Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Nach den Beratungen des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 22.02.2018 und 08.03.2018 gestaltet sich der Haushaltsplan des Marktes Dietenhofen für das Haushaltsjahr 2018 und die Finanzplanungsjahre 2019 – 2021 in den Haushaltsteilen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes wie nachfolgend dargestellt:

 

 

Verwaltungshaushalt.

 

 

 

Der Haushalt hat im Verwaltungshaushalt folgenden Umfang (in Euro):

 

2016:

Rechnungsergebnis

13.643.599,51 €

2017:

Ansatz Vorjahr

14.428.204,00 €

2018:

Ansatz

15.303.521,00 €

2019:

Finanzplanungsjahr 1

15.326.050,00 €

2020

Finanzplanungsjahr 2

15.257.350,00 €

2021

Finanzplanungsjahr 3

15.257.350,00 €

 

Nach den Ansatzermittlungen im vorgelegten Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2018 und für die künftigen Finanzplanungsjahre ist eine Zuführung in den Vermögenshaushalt in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 in ausreichender Höhe möglich. Die Zuführungen müssen grundsätzlich jährlich so hoch sein, dass damit die ordentliche Tilgung der Kredite gem. § 22 Abs. 1 KommHV gedeckt werden können und sollen insgesamt mindestens so hoch wie die aus speziellen Entgelten gedeckte Abschreibung sein.

 

Der vorgelegte Entwurf beinhaltet folgende Zuführungen vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt:

 

2018

1.281.799,00 €

2019

1.092.748,00 €

2020

   904.908,00 €

2021

   816.608,00 €

 

 

Die Einnahmen im Verwaltungshaushalt 2018 werden wie in den Vorjahren durch die Ansätze im Einzelplan 9 Unterabschnitt 9000 geprägt, sodass dieser vorrangig betrachtet wird:

 

 

Einzelplan 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ – Der EINZELPLAN 9 im Verwaltungshaushalt stellt sich in den Einnahmen und Ausgaben wie folgt dar:

 

EINNAHMEN:

Bezeichnung

Ansatz 2017

Soll 2017

Ansatz 2018

Soll 2018

Grundsteuer A

71.000 €

69.084,96 €

71.000,00 €

70.218,00 €

Grundsteuer B

631.000 €

699.811,77 €

645.000,00 €

645.742,79 €

Gewerbesteuer

4.200.000 €

4.503.775,39 €

4.500.000,00 €

4.927.247,55 €

Gemeindeanteil an der

Einkommenssteuer

2.797.500 €

2.949.065,00 €

3.134.000,00 €

0,00 €

Gemeindeanteil an der

Umsatzsteuer

480.000 €

488.361,00 €

600.000,00 €

0,00 €

Hundesteuer

13.500 €

14.087,00 €

13.500,00 €

13.594,00 €

Schlüsselzuweisungen

0 €

0 €

0 €

0,00 €

Allg. Zuweisungen vom Land Art. 7 FAG

94.021 €

99.513,75 €

98.853,00 €

0,00 €

Pauschale Finanzzu-weisungen Art. 11 FAG

0 €

0 €

0 €

0,00 €

Einkommenssteuer-ersatzleistungen v. Land

205.000 €

213.823,00 €

230.000,00 €

0,00 €

Überlassung Grund-erwerbssteuer

40.000 €

36.294,22 €

40.000,00 €

0,00 €

Vd. allg. Zuweisungen vom Land Art 7 a FAG

0 €

0 €

0 €

0 €

SUMME

8.532.021 €

9.073.816,09 €

9.332.353 €

5.656.802 €

 

AUSGABEN:

Bezeichnung

Ansatz 2017

Soll 2017

Ansatz 2018

Soll 2018

Gewerbesteuerumlage

966.000 €

959.283,00 €

1.030.000 €

0,00 €

Solidarumlage

0 €

0 €

0 €

0,00 €

Kreisumlage

3.665.270 €

3.665.269,92 €

3.310.000 €

0,00 €

SUMME

4.631.270 €

4.624.552,92 €

4.340.000 €

0,00 €

 

 

Wie in den Vorjahren erhält der Markt Dietenhofen keine Schlüsselzuweisungen (0.9000.0410).

 

Die Kreisumlage*) (0.9000.8321) wird mit 3.310.000,00 € (Vorjahr 2017: 3.665.270,00 €) veranschlagt. Die deutlich niedrigere Kreisumlage findet ihre Begründung im geringeren Gewerbesteueraufkommen 2016 im Gegensatz zum Jahr 2015.

 

 

 
*) Die Kreisumlage berechnet sich wie folgt:

Die Kreisumlage wird in Von-Hundert-Sätzen der Umlagegrundlagen bemessen. Umlagegrundlagen sind die geltenden Steuerkraftzahlen sowie 80 v. H. der Schlüsselzuweisungen des vorangegangenen Haushaltsjahres. Es werden die Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer, Gde.-Anteil an der Einkommenssteuer und der Gde.-Anteil an der Umsatzsteuer des Jahres 2016 addiert. Dies ergibt die Steuerkraftmesszahl. Zur Steuerkraftmesszahl wird noch 80 v. H. der Schlüsselzuweisungen aus 2016 addiert, was zur Umlagekraft 2018 führt. Die Umlagekraft wird dann mit dem Umlagesatz der Kreisumlage (Haushaltsjahr 2018 = 48,35 %) multipliziert und ergibt die Kreisumlage.

