Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Herr Klaus Herter hat einen Bauantrag zum Wohnhausanbau auf dem Grundstück FlNr. 639/2 Gemarkung Dietenhofen eingereicht.

 

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Nord- West“ und daher richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 30 BauGB.

 

Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:

-       Überschreitung der Baugrenze

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag des Herrn Klaus Herter zum Wohnhausanbau auf dem Grundstück FlNr. 639/2 Gemarkung Dietenhofen.

 

Des Weiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8 „Nord-West“ bezüglich

                        - der Überschreitung der Baugrenze.