Sitzung: 08.03.2018 Verwaltungs- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Vorberatung Vermögenshaushalt 2018
Vor Beginn der
Haushaltsberatung berichtet Kämmerer Wäger noch über die Änderungen, welche im
Verwaltungshaushalt seit der letzten Ausschusssitzung vorgenommen wurden.
Durch Bürgermeister
Erdel und Kämmerer Wäger werden den Ausschussmitgliedern die einzelnen
Haushaltsansätze erläutert. Insbesondere wird dabei auf nachfolgende Punkte
eingegangen:
Für das
Haushaltsjahr 2018 und die Finanzplanungsjahre 2019 bis 2021 hat der
Vermögenshaushalt voraussichtlich folgenden Umfang:
HHJ |
|
Einnahmen |
Ausgaben |
Saldo |
2016 |
Rechnungsergebnis |
6.219.829,81 € |
6.219.829,81 € |
0,00 € |
2017 |
Ansatz |
4.517.961,00 € |
4.517.961,00 € |
0,00 € |
2018 |
Ansatz |
4.622.929,00 € |
7.362.320,00 € |
-2.739.391,00 € |
2019 |
Finanzplanungsjahr
1 |
5.584.974,00 € |
8.669.266,00 € |
-3.084.292,00 € |
2020 |
Finanzplanungsjahr
2 |
7.223.674,00 € |
6.045.916,00 € |
1.177.758,00 € |
2021 |
Finanzplanungsjahr
3 |
3.056.574,00 € |
2.975.116,00 € |
81.458,00 € |
|
Gesamtsaldo |
|
|
-4.564.467,00 € |
|
abzgl.
Allg. RL |
|
|
5.070.693,00 € |
|
Überschuss |
506.226,00 € |
Der Vermögenshaushalt
im Haushaltsjahr 2018 und in den Finanzplanungsjahren 2019 – 2021 ist
grundsätzlich jeweils durch die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt sowie
durch Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage auszugleichen. Insgesamt stehen
voraussichtlich rund 5,07 Mio. € aus der Allgemeinen Rücklage zur Verfügung.
Ein Sockelbetrag hat in der Allgemeinen Rücklage zu verbleiben (138.267 € = 1%
des Durchschnitts der letzten 3 Jahre des VwHH), welcher hierbei bereits
berücksichtigt ist. Soweit der kurzfristige Fehlbetrag nach dem Haushaltsjahr
2019 in Höhe von 752.990 € durch Kredite
ausgeglichen werden soll, wären dann im Vermögenshaushalt noch die Tilgungen
und im Verwaltungshaushalt die Zinszahlungen zu ergänzen.
Die Entwicklung der
Allgemeinen Rücklage gestaltet sich wie folgt:
|
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
|
Allg.
Rücklage - Sockelbetrag |
12.841.645,00 € |
13.408.382,00 € |
13.643.599,00 € |
14.428.204,00 € |
|
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|
|
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|
12.559.065,33 € |
13.171.830,67 € |
13.297.875,33 € |
13.826.728,33 € |
|
|
125.590,65 € |
131.718,31 € |
132.978,75 € |
138.267,28 € |
|
|
|
|
|
|
|
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Allg.
Rücklage beträgt zum Stand 01.01. voraussichtlich |
5.070.693,75 € |
2.331.302,75 € |
- 752.989,25
€ |
424.768,75 € |
506.226,75 € |
geplante
Entnahmen/Zuführungen |
2.739.391,00 € |
3.084.292,00 € |
1.177.758,00 € |
81.458,00 € |
|
Der
Vermögenshaushalt wird überwiegend von den anstehenden umfangreichen Ausgaben
geprägt. Einnahmen sind in folgender Gesamthöhe geplant:
|
HHJ 2018 |
FPJ 2019 |
FPJ 2020 |
FPJ 2021 |
Gesamt |
Zuführungsbetrag
aus dem VwHH |
1.287.959 € |
1.101.608 € |
912.758 € |
823.558 € |
4.125.883 € |
Kreditaufnahme
|
0 € |
0 € |
0 € |
0 € |
0 € |
Zuführungsbetrag
aus der Allgemeinen Rücklage |
2.739.391 € |
2.331.302 € |
0 € |
0 € |
5.070.693 € |
Weitere
Einnahmen |
3.334.970 € |
4.483.366 € |
6.310.916 € |
2.233.016 € |
16.362.268 € |
Summe: |
7.362.320 € |
7.916.276 € |
7.223.674 € |
3.056.574,00 € |
25.558.844 € |
abzgl.