 

 

 

Die weiteren Einzelpläne im Überblick:

 

Im Einzelplan 0 „Allgemeine Verwaltung“ wurden die verschiedenen Haushaltsansätze angepasst. Die Ausgaben für die Kommunale Allianz „Kernfranken“ werden dabei wie im Vorjahr bei 15.000 € festgesetzt. Die Betreuung der Finanzverwaltung durch die Kommunalberatung Rödl und Partner, aufgrund der Änderung des § 2b des Umsatzsteuergesetzes, werden bei der Gruppierungsziffer 6554 weiterhin berücksichtigt. Im Jahr 2017 musste der Markt Dietenhofen erstmals ein Verwahrentgelt für einen Teil seiner Geldeinlagen bei den Kreditinstituten entrichten. Für das Haushaltsjahr werden hierfür 9.900 € eingeplant.

Für das Leasing eines Behördenfahrzeugs wurden 3.000 € eingestellt und weiterhin für die Durchführung eines Organisationsgutachtens in der Allgemeinen Verwaltung Mittel bereitgestellt.

Für die Geodatenbank RiwaGIS, das Bürgerservice-Portal und ein Informationssicherheitskonzept werden insgesamt 12.000 € in den EDV-Kosten eingeplant.

 

Im Einzelplan 1 „Brandschutz/Feuerwehr“ wurden die einzelnen Feuerwehren hinsichtlich des Mittelbedarfs befragt. Für die Feuerwehren der Gemeinde Dietenhofen wird dieses Jahr eine Gesamtsumme von rd. 39.000 € eingeplant. Die Mittel werden aufgeteilt und bei folgenden Gruppierungsziffern zur Verfügung gestellt: 5200, 5223, 5500, 5600, 5620, 6300, 6325, 6500, 6510.

Bei den Unterhaltskosten wurde zudem das neue Feuerwehrhaus in Kleinhaslach berücksichtigt.

Für den Bereich „Hochwasserschutz“ werden für das Gewässerentwicklungskonzept 35.000 € und für die Überschwemmungsgebietsermittlung 80.000 € bereitgestellt. Die Förderung für Selbige findet mit einer Gesamthöhe von 87.000 € Berücksichtigung.

 

Im Einzelplan 2 „Schule“ wird für das Haushaltsjahr 2018 und die Finanzplanungsjahre 2019 bis 2021 eine Umlage im Verwaltungshaushalt von 1.600 €/Schüler festgesetzt.

Bei derzeit 214 Grundschülern und 76 Mittelschülern aus der Marktgemeinde, führt dies zu Umlagen für den Grundschulbereich von 342.400 € und im Mittelschulbereich von 121.600 €.

 

Im Einzelplan 3 „Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege“ werden für die Renovierung der Schlossfenster 14.000 € eingestellt. Für die „Bücherei“ werden für Medienbeschaffung, wie im Vorjahr, 10.000 € zur Verfügung gestellt, wovon 1.500 € anteilig für Beschaffungen der Schulbibliothek eingeplant sind.

 

Einzelplan 4 „Soziale Sicherung“ – Die Förderung und Aufwendungen der „Nachbarschaftshilfe“ spiegeln sich in der Gliederung 4310 wieder. Für den Unterhalt der Spiel- und Bolzplätze sind, wie in den Vorjahren, weiterhin 10.000 € und ab 2019 12.000 € eingeplant.

Bei den Kindertageseinrichtungen Kunterbunt und Schabernack sind Zuschüsse für die sog. „Sprach-Kita“ aus Bundesmitteln in Höhe von 18.000 € und 25.000 € wie im Vorjahr integriert.

Für die Krippe in der KiTa Schabernack werden für die Reinigung der Räume 54.000 € eingestellt.

Als Kooperationspartner mit der Regierung von Mittelfranken stellt der Markt Dietenhofen weiterhin unter der Gliederung 4644 die Finanzierung für den Offenen Ganztag der Grundschule bereit. Hierfür erhält der Markt Dietenhofen eine Zuweisung in Höhe von 136.600 €.

 

Im Einzelplan 5 „Gesundheit, Sport, Erholung“ wurden die Ansätze weitestgehend fortgeschrieben. Grundsätzlich wird für die Ballsporthalle und die Schulturnhalle mit Mehrzwecksaal die Umsatzsteuer verrechnet. Seit dem Haushaltsjahr 2016 erfolgten nach Absprache mit dem BKPV sämtliche Buchungen für die Ballsporthalle und die Schulturnhalle netto. Die Ballsporthalle wurde zudem als Betrieb gewerblicher Art (BgA) anerkannt. Für das Jahr 2012 wurde die Umsatzsteuererklärung noch im Jahr 2017 mit Unterstützung des BKPV geändert, was zu einer Umsatzsteuerrückerstattung inkl. Verzinsung in Höhe von 12.069.67 € geführt hat. Die Umsatzsteuermeldungen der Jahre 2013 ff sind ebenfalls noch zu berichtigen. Hierfür sollen dann im Laufe des Jahres die Dienste der Kommunalberatung Rödl und Partner in Anspruch genommen werden. Eine womögliche Rückerstattung der Vorsteuer für die Sanierung der Turnhalle und des Mehrzwecksaales wurde in der Planung noch nicht berücksichtigt, da derzeit noch nicht absehbar ist, welche Höhe diese beträgt und zu welchem Zeitpunkt der Markt Dietenhofen zur neuen Umsatzsteuerregelung des § 2b UStG optiert.

