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung soll laut Bürgermeister Erdel der Ansatz für den Wohncontainer aus aktuellem Ansatz seitens der Verwaltung noch angehoben werden, um in diesem auch eine Wasserversorgung in kalten Monaten zu gewährleisten.

 

Für den Bereich „Hochwasserschutz“ werden für das Gewässerentwicklungskonzept 35.000 € und für die Überschwemmungsgebietsermittlung 80.000 € bereitgestellt. Die Förderung für Selbige findet mit einer Gesamthöhe von 87.000 € Berücksichtigung.

 

Im Einzelplan 2 „Schule“ wird - vorbehaltlich der noch nicht abgeschlossenen Haushaltsplanungen des Schulverbandes - für das Haushaltsjahr 2018 und die Finanzplanungsjahre 2019 bis 2021 eine Umlage im Verwaltungshaushalt von 1.600 €/Schüler festgesetzt.

Bei derzeit 214 Grundschülern und 76 Mittelschülern aus der Marktgemeinde, führt dies zu Umlagen für den Grundschulbereich von 342.400 € und im Mittelschulbereich von 121.600 €.

 

Im Einzelplan 3 „Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege“ werden für die Renovierung der Schlossfenster 14.000 € eingestellt. Für die „Bücherei“ werden für Medienbeschaffung, wie im Vorjahr, 10.000 € zur Verfügung gestellt, wovon 1.500 € anteilig für Beschaffungen der Schulbibliothek eingeplant sind.

 

Einzelplan 4 „Soziale Sicherung“ – Die Förderung und Aufwendungen der „Nachbarschaftshilfe“ spiegeln sich in der Gliederung 4310 wieder.

Es wird im Gremium angeregt, die Nachbarschaftshilfe weiter in der Gemeinde zu unterstützen bzw. bereit zu stellen. Dies soll in der nächsten Marktgemeinderatssitzung behandelt werden.

Für den Unterhalt der Spiel- und Bolzplätze sind, wie in den Vorjahren, weiterhin 10.000 € eingeplant. Das Gremium spricht sich dafür aus in den Finanzplanungsjahren den Ansatz auf 12.000 € zu erhöhen.

Bei den Kindertageseinrichtungen Kunterbunt und Schabernack sind Zuschüsse für die sog. „Sprach-Kita“ aus Bundesmitteln in Höhe von 18.000 € und 25.000 € wie im Vorjahr integriert.

Für die Krippe in der KiTa Schabernack werden für die Reinigung der Räume 54.000 € eingestellt. Im Gremium wird angeregt die Ansätze für Getränke zu verringern um diese den Vorjahresergebnissen anzupassen. Dies wird für die Vorlage des Haushaltes an den Marktgemeinderat noch erfolgen.

Als Kooperationspartner mit der Regierung von Mittelfranken stellt der Markt Dietenhofen weiterhin unter der Gliederung 4644 die Finanzierung für den Offenen Ganztag der Grundschule bereit. Hierfür erhält der Markt Dietenhofen eine Zuweisung in Höhe von 136.600 €.

 

Im Einzelplan 5 „Gesundheit, Sport, Erholung“ wurden die Ansätze weitestgehend fortgeschrieben. Grundsätzlich wird für die Ballsporthalle und die Schulturnhalle mit Mehrzwecksaal die Umsatzsteuer verrechnet. Seit dem Haushaltsjahr 2016 erfolgten nach Absprache mit dem BKPV sämtliche Buchungen für die Ballsporthalle und die Schulturnhalle netto. Die Ballsporthalle wurde zudem als Betrieb gewerblicher Art (BgA) anerkannt. Für das Jahr 2012 wurde die Umsatzsteuererklärung noch im Jahr 2017 mit Unterstützung des BKPV geändert, was zu einer Umsatzsteuerrückerstattung inkl. Verzinsung in Höhe von 12.069.67 € geführt hat. Die Umsatzsteuermeldungen der Jahre 2013 ff sind ebenfalls noch zu berichtigen. Hierfür sollen dann im Laufe des Jahres die Dienste der Kommunalberatung Rödl und Partner in Anspruch genommen werden. Eine womöglich Rückerstattung der Vorsteuer für die Sanierung der Turnhalle und des Mehrzwecksaales wurde in der Planung noch nicht berücksichtigt, da derzeit noch nicht absehbar ist welche Höhe diese beträgt und zu welchem Zeitpunkt der Markt Dietenhofen zur neuen Umsatzsteuerregelung des „ 2b UStG optiert.

Seitens Kämmerer Wäger wird berichtet, dass nach Meinung von Herrn Ertl vom BayKommPrV der Markt Dietenhofen im Jahr 2018 die Entscheidung treffen sollte, wann zur neuen Rechtslage des § 2b UStG optiert wird. Zweiter Bürgermeister Vogel unterstrich die Bedeutung des „richtigen“ Wechselzeitpunktes im Hinblick auf die geleisteten Investitionen des Marktes Dietenhofen bei der Schulturnhalle.