Gesamtausgaben VmHH |
7.362.320 € |
8.669.266 € |
6.045.916 € |
2.975.116 € |
25.052.618 € |
Fehlbetrag/ Überschuss |
|
-752.990 € |
1.177.758 € |
81.458 € |
506.226 € |
Kämmerer Wäger erklärt, dass in dieser
Aufstellung Kosten für die Wasserversorgung in Adelmannsdorf, sowie eine
Kreditaufnahme mit entsprechender Tilgung und Verzinsung noch nicht
berücksichtigt sind.
Erläuterungen zu einzelnen Bereichen des
Vermögenshaushalts:
Im Einzelplan 0 „Allgemeine Verwaltung“
werden neben den jährlich vorgesehenen Ansätzen für die Erweiterung der
EDV-Hardware zusätzlich noch 5.000 € für die Anschaffung eines Servers, 3.000 €
für weitere PCs und 2.000 € für Vitrinen im Rathaus eingeplant. Um
Barrierefreiheit zu gewährleisten, ist zudem der Einbau eines Aufzuges zum
Sitzungssaal, sowie die daraus resultierende Umgestaltung der Treppe und eine
Sanierung des Sitzungssaals (auch im Hinblick auf die technische Ausstattung)
mit insgesamt 150.000 € berücksichtigt.
Für die Erneuerung
der Verkabelung im Rathausgebäude wurden vorsorglich 50.000 € bereitgestellt.
Für das Heizungssystem sind im Jahr 2018 3.500 € (Erneuerung der Pumpen) und im
Jahr 2019 90.000 € (Steuerung) eingeplant.
Einzelplan 1 „Brandschutz/Feuerwehr“ -
Die Feuerwehren wurden im
Vorfeld hinsichtlich des Mittelbedarfs befragt und die entsprechenden Ansätze
festgelegt. Für den Neubau des FFW-Hauses Kleinhaslach sind vorsorglich
nocheinmal Mittel in Höhe von 550.000 € (2018) für den Hochbau, sowie 40.000 € für
den Tiefbau eingestellt. Für die Möblierung 30.000 € und die
Erschließungsbeiträge 14.500 € sind weitere Mittel veranschlagt. Für Baumaßnahmen
am FFW-Haus Seubersdorf sind in 2019
100.000 € eingepflegt. Zudem findet ein Löschwasserbehälter für die Neudorfer
Höhe mit 37.000 € im Jahr 2019 Berücksichtigung. Für die Beschaffung von
Fahrzeugen für die Feuerwehr Kleinhaslach werden ebenfalls weitere Mittel im
Jahr 2018 und 2019 bereitgestellt. In die Finanzplanung 2020 fließt die
Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges LF 16 ein. Weiter ist es notwendig,
verschiedene Geräte für den Einsatz der Feuerwehr zu beschaffen. Die
verschiedenen Zuschüsse für die jeweiligen Maßnahmen werden auf der
Einnahmeseite berücksichtigt.
Im Bereich der
Öffentlichen Sicherheit und Ordnung wurden 2.600 € für die Anschaffung von
Leuchtmitteln eingeplant, die bei Veranstaltungen genutzt werden sollen.
Einzelplan 2 „Schule“ –
Im Haushaltsjahr 2018
werden für die Grund- und Mittelschule keine Investitionsumlagen eingeplant.
Einzelplan 3 „Wissenschaft, Forschung und
Kulturpflege“ – Für den
Schlossgarten sind für 2018 14.000 € eingepflegt.
Für die Aufstockung
der, durch den Musikzug genutzten, Räumlichkeiten ist noch eine ausstehende
Zuwendung aus dem Bayerischen Kulturfonds mit entsprechendem Restbetrag (10.000 €) für 2018 eingeplant.