Bei der Ballsporthalle wurden zusätzliche 7.000 € für die Korrektur des Beachfeldes eingeplant.

Beim Hallenbad wird der Unterhalt der betriebstechnischen Anlagen um 5.000 € angehoben, um für bevorstehende Sanierungsmaßnahmen (Steuerung Beckenwasserheizung, Wasseraufbereitung, Lüftung) vorbereitet zu sein.

 

Im Einzelplan 6 „Bau-, Wohnungswesen, Verkehr“ wurden Einnahmen für Straßenunterhaltungszuschüsse (0.6300.1715), wie im Vorjahr, in Höhe von 130.400 € veranschlagt.

An Unterhaltsmaßnahmen bei den gemeindlichen Brücken (Hörleinsdorf, Kleinhabersdorf und Münchzell) wurden 24.000 € eingeplant.

Der Bauhof selbst wird im Jahr 2018 wieder mit 120.000 € budgetiert. Im Haushaltsjahr 2017 schöpfte der Bauhof 74.728,81 € seines Budgets aus. Insgesamt umfasst das Budget folgende Gruppierungsziffern 5200, 5223, 5320, 5500, 5600, 5620, 6320, 6325, 6500, 6510, 6520 des Bauhofes (6495) sowie des Winterdienstes (6752) 5200, 5223, 5500 und 6320.

Für den Ersatz von Stromverteilern im Heizungskeller, sowie in der Schlosserei wurden je

4.000 € beim Gebäudeunterhalt berücksichtigt.

 

Einzelplan 7 „Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung“ - Die Abwassergebühr beträgt nach der aktuellen Gebührenkalkulation für den Erhebungszeitraum 2017 – 2020 3,00 €/m³. Es wird mit Gebühreneinnahmen in Höhe von 870.000 € kalkuliert, welche der Sollstellung nach Berücksichtigung der Endabrechnung 2017 entsprechen. Für die Restkosten der Globalkalkulation/Beiträge und der Erstellung der Entwässerungsbeitragssatzung (EWS), sowie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die KLA Dietenhofen (BGS-EWS) durch das externe Büro Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung, Würzburg sind vorsorglich 15.000 € eingeplant.

Die Gebührenkalkulation im Bereich der Abwasserbeseitigung wird ebenfalls durch die Kommunalberatung Dr.Schulte / Röder durchgeführt. Zuletzt erfolgte sie für den Kalkulationszeitraum 2017 – 2020 und blieb unverändert bei einem Verbrauchsgebührenpreis von 3,00 € / m³ eingeleitetes Abwasser. Ob der Kalkulationszeitraum eingehalten oder unterbrochen werden muss, kann zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung noch nicht abschließend gesagt werden, sodass weiterhin vom zuletzt kalkulierten und beschlossenen Gebührenpreis ausgegangen wird.

 

Unter Berücksichtigung der eingeplanten Ansätze müsste der Markt Dietenhofen im Haushaltsjahr 2018 7.320 € aus der Sonderrücklage entnehmen, um die kostenrechnende Einrichtung kostendeckend zu betreiben. Im vergangenen Haushaltsjahr beträgt die Entnahme voraussichtlich 5.697 €. Sollten die Entnahmen wie beschrieben eintreten, so beträgt der Stand der Sonderrücklage nach Ablauf des Haushaltsjahres 2018 noch 63.809 €.

 

Für die Reparatur der Raupenschaufel der Bauschuttdeponie wurden 4.000 € und für ein zu leistendes Sicherheitskonzept an der Kirchweih vorsorglich zusätzlich 2.500 € berücksichtigt.

 

Beim Friedhof wurden 3.000 € jährlich für die Pflege der Bepflanzungen eingestellt. Am Buswartehäuschen gegenüber der Fa. Playmobil in der Neustädter Straße werden 3.600 € für den Austausch der Scheiben berücksichtigt.

 

Einzelplan 8 „Wirtschaftl. Unternehmen Grund- und Sondervermögen“ – Der Ansatz für die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe wird bei der „Elektrizitätsversorgung“ auf 160.000 € aufgrund der Vorjahresergebnisse gesenkt. Beim „Bebauten Grundbesitz“ wird die Untervermietung des alten Feuerwehrhauses an die Johanniter berücksichtigt.

 

 

Haushaltsquerschnitt: Personal- und Fortbildungskosten

 

 

Für Personalkosten werden insgesamt 3.808.750 € im Haushaltsjahr 2018 eingeplant. In den Jahren 2019, 2020 und 2021 belaufen sich die Personalkosten auf 3.927.550 €, 4.045.000 € und 4.133.200 €. Im Vergleich betrugen die Personalkosten in den Vorjahren 3.789.050,00 € (Ansatz 2017), 3.316.751,85 € (Rechnungsergebnis 2016), 3.020.957,92 (Rechnungsergebnis 2015),  2.761.009,06 € (2014) und 2.510.832,20 € (2013).