Für die Nutzung der Proberäume erstattet der Musikzug dem Markt Dietenhofen eine Mietzahlung in Höhe von jährlich 4.998 € und beteiligt sich mit 30 % an den Betriebskosten für diesen Bereich.

Bei der Ballsporthalle wurden zusätzliche 7.000 € für die Korrektur des Beachfeldes eingeplant.

Beim Hallenbad wird der Unterhalt der betriebstechnischen Anlagen um 5.000 € angehoben um für bevorstehende Sanierungsmaßnahmen (Steuerung Beckenwasserheizung, Wasseraufbereitung, Lüftung) vorbereitet zu sein.

 

Im Einzelplan 6 „Bau-, Wohnungswesen, Verkehr“ wurden Einnahmen für Straßenunterhaltungszuschüsse (0.6300.1715), wie im Vorjahr, in Höhe von 130.400 € veranschlagt.

An Unterhaltsmaßnahmen bei den gemeindlichen Brücken (Hörleinsdorf, Kleinhabersdorf und Münchzell) wurden 24.000 € eingeplant.

Der Bauhof selbst wird im Jahr 2018 wieder mit 120.000 € budgetiert. Im Haushaltsjahr 2017 schöpfte der Bauhof 74.728,81 € seines Budgets aus. Insgesamt umfasst das Budget folgende Gruppierungsziffern 5200, 5223, 5320, 5500, 5600, 5620, 6320, 6325, 6500, 6510, 6520 des Bauhofes (6495) sowie des Winterdienstes (6752) 5200, 5223, 5500 und 6320.

Für den Ersatz von Stromverteilern im Heizungskeller, sowie in der Schlosserei wurden je 4.000 € beim Gebäudeunterhalt berücksichtigt.

 

Einzelplan 7 „Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung“ - Die Abwassergebühr beträgt nach der aktuellen Gebührenkalkulation für den Erhebungszeitraum 2017 – 2020 3,00 €/m³. Es wird mit Gebühreneinnahmen in Höhe von 870.000 € kalkuliert, welche der Sollstellung nach Berücksichtigung der Endabrechnung 2017 entsprechen. Für die Restkosten der Globalkalkulation/Beiträge und der Erstellung der Entwässerungsbeitragssatzung (EWS), sowie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die KLA Dietenhofen (BGS-EWS) durch das externe Büro Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung, Würzburg sind vorsorglich mit 15.000 € eingeplant

Unter Berücksichtigung der eingeplanten Ansätze müsste der Markt Dietenhofen im Haushaltsjahr 2018 7.320 € aus der Sonderrücklage entnehmen, um die kostenrechnende Einrichtung kostendeckend zu betreiben. Im vergangenen Haushaltsjahr beträgt die Entnahme voraussichtlich 5.697 €. Sollten die Entnahmen wie beschrieben eintreten, so beträgt der Stand der Sonderrücklage nach Ablauf des Haushaltsjahres 2018 noch 63.809 €.

Hans Pfeiffer geht auf die verschiedenen Ansätze im Unterhalt der Kläranlage ein und berichtet, dass es in den Finanzplanungsjahren noch nicht absehbar sei, ob die veranschlagten Kosten für das Klärschlammpressen ausreichend sind. Seitens Bürgermeister Erdel wird hierzu auf die Problematik der forcierten Düngeverordnung hingewiesen, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Ausbringen von Gülle für die Landwirte erschweren.

 

Für die Reparatur der Raupenschaufel der Bauschuttdeponie wurden 4.000 und für ein zu leistendes Sicherheitskonzept an der Kirchweih vorsorglich 2.500 € berücksichtigt.

Bürgermeister Erdel erläutert hierzu das geplante Sicherheitskonzept für die Kirchweih in Dietenhofen, welches in einem Gesprächstermin mit der Polizeiinspektion Heilsbronn besprochen wurde. Hinsichtlich der Refinanzierung der für den Markt Dietenhofen absehbaren Mehrbelastung wird sich der Verwaltungs- und Finanzausschuss in seiner nächsten Sitzung beschäftigen.

 

Beim Friedhof wurden 3.000 € jährlich für die Pflege der Bepflanzungen eigestellt. Am Buswartehäuschen gegenüber der Fa. Playmobil in der Neustädter Straße werden 3.600 € für den Austausch der Scheiben berücksichtigt.

 

Einzelplan 8 „Wirtschaftl. Unternehmen Grund- und Sondervermögen“ – Der Ansatz für die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe wird bei der „Elektrizitätsversorgung“ auf 160.000 € aufgrund der Vorjahresergebnisse gesenkt.

Beim „Bebauten Grundbesitz“ wird die Untervermietung des alten Feuerwehrhauses an die Johanniter berücksichtigt.