Für den
Geflügelzuchtverein wurde noch der Rest des noch nicht in Anspruch genommenen
Zuschusses in Höhe von 14.400 € vorgesehen.
Die neuen Strahler
zur Beleuchtung der St.Andreas Kirche finden mit 11.500 € im Jahr 2018
Berücksichtigung.
Für die Sanierung
des Pfarrhauses in Dietenhofen sind 20.000 € im Haushaltsjahr 2018 ebenso
vorgesehen, wie vorsorglich 1.800 € für die Sanierung der Kirchenmauer. Weiter
wurde auch bedacht, dass die Kirchengemeinde Kleinhaslach einen
Investitionszuschuss in Höhe von max. 20.000 € für ihre Baumaßnahme 2018
erhalten könnte.
Einzelplan 4 „Soziale Sicherung“ -
Für Neuanschaffungen von
Geräten für Kinderspielplätze im Gemeindegebiet werden grundsätzlich jährlich
10.000 € veranschlagt. Die Wiederherstellung des Spielplatzes in Kleinhaslach
findet im Jahr 2019 mit zusätzlichen 50.000 € Berücksichtigung.
In der
Kindertagesstätte VILLA Kunterbunt (Kindergarten/Krippe) werden im
Haushaltsjahr 2018 Mittel für verschiedene Anschaffungen des beweglichen
Anlagevermögens (10.000 €) zur Verfügung gestellt.
Der Ersatzneubau
des Kindergarten Kunterbunt wurde wie folgt eingeplant:
Für den
Grundstückserwerb sind im Jahr 2018 30.000 € und für die Planungen 50.000 €
eingestellt. Im Planungsjahr 2019 werden 2.000.000 € und im Planungsjahr 2020
1.500.000 € für die Ersatzbaumaßnahme der Kindertageseinrichtung vorgesehen
(Hochbau). Im Bereich des Tiefbaus werden in 2018 5.000 € (für Planungskosten),
im Planungsjahr 2019 400.000 € veranschlagt. Eine entsprechende Möblierung
findet bei der Gruppierung 9350 im Planungsjahr 2020 in Höhe von 50.000 €
Berücksichtigung.
Ebenfalls im
Planungsjahr 2020 wird dann mit einer Förderung in Höhe von 2.000.000 €
gerechnet.
Beim Kindergarten Schabernack sind für verschiedene Anschaffungen im
KiTa- und Krippenbereich 11.300 € angesetzt. Für den Krippengarten erfolgt eine
Berücksichtigung in Höhe von 60.000 €. Der Markt Dietenhofen rechnet im Jahr
2018 noch mit einer Restzuweisung aus dem Krippenanbau in Höhe von 145.000 €.
Einzelplan 5 „Gesundheit,
Sport, Erholung“ – Unter der Gliederungsziffer 5400 finden Zuschüsse für die Anschaffung
von Defibrillatoren Berücksichtigung (2.500 €).
Im Sportzentrum sind vielseitige Sanierungsmaßnahmen geplant. So sind im
Jahr 2018 für die Erneuerung der Sanitär- und Elektroanlagen (innen) 393.000 €
und für Sanitär- und Umkleidecontainer, um den Sportbetrieb aufrechterhalten zu
können, 8.000 € vorgesehen Im Planungsjahr 2019 sind für die Heizungs-,
Lüftungs- und Elektroanlagen (außen) weitere 305.000 € angesetzt. Die genannten
Ansätze sind Nettobeträge, aufgrund der Anerkennung als Betrieb gewerblicher
Art. An Fördermitteln rechnet der Markt Dietenhofen im Jahr 2018 und 2019 mit
jeweils 60.000 €.
Für das Sport- und Veranstaltungszentrum ist im Jahr 2018 noch mit einem
Zuschuss in Höhe von 98.000 € für die Baumaßnahme zu rechnen. Für die
Erweiterung der Mikrofonanlage und die Bühne wurden 5.000 € eingeplant.
