Sitzung: 19.02.2018 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Die Eheleute
Schleyer haben einen Bauantrag zur Dacherneuerung und Einbau einer weiteren
Garage an bestehende Garage auf dem Grundstück FlNr. 80/8 Gemarkung Dietenhofen
eingereicht.
Das
Bauvorhaben liegt innerhalb in Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1
BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und
der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Erschließung ist gesichert.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss
erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben der Eheleute Schleyer zur Dacherneuerung und
Einbau einer weiteren Garage an der bestehenden Garage auf dem Grundstück FlNr.
80/8 Gemarkung Dietenhofen.