 

Im Haushaltsplan 2018 und den Finanzplanungsjahren wurde eine einheitliche bzw. vergleichbare Lösung für den Ansatz der Fortbildungskosten eingearbeitet.

So betragen im Verwaltungsbereich die zur Verfügung stehenden Ausgabemittel für Fortbildungen pro Mitarbeiter 1.000 € und pro Abteilungsleiter bzw. für den Ersten Bürgermeister 2.000 €.

Im Bereich der Kindergärten wurden pro pädagogischem Personal 500 € und für die Leitung 2.000 € eingestellt, wobei auf volle Stellen gerundet wurde.

Im gemeindlichen Bauhof wurde am Ansatz der 4.500 € für Fortbildungskosten keine Veränderung vorgenommen, da Mehrausgaben bei dieser Haushaltstelle aufgrund der Budgetierung mit Minderausgaben anderer Haushaltstellen bereits gedeckt werden. Dies wurde im Vorfeld auch mit dem Bauhofleiter besprochen.

Für die Mitarbeiter der gemeindlichen Kläranlage wurde der Ansatz von 3.000 € auf 4.000 € erhöht und auch beim gemeindlichen Hallenbad erfolgte eine Erhöhung auf 4.000 €.

Neu ist ein Ansatz für Fortbildungen beim Offenen Ganztag in Höhe von 2.000 €.

 

Abgesehen vom Bauhof und der Kläranlage besteht weiterhin ein Deckungsring für die Fortbildungskosten der gemeindlichen Einrichtungen, sodass z.B. Minderausgaben der Fortbildungskosten in der Verwaltung für Mehrausgaben bei Fortbildungen im Kindergartenbereich zur Deckung herangezogen werden können, ohne dass es zu überplanmäßigen Ausgaben kommt.

 

Insgesamt stellt der Markt Dietenhofen somit 66.600 € für die Weiterbildung seiner Mitarbeiter bereit, was gegenüber dem Ansatz 2017 eine Erhöhung von 4.900 € bedeutet.

 

 

 

Der Markt Dietenhofen ist seit dem Haushaltsjahr 2015 schuldenfrei, was auch für das Haushaltsjahr 2018 gelten wird.

 

 

 

Hinweis

 

Änderung der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter

Mit dem Zweiten Gesetz zur Entlastung, insbesondere der mittelständischen Wirtschaft,

von Bürokratie (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz) vom 30. Juni 2017 wurde die Grenze für die Erfassung geringwertiger Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs. 2 Satz 4 EStG) von bisher 150 auf künftig 250 Euro angehoben.

Daneben wurde mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang

mit Rechteüberlassungen vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2074) u. a. die Grenze für die (wahlweise) sofortige Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter in § 6 Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) von bisher 410 auf dann 800 Euro angehoben.

Beide steuerrechtlichen Bestimmungen sind erstmals auf Wirtschaftsgüter anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2017 angeschafft, hergestellt oder in das

Betriebsvermögen eingelegt werden (§ 52 Abs. 12 EStG).

 

Für den Markt Dietenhofen hat dies zur Folge, dass bei der Anschaffung beweglicher Güter hinsichtlich der Abgrenzung zwischen der Zuordnung von Verwaltungs- oder Vermögenshaushalt die bisherige Grenze von 410 € (netto) auf 800 € (netto) angehoben wurde.

Dies wurde soweit wie möglich bei der Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

 

Nachrichtlich:

 

Während und nach den Beratungen des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 22.02.2018 haben sich noch folgende Änderungen ergeben, die in den Haushaltsentwurf eingearbeitet wurden:

 

Haushaltsstelle

2018

2019

2020

2021

0.0000.4300

96.300,00 €

97.900,00 €

101.000,00 €

104.900,00 €

0.0000.4590

2.800,00 €

2.900,00 €

3.000,00 €

3.100,00 €

0.0200.4590

7.800,00 €

7.900,00 €

8.000,00 €

8.100,00 €

0.0300.6554

20.000,00 €

25.000,00 €

0,00 €

0,00 €

0.0331.6581

12.000,00 €

5.000,00 €

2.000,00 €

2.000,00 €

0.1100.5000

3.000,00 €

1.000,00 €

1.000,00 €

1.000,00 €

0.3320.6320

1.100,00 €

1.100,00 €

1.100,00 €

1.100,00 €

0.4601.5163

10.000,00 €

12.000,00 €

12.000,00 €

12.000,00 €

0.4601.5350

60,00 €

60,00 €

 

 

