Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschlussvorschlag:

Unter Beachtung des Abwägungsergebnis zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Bauleitplanung beschließt der Marktgemeinderat des Marktes Dietenhofen den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 39 „Nördlich der Rüderner Straße“ in der Fassung vom 13.03.2018, bestehend aus dem zeichnerischen Teil (Planblatt) sowie der Satzung mit Festsetzungen zum Bebauungsplan- und Bauordnungsrecht und der Begründung einschließlich Anlagen gem. § 10 Abs.1 BauGB, als Satzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 39 „Nördlich der Rüderner Straße“ auszufertigen und den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs.3 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan Nr. 39 „Nördlich der Rüderner Straße“ in der Fassung vom 13.03.2018 tritt mit dem Tage der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.