 

 

Haushaltsquerschnitt: Personal- und Fortbildungskosten

 

 

Für Personalkosten werden insgesamt 3.808.750 € im Haushaltsjahr 2018 eingeplant. In den Jahren 2019, 2020 und 2021 belaufen sich die Personalkosten auf 3.927.550 €, 4.045.000 € und 4.133.200 €. Im Vergleich betrugen die Personalkosten in den Vorjahren 3.789.050,00 € (Ansatz 2017), 3.316.751,85 € (Rechnungsergebnis 2016), 3.020.957,92 (Rechnungsergebnis 2015),  2.761.009,06 € (2014) und 2.510.832,20 € (2013).

 

Im Haushaltsplan 2018 und den Finanzplanungsjahren wurde eine einheitliche bzw. vergleichbare Lösung für den Ansatz der Fortbildungskosten eingearbeitet.

So betragen im Verwaltungsbereich die zur Verfügung stehenden Ausgabemittel für Fortbildungen pro Mitarbeiter 1.000 € und pro Abteilungsleiter bzw. für den Ersten Bürgermeister 2.000 €.

Im Bereich der Kindergärten wurden pro pädagogischem Personal 500 € und für die Leitung 2.000 € eingestellt, wobei auf volle Stellen gerundet wurde.

Im gemeindlichen Bauhof wurde am Ansatz der 4.500 € für Fortbildungskosten keine Veränderung vorgenommen, da Mehrausgaben bei dieser Haushaltstelle aufgrund der Budgetierung mit Minderausgaben anderer Haushaltstellen bereits gedeckt werden. Dies wurde im Vorfeld auch mit dem Bauhofleiter besprochen.

Für die Mitarbeiter der gemeindlichen Kläranlage wurde der Ansatz von 3.000 € auf 4.000 € erhöht und auch beim gemeindlichen Hallenbad erfolgte eine Erhöhung auf 4.000 €.

Neu ist ein Ansatz für Fortbildungen beim Offenen Ganztag in Höhe von 2.000 €.

 

Abgesehen vom Bauhof und der Kläranlage besteht weiterhin ein Deckungsring für die Fortbildungskosten der gemeindlichen Einrichtungen, sodass z.B. Minderausgaben der Fortbildungskosten in der Verwaltung für Mehrausgaben bei Fortbildungen im Kindergartenbereich zur Deckung herangezogen werden können, ohne dass es zu überplanmäßigen Ausgaben kommt.

 

Insgesamt stellt der Markt Dietenhofen somit 66.600 € für die Weiterbildung seiner Mitarbeiter bereit, was gegenüber dem Ansatz 2017 eine Erhöhung von 4.900 € bedeutet.

 

 

 

Der Markt Dietenhofen ist seit dem Haushaltsjahr 2015 schuldenfrei, was auch für das Haushaltsjahr 2018 gelten wird.

 

 

 

Abschließend weist Kämmerer Wäger noch auf folgende Punkte hin:

 

1.    Änderung der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter

 

Mit dem Zweiten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft

von Bürokratie (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz) vom 30. Juni 2017 wurde die Grenze für die Erfassung geringwertiger Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs. 2 Satz 4 EStG) von bisher 150 auf künftig 250 Euro angehoben.

Daneben wurde mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang

mit Rechteüberlassungen vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2074) u. a. die Grenze für die (wahlweise) sofortige Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter in § 6 Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) von bisher 410 auf dann 800 Euro angehoben.

Beide steuerrechtlichen Bestimmungen sind erstmals auf Wirtschaftsgüter anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2017 angeschafft, hergestellt oder in das

Betriebsvermögen eingelegt werden (§ 52 Abs. 12 EStG).

 

Für den Markt Dietenhofen hat dies zur Folge, dass bei der Anschaffung beweglicher Güter hinsichtlich der Abgrenzung zwischen der Zuordnung von Verwaltungs- oder Vermögenshaushalt die bisherige Grenze von 410 € (netto) auf 800 € (netto) angehoben wurde.

Dies wurde soweit wie möglich bei der Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

2.    Noch fehlende bzw. nicht berücksichtigte Ansätze

 

In dieser Vorlage sind die Abschreibungen und Verzinsungen bei den einzelnen Gliederungen noch nicht angepasst, was bis zur nächsten Ausschusssitzung noch erfolgen wird. Gleiches gilt für das Verwahrentgelt, oder Zinsleistungen in den Finanzplanungsjahren. Des Weiteren liegen der Verwaltung Anträge auf Zuschussgewährungen einzelner Vereine vor, welche ebenfalls noch nicht berücksichtigt wurden. Die Anträge sollen in der nächsten Ausschusssitzung behandelt werden.

 

 


Beschluss:

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt den vorgelegten Haushaltsentwurf des Verwaltungshaushaltes unter Berücksichtigung der angesprochenen Veränderungen dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.