0.4605.6320

1.200,00 €

1.000,00 €

1.000,00 €

1.000,00 €

0.4641.6800

33.000,00 €

33.000,00 €

33.000,00 €

63.000,00 €

0.4641.6850

13.000,00 €

13.000,00 €

13.000,00 €

43.000,00 €

0.4642.1302

25.000,00 €

25.000,00 €

25.000,00 €

25.000,00 €

0.4642.5830

25.000,00 €

25.000,00 €

25.000,00 €

25.000,00 €

0.4980.7090

2.800,00 €

2.800,00 €

2.800,00 €

2.800,00 €

0.5500.7093

21.000,00 €

21.000,00 €

21.000,00 €

21.000,00 €

0.5601.6800

45.000,00 €

55.000,00 €

65.000,00 €

65.000,00 €

0.5601.6850

30.000,00 €

40.000,00 €

50.000,00 €

50.000,00 €

0.5651.1558

700,00 €

2.200,00 €

2.200,00 €

2.200,00 €

0.5651.6412

14.500,00 €

16.000,00 €

16.000,00 €

16.000,00 €

0.5651.6800

135.000,00 €

135.000,00 €

135.000,00 €

135.000,00 €

0.5651.6850

120.000,00 €

120.000,00 €

120.000,00 €

120.000,00 €

0.5700.1558

48.300,00 €

39.700,00 €

33.100,00 €

22.100,00 €

0.5700.6412

54.800,00 €

46.200,00 €

39.600,00 €

28.600,00 €

0.6709.5133

27.500,00 €

27.500,00 €

27.500,00 €

27.500,00 €

0.7000.2830

7.420,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0.7000.3030

0,00 €

4.166,00 €

1.616,00 €

11.416,00 €

0.7000.6322

2.100,00 €

2.100,00 €

2.100,00 €

2.100,00 €

0.7000.8630

0,00 €

4.166,00 €

1.616,00 €

11.416,00 €

0.7300.5100

600,00 €

600,00 €

600,00 €

600,00 €

0.7900.6610

500,00 €

500,00 €

500,00 €

500,00 €

0.9100.8060

0,00 €

4.300,00 €

3.400,00 €

2.500,00 €

0.9161.8600

1.281.799,00 €

1.092.748,00 €

904.908,00 €

816.608,00 €

 

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

 

Der Haushalt hat im Vermögenshaushalt folgenden Umfang (in Euro):

 

2016:

Rechnungsergebnis

6.219.829,81 €

2017:

Ansatz Vorjahr

4.517.961,00 €

2018:

Ansatz

7.407.420,00 €

2019:

Finanzplanungsjahr 1

8.759.666,00 €

2020

Finanzplanungsjahr 2

7.215.724,00 €

2021

Finanzplanungsjahr 3

3.156.016,00 €

 

 

 

Im Einzelplan 0 „Allgemeine Verwaltung“ werden neben den jährlich vorgesehenen Ansätzen für die Erweiterung der EDV-Hardware zusätzlich noch 5.000 € für die Anschaffung eines Servers, 3.000 € für weitere PCs und 2.000 € für Vitrinen im Rathaus eingeplant. Um Barrierefreiheit zu gewährleisten, ist zudem der Einbau eines Aufzuges zum Sitzungssaal, sowie die daraus resultierende Umgestaltung der Treppe und eine Sanierung des Sitzungssaals (auch im Hinblick auf die technische Ausstattung) mit insgesamt 150.000 € berücksichtigt.

Für die Erneuerung der Verkabelung im Rathausgebäude wurden vorsorglich 50.000 € bereitgestellt. Für das Heizungssystem sind im Jahr 2018 3.500 € (Erneuerung der Pumpen) und im Jahr 2019 90.000 € (Steuerung) eingeplant.

 

Einzelplan 1 „Brandschutz/Feuerwehr“ - Die Feuerwehren wurden im Vorfeld hinsichtlich des Mittelbedarfs befragt und die entsprechenden Ansätze festgelegt. Für den Neubau des FFW-Hauses Kleinhaslach sind vorsorglich noch einmal Mittel in Höhe von 550.000 € (2018) für den Hochbau, sowie 40.000 € für den Tiefbau eingestellt. Für die Möblierung 30.000 € und die Erschließungsbeiträge 14.500 € sind weitere Mittel veranschlagt. Für Baumaßnahmen am FFW-Haus Seubersdorf sind  in 2019 100.000 € eingepflegt. Zudem findet ein Löschwasserbehälter für die Neudorfer Höhe mit 37.000 € im Jahr 2019 Berücksichtigung. Für die Beschaffung von Fahrzeugen für die Feuerwehr Kleinhaslach werden ebenfalls weitere Mittel im Jahr 2018 und 2019 bereitgestellt. In die Finanzplanung 2020 fließt die Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges LF 16 ein. Weiter ist es notwendig, verschiedene Geräte für den Einsatz der Feuerwehr zu beschaffen. Die verschiedenen Zuschüsse für die jeweiligen Maßnahmen werden auf der Einnahmeseite berücksichtigt.

Im Bereich der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung wurden 2.600 € für die Anschaffung von Leuchtmitteln eingeplant, die bei Veranstaltungen genutzt werden sollen.

 

Einzelplan 2 „Schule“Im Haushaltsjahr 2018 werden für die Grund- und Mittelschule keine Investitionsumlagen eingeplant.

 

Einzelplan 3 „Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege“ Für den Schlossgarten sind für 2018 14.000 € eingepflegt.

Für die Aufstockung der, durch den Musikzug genutzten, Räumlichkeiten ist noch eine ausstehende Zuwendung aus dem Bayerischen Kulturfonds mit entsprechendem Restbetrag

(10.000 €) für 2018 eingeplant.

Für den Geflügelzuchtverein wurde noch der Rest des noch nicht in Anspruch genommenen Zuschusses in Höhe von 14.400 € vorgesehen.

