Beschlussvorschlag:
Unter Beachtung des Abwägungsergebnis zur Beteiligung der Öffentlichkeit
sowie der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der
Bauleitplanung beschließt der Marktgemeinderat des Marktes Dietenhofen den
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 39 „Nördlich der Rüderner
Straße“ in der Fassung vom 13.03.2018, bestehend aus dem zeichnerischen Teil
(Planblatt) sowie der Satzung mit Festsetzungen zum Bebauungsplan- und
Bauordnungsrecht und der Begründung einschließlich Anlagen gem. § 10 Abs.1
BauGB, als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 39 „Nördlich der
Rüderner Straße“ auszufertigen und den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs.3
Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan Nr. 39
„Nördlich der Rüderner Straße“ in der Fassung vom 13.03.2018 tritt mit dem Tage
der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.