Sitzung: 12.03.2018 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Herr Christian Hauenstein
hat einen Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und
Maschinenhalle auf dem Grundstück FlNr. 909 Gemarkung Kleinhaslach eingereicht.
Das Bauvorhaben
befindet sich im Außenbereich und daher richtet sich die bauplanungsrechtliche
Zulässigkeit nach § 35 BauGB. Das Bauvorhaben ist zulässig, da es einem land-
und forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Öffentliche Belange stehen nicht
dagegen.
Die Erschließung
ist gesichert.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach §
36 BauGB zum Bauantrag des Herrn Christian Hauenstein zum Neubau einer
landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle auf dem Grundstücks FlNr. 909
Gemarkung Kleinhaslach.