Die neuen Strahler zur Beleuchtung der St. Andreas Kirche finden mit 11.500 € im Jahr 2018 Berücksichtigung.

Für die Sanierung des Pfarrhauses in Dietenhofen sind 20.000 € im Haushaltsjahr 2018 ebenso vorgesehen, wie vorsorglich 1.800 € für die Sanierung der Kirchenmauer. Weiter wurde auch bedacht, dass die Kirchengemeinde Kleinhaslach einen Investitionszuschuss in Höhe von max. 20.000 € für ihre Baumaßnahme 2018 erhalten könnte.

 

Einzelplan 4 „Soziale Sicherung“ - Für Neuanschaffungen von Geräten für Kinderspielplätze im Gemeindegebiet werden grundsätzlich jährlich 10.000 € veranschlagt. Die Wiederherstellung des Spielplatzes in Kleinhaslach findet im Jahr 2019 mit zusätzlichen 50.000 € Berücksichtigung.

In der Kindertagesstätte VILLA Kunterbunt (Kindergarten/Krippe) werden im Haushaltsjahr 2018 Mittel für verschiedene Anschaffungen des beweglichen Anlagevermögens (10.000 €) zur Verfügung gestellt.

Der Ersatzneubau des Kindergarten Kunterbunt wurde wie folgt eingeplant:

Für den Grundstückserwerb sind im Jahr 2018 30.000 € und für die Planungen 50.000 € eingestellt. Im Planungsjahr 2019 werden 2.000.000 € und im Planungsjahr 2020 1.500.000 € für die Ersatzbaumaßnahme der Kindertageseinrichtung vorgesehen (Hochbau). Im Bereich des Tiefbaus werden in 2018 5.000 € (für Planungskosten), im Planungsjahr 2019 400.000 € veranschlagt. Eine entsprechende Möblierung findet bei der Gruppierung 9350 im Planungsjahr 2020 in Höhe von 50.000 € Berücksichtigung.

Ebenfalls im Planungsjahr 2020 wird dann mit einer Förderung in Höhe von 2.000.000 € gerechnet.

Beim Kindergarten Schabernack sind für verschiedene Anschaffungen im KiTa- und Krippenbereich 11.300 € angesetzt. Für den Krippengarten erfolgt eine Berücksichtigung in Höhe von 60.000 €. Der Markt Dietenhofen rechnet im Jahr 2018 noch mit einer Restzuweisung aus dem Krippenanbau in Höhe von 145.000 €.

 

Einzelplan 5 „Gesundheit, Sport, Erholung“Unter der Gliederungsziffer 5400 finden Zuschüsse für die Anschaffung von Defibrillatoren Berücksichtigung (2.500 €).

Im Sportzentrum sind vielseitige Sanierungsmaßnahmen geplant. So sind im Jahr 2018 für die Erneuerung der Sanitär- und Elektroanlagen (innen) 393.000 € und für Sanitär- und Umkleidecontainer, um den Sportbetrieb aufrechterhalten zu können, 8.000 € vorgesehen. Im Planungsjahr 2019 sind für die Heizungs-, Lüftungs- und Elektroanlagen (außen) weitere 305.000 € angesetzt. Die genannten Ansätze sind Nettobeträge, aufgrund der Anerkennung als Betrieb gewerblicher Art. An Fördermitteln rechnet der Markt Dietenhofen im Jahr 2018 und 2019 mit jeweils 60.000 €.

Für das Sport- und Veranstaltungszentrum ist im Jahr 2018 noch mit einem Zuschuss in Höhe von 98.000 € für die Baumaßnahme zu rechnen. Für die Erweiterung der Mikrofonanlage und die Bühne wurden 5.000 € eingeplant.

Im Hallenbad (ebenfalls alle Mittel-Ansätze netto) werden im Haushaltsjahr 2018 Mittel für die Optimierung der Filtertechnik und des Rückspühlprogrammes (3.000 €), die Erneuerung des Schwallwasserbehälters (31.000 €) und die Sanierung der Abwasseranlagen (50.000 €), die Erneuerung der Mess- und Regeltechnik (10.000 €) und die Anschaffung eines neuen Kassenautomaten (22.000 €) eingestellt. Im Planungsjahr 2019 ist die Sanierung der Duschen mit 35.000 € vorgesehen.

Für die Sanierung des Parkplatzes am Hallenbad sind in den Planungsjahren 2019 und 2020 je 57.500 € berücksichtigt.

Weiter werden für die Anschaffung neuer Rampen am Skaterplatz 7.000 €, für Geräte am Hirtenhof 10.000 € und für Holzbänke 2.000 € (Gliederung 5900) eingeplant.

Für den Bau des Radwegs Kleinhaslach sind im Planungsjahr 2019 erneut 30.000 € veranschlagt.

 

 

Einzelplan 6 „Bau- und Wohnungswesen, Verkehr“ - Im Bereich der Straßen und des Bauhofs wurden die Ansätze entsprechend der bereits vorgelegten Mittelanforderungslisten des Bauhofs und des gemeindlichen Bauamts, in die jeweiligen Haushaltsjahre eingeplant. Verschiedene Ansätze mussten zeitlich geschoben werden. Diese wurden im Vorfeld mit dem Ersten Bürgermeister besprochen und abgestimmt.

