Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Frau Helene und Herr Werner Schuster haben einen Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an das best. Wohnhaus auf dem Grundstück FlNr. 284/7 Gemarkung Haasgang eingereicht.

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb in Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben der Frau Helene und des Herrn Werner Schuster zum Anbau eines Wintergartens an das best. Wohnhaus auf dem Grundstück FlNr. 284/7 Gemarkung Haasgang.