Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Die in der beiliegenden tabellarischen Aufstellung aufgeführten Stellungnahmen sind im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen.

 


Beschlussvorschlag:

Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Bauleitplanung für den Bebauungsplan Nr. 39 „Nördlich der Rüderner Straße“ eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Vorschlägen des Planers und Verwaltung mit- und gegeneinander abgewogen und entsprechend der Abwägung behandelt.

 

Die tabellarische Aufstellung der Einzelabwägungen wird Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Marktgemeinderat stellt somit fest, dass die im Aufstellungsverfahren vorgebrachten privaten Belange und die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen worden sind.