Im Hallenbad (ebenfalls alle Mittel-Ansätze netto) werden im
Haushaltsjahr 2018 Mittel für die Optimierung der Filtertechnik und des
Rückspühlprogrammes (3.000 €), die Erneuerung des Schwallwasserbehälters
(31.000 €) und die Sanierung der Abwasseranlagen (50.000 €), die Erneuerung der
Mess- und Regeltechnik (10.000 €) und die Anschaffung eines neuen
Kassenautomaten (22.000 €) eingestellt. Im Planungsjahr 2019 ist die Sanierung
der Duschen mit 35.000 € vorgesehen. Bürgermeister Erdel weist daraufhin, dass
im Zuge der Neuanschaffung des Kassenautomaten auch über eine Anpassung der
Eintrittsgebühren in der nächsten Verwaltungs- und Finanzausschusssitzung
beraten werden soll.
Für die Sanierung des Parkplatzes am Hallenbad sind in den
Planungsjahren 2019 und 2020 je 57.500 € berücksichtigt.
Weiter werden für die Anschaffung neuer Rampen am Skaterplatz 7.000 €,
für Geräte am Hirtenhof 10.000 € und für Holzbänke 2.000 € (Gliederung 5900)
eingeplant.
Für den Bau des Radwegs Kleinhaslach sind im Planungsjahr 2019 erneut
30.000 € veranschlagt.
Einzelplan 6 „Bau- und Wohnungswesen,
Verkehr“ - Im Bereich der Straßen und des Bauhofs wurden die Ansätze entsprechend
der bereits vorgelegten Mittelanforderungslisten des Bauhofs und des
gemeindlichen Bauamts, in die jeweiligen Haushaltsjahre eingeplant. Verschiedene Ansätze mussten zeitlich geschoben werden.
Diese wurden im Vorfeld mit dem Ersten Bürgermeister besprochen und abgestimmt.
Für die
Bebauungspläne der Bau- und Gewerbegebiete sind im Haushaltsjahr 2018 110.000 €
bereitgestellt. Weitere Finanzmittel werden in den Einzelplänen 6, 7 und 8 für
den hierdurch notwendigen Grunderwerb, Kanalbau und Straßenbau eingestellt.
Auch entsprechende Grundstückskäufe bzw. -verkäufe wurden bereits
berücksichtigt, vorbehaltlich einer noch ausstehenden konkreten
Verkaufspreiskalkulation.
Im Einzelplan 6
wurden noch alle ausstehenden Investitionszuschüsse aus Straßenbaumaßnahmen,
welche mit dem Landratsamt Ansbach durchgeführt wurden, vorgemerkt.
Bei der
Städtebauförderung werden die Ansätze entsprechend dem bereits beschlossenen
Jahresantrag 2018 zur Städtebauförderung eingeplant. Bürgermeister Erdel
verweist hierbei auf einen Gesprächstermin mit der Regierung von Mittelfranken,
an welchem in Erfahrung gebracht wurde, dass sich die Förderkriterien künftig
dahingehend ändern, dass die Fördermittel aus Bundesmitteln und nicht mehr aus
Landesmitteln bereitgestellt werden. Für die Erstellung eines notwendigen
Konzeptes für den Städtebau wird in Kürze Herr Rühl ins Rathaus kommen.
Für das
Deckenbauprogramm sind im Haushaltsjahr 2018 Mittel in Höhe von 100.000 € berücksichtigt.
Für die Sanierung der Wirtschaftswege sind jährlich 50.000 € eingeplant.
Weiter wurden im
Haushaltsjahr 2018 20.000 € für die Straßenverbreiterung in Kleinhabersdorf und
10.000 € für die Erstellung eines Parkplatzes in der Nähe des Friedhofes in Kleinhaslach
bereitgestellt.
Für
Straßenbaumaßnahmen am oberen Bereich des Silberbucks sind 100.000 € und für
den Stieglitzweg 50.000 € eingeplant. Weitere 50.000 € sind für die Planung der
Sanierung des Hagelsbergweges vorgesehen.
Herr Hans Pfeiffer
fragt an, ob für die „Begradigung“ der Kreisstraße Richtung Seubersdorf auf
Höhe Oberschlauersbach ebenfalls noch Mittel vorgesehen werden. Bürgermeister
Erdel erläutert, dass hierzu wieder Unterschriften über den notwendigen
Grunderwerb der angrenzenden Grundstücke notwendig wären und hierzu derzeit
keine konkreten Absichten bestehen.
