Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Die Eheleute Schleyer haben einen Bauantrag zur Dacherneuerung und Einbau einer weiteren Garage an bestehende Garage auf dem Grundstück FlNr. 80/8 Gemarkung Dietenhofen eingereicht.

Das Bauvorhaben liegt innerhalb in Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben der Eheleute Schleyer zur Dacherneuerung und Einbau einer weiteren Garage an der bestehenden Garage auf dem Grundstück FlNr. 80/8 Gemarkung Dietenhofen.