Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Herr Christian Hauenstein hat einen Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle auf dem Grundstück FlNr. 909 Gemarkung Kleinhaslach eingereicht.

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und daher richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB. Das Bauvorhaben ist zulässig, da es einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Öffentliche Belange stehen nicht dagegen.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag des Herrn Christian Hauenstein zum Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle auf dem Grundstücks FlNr. 909 Gemarkung Kleinhaslach.