Bürgermeister Erdel
berichtet in diesem Zusammenhang über die Aussage des Landratsamtes Ansbach,
wonach eine Sanierung der Kreisstraßen nicht priorisiert werde, solange der
Markt Dietenhofen nicht durch Gemeinderatsbeschluss von der angedachten
Nordost-Umgehung Abstand nimmt. Seitens Herrn Rudolph und Herrn Koschek wird
befürwortet, dass hierzu ein Beschluss durch den Marktgemeinderat gefasst
werden sollte.
Für den gemeindlichen Bauhof sind im Haushaltsjahr 2018 verschiedene
Anschaffungen von Geräten für den laufenden Betrieb notwendig (gesamt: 34.000 €).
Zudem werden für die Außenbeleuchtung und den Abbau der Öltanks insgesamt
10.000 € eingeplant. In der Finanzplanung ist die Ersatzbeschaffung eines
MAN-LKWs in Höhe von 200.000 € (2019), sowie eines JD 2720 mit 120.000 € (2020)
berücksichtigt.
Weiter werden für den Winterdienst die Anschaffung eines Salzstreuers in
Höhe von 12.500 € und von Salzkästen in Höhe von 1.600 € eingeplant. Im
Planungsjahr 2021 findet sich die Errichtung einer Salzhalle mit 120.000 €.
Durch Herrn Rudolph und Herrn Keim wird eingebracht, dass der neu
angeschaffte Salzstreuer wohl mangels einer korrekten Einstellung zu viel Salz
ausbringt.
Zudem wurden Finanzmittel für die Sanierung und Erweiterung der
Straßenbeleuchtung und der Erneuerung bzw. Sanierung von Brücken berücksichtigt.
Einzelplan 7 „Öffentliche Einrichtungen,
Wirtschaftsförderung“ - Hier wurden die Ansätze entsprechend der vorgelegten Listen des Bauamtes
bzw. der gemeindlichen Kläranlage eingeplant. Verschiedene Ansätze mussten –wie
auch im Einzelplan 6- zeitlich geschoben werden. Diese wurden mit dem Ersten
Bürgermeister, sowie dem Klärwärter abgestimmt.
An Anschaffungen
beweglicher Anlagegüter sind in der Kläranlage eine Schachtfräse (10.000 €),
eine Absetzmulde (4.000 €), ein Gully-Cleaner (35.000 €), eine Traverse für den
Rechenraum (3.300 €) und ein Stromerzeuger (2.000 €) im Jahr 2018 vorgesehen.
In den Finanzplanungsjahren ist noch der Erwerb eines Notstromaggregats (10.000
€ in 2019), eines Dampfreinigers (3.500 € in 2020) und eines Transporters
(40.000 € in 2021) berücksichtigt.
An Hochbaumaßnahmen
in der Kläranlage finden 2018 Bodenräumschilder des Nachklärbeckens mit 25.000
€ Berücksichtigung. In der Finanzplanung ist der Ersatz/ die Sanierung der
Hebeschnecke (70.000 € in 2019) und ein Rinnenreinigungsbesen (3.500 € in 2019)
vorgesehen.
Für
Tiefbaumaßnahmen an der Kläranlage, den Pumpwerken und dem Kanalnetz werden im
Jahr 2018 2.615.400 €, im Jahr 2019 1.743.500 €, im Jahr 2020 492.500 € und im
Jahr 2021 552.500 € bereitgestellt. Es
werden hierzu die Übersichten über die einzelnen Positionen in den
Aufstellungen zu den Haushaltsstellen 1.7000.9500 – 9503 besprochen.
Für die
Bauschuttdeponie werden für 2018 140.000 € für die Filterschicht bei den
Tiefbaumaßnahmen berücksichtigt. Beim Bestattungswesen sind in 2018 17.000 €
für Bepflanzungen und für die Zuwegung zum Urnenfeld 2.000 € im Jahr 2018 und
5.000 € im Jahr 2019 eingeplant.