Für die Bebauungspläne der Bau- und Gewerbegebiete sind im Haushaltsjahr 2018 110.000 € bereitgestellt. Weitere Finanzmittel werden in den Einzelplänen 6, 7 und 8 für den hierdurch notwendigen Grunderwerb, Kanalbau und Straßenbau eingestellt. Auch entsprechende Grundstückskäufe bzw. -verkäufe wurden bereits berücksichtigt, vorbehaltlich einer noch ausstehenden konkreten Verkaufspreiskalkulation.

 

Im Einzelplan 6 wurden noch alle ausstehenden Investitionszuschüsse aus Straßenbaumaßnahmen, welche mit dem Landratsamt Ansbach durchgeführt wurden, vorgemerkt.

Bei der Städtebauförderung werden die Ansätze entsprechend dem bereits beschlossenen Jahresantrag 2018 zur Städtebauförderung eingeplant.

Für das Deckenbauprogramm sind im Haushaltsjahr 2018 Mittel in Höhe von 100.000 € berücksichtigt. Für die Sanierung der Wirtschaftswege sind jährlich 50.000 € eingeplant.

Weiter wurden im Haushaltsjahr 2018 20.000 € für die Straßenverbreiterung in Kleinhabersdorf und 10.000 € für die Erstellung eines Parkplatzes in der Nähe des Friedhofes in Kleinhaslach bereitgestellt.

Für Straßenbaumaßnahmen am oberen Bereich des Silberbucks sind 100.000 € und für den Stieglitzweg 50.000 € eingeplant. Weitere 50.000 € sind für die Planung der Sanierung des Hagelsbergweges vorgesehen.

Für den gemeindlichen Bauhof sind im Haushaltsjahr 2018 verschiedene Anschaffungen von Geräten für den laufenden Betrieb notwendig (gesamt: 34.000 €). Zudem werden für die Außenbeleuchtung und den Abbau der Öltanks insgesamt 10.000 € eingeplant. In der Finanzplanung ist die Ersatzbeschaffung eines MAN-LKWs in Höhe von 200.000 € (2019), sowie eines JD 2720 mit 120.000 € (2020) berücksichtigt.

Weiter werden für den Winterdienst die Anschaffung eines Salzstreuers in Höhe von 12.500 € und von Salzkästen in Höhe von 1.600 € eingeplant. Im Planungsjahr 2021 findet sich die Errichtung einer Salzhalle mit 120.000 €.

Zudem wurden Finanzmittel für die Sanierung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung und der Erneuerung bzw. Sanierung von Brücken berücksichtigt.

 

Einzelplan 7 „Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung“ - Hier wurden die Ansätze entsprechend der vorgelegten Listen des Bauamtes bzw. der gemeindlichen Kläranlage eingeplant. Verschiedene Ansätze mussten –wie auch im Einzelplan 6- zeitlich geschoben werden. Diese wurden mit dem Ersten Bürgermeister, sowie dem Klärwärter abgestimmt.

An Anschaffungen beweglicher Anlagegüter sind in der Kläranlage eine Schachtfräse

(10.000 €), eine Absetzmulde (4.000 €), ein Gully-Cleaner (35.000 €), eine Traverse für den Rechenraum (3.300 €) und ein Stromerzeuger (2.000 €) im Jahr 2018 vorgesehen. In den Finanzplanungsjahren ist noch der Erwerb eines Notstromaggregats (10.000 € in 2019), eines Dampfreinigers (3.500 € in 2020) und eines Transporters (40.000 € in 2021) berücksichtigt.

An Hochbaumaßnahmen in der Kläranlage finden 2018 Bodenräumschilder des Nachklärbeckens mit 25.000 € Berücksichtigung. In der Finanzplanung ist der Ersatz/ die Sanierung der Hebeschnecke (70.000 € in 2019) und ein Rinnenreinigungsbesen (3.500 € in 2019) vorgesehen.

Für Tiefbaumaßnahmen an der Kläranlage, den Pumpwerken und dem Kanalnetz werden im Jahr 2018 2.615.400 €, im Jahr 2019 1.743.500 €, im Jahr 2020 492.500 € und im Jahr 2021 552.500 € bereitgestellt. Eine Übersicht über die einzelnen Positionen liefern die beiliegenden Aufstellungen zu den Haushaltsstellen 1.7000.9500 – 9503.

 

Für die Bauschuttdeponie werden für 2018 140.000 € für die Filterschicht bei den Tiefbaumaßnahmen berücksichtigt. Beim Bestattungswesen sind in 2018 17.000 € für Bepflanzungen und für die Zuwegung zum Urnenfeld 2.000 € im Jahr 2018 und 5.000 € im Jahr 2019 eingeplant.

Der Bau des Dorfgemeinschaftshauses in Seubersdorf soll über die Flurbereinigung laufen. Hierfür wurden Mittel in Höhe von insgesamt 240.000 € (2018: 20.000 €, 2019: 120.000 €, sowie 2020: 100.000 €) eingeplant. An Fördermitteln wird hier in den Planungsjahren 2019/2020 mit je 60.000 € gerechnet (60 % der Nettobausumme).

