Die in der beiliegenden tabellarischen Aufstellung aufgeführten Stellungnahmen sind im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen.
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
sowie der Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Bauleitplanung für den Bebauungsplan Nr. 39
„Nördlich der Rüderner Straße“ eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend
den Vorschlägen des Planers und Verwaltung mit- und gegeneinander abgewogen und
entsprechend der Abwägung behandelt.
Die tabellarische Aufstellung der Einzelabwägungen wird Bestandteil des
Beschlusses.
Der Marktgemeinderat stellt somit fest, dass die im
Aufstellungsverfahren vorgebrachten privaten Belange und die von den Behörden
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten öffentlichen Belange
gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen worden sind.