Der Bau des Dorfgemeinschaftshauses
in Seubersdorf soll über die Flurbereinigung laufen. Hierfür wurden Mittel in
Höhe von insgesamt 240.000 € (2018: 20.000 €, 2019: 120.000 €, sowie 2020:
100.000 €) eingeplant. An Fördermitteln wird hier in den Planungsjahren
2019/2020 mit je 60.000 € gerechnet (60 % der Nettobausumme).
Für den Umbau des
FF-Hauses Neudorf zum Dorfgemeinschaftshaus, sowie für den Spielplatz ist noch
mit einem Zuschuss in Höhe von 57.750 € zu rechnen.
Für den
Breitbandausbau wird im Jahr 2018 mit Zuweisungen in Höhe von 50.000 € für den
Masterplan und 263.800 € für die Phase I gerechnet. Die Zuweisungen für die
Phase II und den Höfebonus sind in den Jahren 2019 und 2020 mit je 488.000 €
eingeplant.
Die Durchführung
der Phase I schlägt sich im Jahr 2018 mit 148.000 € nieder und für den
Masterplan wird noch mit Ausgaben in Höhe von 35.000 € kalkuliert. Die Kosten
der Phase II verteilen sich mit je 305.000 € in den Jahren 2018 und 2019, sowie
610.000 € im Jahr 2020.
Für die Verlegung von Lehrrohren für Lichtwellenleiter bei
Tiefbaumaßnahmen werden nach Rücksprache mit der Tiefbauverwaltung für das
Haushaltsjahr 2018 50.000 € und für das Planungsjahr 2019 60.000 € angesetzt.
Einzelplan 8 „Wirtschaftl. Unternehmen
Grund- und Sondervermögen“ – Für die Errichtung einer Wasserversorgungseinrichtung im Ortsteil Höfen
sind vorsorglich 40.000 € im Jahr 2018 eingeplant.
Kämmerer Wäger
weist darauf hin, dass für die Wasserversorgung in Adelmannsdorf noch Mittel in
Höhe von 45.000 € einzuplanen sind, welche in der Sitzungsvorlage noch nicht
enthalten sind.
Für den Kauf von
Bauland für das Baugebiet „Nördlich Rüderner Straße“ sind 2018 insgesamt
100.000 € einkalkuliert. Verpflichtungsermächtigungen wurden bereits im Jahr
2016 eingegangen, welche hier für die Jahre 2017 – 2018 mit je 100.000 € und
2019 mit 76.400 € vorgesehen sind.
Für den Kauf von
unbebauten Grundbesitz wurden 400.000 € eingestellt.
Die Ansätze der
geplanten Bau- und Gewerbegebiete finden sich in den nachfolgenden Gliederungen
wieder: Baugebiet Nördlich der Rüderner Straße (Gliederung 8811), Gewerbegebiet
Neudorfer Höhe (Gliederung 8814), Gewerbegebiet Nördlich der Industriestraße
(8815) und Baugebiet Frickendorf (Gliederung 8816). Wie bereits beim Einzelplan
6 beschrieben, sind in diesen Gliederungen auch die Erlöse aus den
Grundstücksverkäufen vorbehaltlich der noch ausstehenden Preiskalkulation
eingepflegt.
Herr Hans Pfeiffer
fragt nach dem Bau einer Rampe am Ärztehaus an. Bürgermeister erklärt hierzu,
dass eine Rampe zu steil werden würde und wenn, dann die Errichtung eines
Aufzuges die einzige Möglichkeit sei. Hierzu bestehen derzeit aber keine
konkreten Absichten.
Einzelplan 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ –
Im Jahr 2018 erhält der
Markt Dietenhofen 110.000 € an Investitionspauschale gem. Art. 12 FAG.
Eine Kreditaufnahme
im Haushaltsjahr 2018 ist nicht notwendig.
Eine Kreditaufnahme
im Jahr 2019 ist laut Herrn Wäger mit der entsprechenden Tilgung und Verzinsung
noch mit in die Planung aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Haushaltsplan – Vermögenshaushalt wird dem Marktgemeinderat entsprechend der heutigen Entwurfsfassung, einschließlich besprochener Änderungen, vorgelegt