Für den Umbau des FF-Hauses Neudorf zum Dorfgemeinschaftshaus, sowie für den Spielplatz ist noch mit einem Zuschuss in Höhe von 57.750 € zu rechnen.

Für den Breitbandausbau wird im Jahr 2018 mit Zuweisungen in Höhe von 50.000 € für den Masterplan und 263.800 € für die Phase I gerechnet. Die Zuweisungen für die Phase II und den Höfebonus sind in den Jahren 2019 und 2020 mit je 488.000 € eingeplant.

Die Durchführung der Phase I schlägt sich im Jahr 2018 mit 148.000 € nieder und für den Masterplan wird noch mit Ausgaben in Höhe von 35.000 € kalkuliert. Die Kosten der Phase II verteilen sich mit je 305.000 € in den Jahren 2018 und 2019, sowie 610.000 € im Jahr 2020.

Für die Verlegung von Lehrrohren für Lichtwellenleiter bei Tiefbaumaßnahmen werden nach Rücksprache mit der Tiefbauverwaltung für das Haushaltsjahr 2018 50.000 € und für das Planungsjahr 2019 60.000 € angesetzt.

 

Einzelplan 8 „Wirtschaftl. Unternehmen Grund- und Sondervermögen“Für die Errichtung einer Wasserversorgungseinrichtung im Ortsteil Höfen sind vorsorglich 40.000 € im Jahr 2018 eingeplant. Zudem wird für die Wasserversorgung in Adelmannsdorf noch mit ausstehenden Kosten in Höhe von 45.000 € gerechnet.

Für den Kauf von Bauland für das Baugebiet „Nördlich Rüderner Straße“ sind 2018 insgesamt 100.000 € einkalkuliert. Verpflichtungsermächtigungen wurden bereits im Jahr 2016 eingegangen, welche hier für die Jahre 2017 – 2018 mit je 100.000 € und 2019 mit 76.400 € vorgesehen sind.

Für den Kauf von unbebauten Grundbesitz wurden 400.000 € eingestellt.

 

Die Ansätze der geplanten Bau- und Gewerbegebiete finden sich in den nachfolgenden Gliederungen wieder: Baugebiet Nördlich der Rüderner Straße (Gliederung 8811), Gewerbegebiet Neudorfer Höhe (Gliederung 8814), Gewerbegebiet Nördlich der Industriestraße (8815) und Baugebiet Frickendorf (Gliederung 8816). Wie bereits beim Einzelplan 6 beschrieben, sind in diesen Gliederungen auch die Erlöse aus den Grundstücksverkäufen vorbehaltlich der noch ausstehenden Preiskalkulation eingepflegt.

 

Einzelplan 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“Im Jahr 2018 erhält der Markt Dietenhofen 110.000 € an Investitionspauschale gem. Art. 12 FAG.

Eine Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2018 ist nicht notwendig. Unter Berücksichtigung der Einbringung der verbleibenden Rücklage samt voraussichtlichem Sollüberschuss aus dem Haushaltsjahr 2017 in den Haushaltsjahren 2018 und 2019, wurde für das Finanzplanungsjahr 2019 die Aufnahme einer Fremdfinanzierung in Höhe von 910.000 € mit einem fünfjährigen Tilgungszeitraum eingepflegt. Bereits im Planungsjahr 2020 wird wieder mit einem Überschuss zum Aufbau der Rücklage von rund 989.000 € trotz der zu tätigenden Kredittilgung kalkuliert.

 

 

Nachrichtlich:

 

Während und nach den Beratungen des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 08.03.2018 haben sich noch folgende Änderungen ergeben, die in den Haushaltsentwurf eingearbeitet wurden:

 

Haushaltsstelle

2018

2019

2020

2021

1.7000.9030

7.420,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

1.7000.9130

0,00 €

4.166,00 €

1.616,00 €

11.416,00 €

1.8144.9531

45.000,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

1.9100.3766

0,00 €

910.000,00 €

0,00 €

0,00 €

1.9100.9766

0,00 €

90.500,00 €

181.000,00 €

181.000,00 €

1.9101.3100

2.790.551,00 €

2.273.652,00 €

0,00 €

106.492,00 €

1.9101.9100

0,00 €

0,00 €

988.908,00 €

0,00 €

1.9161.3000

1.281.799,00 €

1.092.748,00 €

904.908,00 €

816.608,00 €

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Haushaltssatzung, den Haushaltsplan samt Anlagen, sowie den Finanzplan der Jahre 2019 bis 2021.

 

 

Haushaltssatzung

 

 

des Marktes Dietenhofen

 

(Landkreis Ansbach)

 

für das

 

 

 

Haushaltsjahr 2018

 

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Dietenhofen folgende

 

Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

 

im Verwaltungshaushalt               in den Einnahmen und Ausgaben mit                    15.303.521,00 €

 

und

 

im Vermögenshaushalt                 in den Einnahmen und Ausgaben mit                      7.407.420,00 €

 

ab.

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.    Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                                          350 v. H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                                                    350 v. H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                                                     300 v. H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf                                                                                     500.000,00

festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft.

 

 

Dietenhofen, 11. April 2018                    (S.)                              Markt Dietenhofen

 

 

                                                                                                                                                             

                                                                                                   Erdel, Erster Bürgermeister