Sitzung: 12.03.2018 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Herr Klaus Herter
hat einen Bauantrag zum Wohnhausanbau auf dem Grundstück FlNr. 639/2 Gemarkung
Dietenhofen eingereicht.
Das Baugrundstück
befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Nord- West“ und
daher richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 30 BauGB.
Hinsichtlich der
Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:
-
Überschreitung
der Baugrenze
Die Erschließung
ist gesichert.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag des Herrn Klaus Herter zum Wohnhausanbau auf dem Grundstück FlNr. 639/2 Gemarkung Dietenhofen.
Des Weiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8 „Nord-West“ bezüglich
- der Überschreitung der Baugrenze.