Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Die Simpel Wohnbau GmbH hat einen Bauantrag zur  Sanierung bestehendes Wohnhaus, Ausbau Dachgeschoss, Anbau Aufzug und Balkonanlage, Neubau Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr. 234/3 eingereicht.

Das Bauvorhaben liegt innerhalb in Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben der Simpel Wohnbau GmbH zur Sanierung bestehendes Wohnhaus, Ausbau Dachgeschoss, Anbau Aufzug und Balkonanlage, Neubau Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr. 234/3 Gemarkung Dietenhofen.