Nach den Beratungen des Verwaltungs- und
Finanzausschusses vom 22.02.2018 und 08.03.2018 gestaltet sich der
Haushaltsplan des Marktes Dietenhofen für das Haushaltsjahr 2018 und die Finanzplanungsjahre
2019 – 2021 in den Haushaltsteilen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes wie
nachfolgend dargestellt:
Verwaltungshaushalt.
Der Haushalt hat im Verwaltungshaushalt folgenden
Umfang (in Euro):
2016: |
Rechnungsergebnis |
13.643.599,51 € |
2017: |
Ansatz Vorjahr |
14.428.204,00 € |
2018: |
Ansatz |
15.303.521,00 € |
2019: |
Finanzplanungsjahr 1 |
15.326.050,00 € |
2020 |
Finanzplanungsjahr 2 |
15.257.350,00 € |
2021 |
Finanzplanungsjahr 3 |
15.257.350,00 € |
Nach den Ansatzermittlungen im vorgelegten
Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2018 und für die künftigen
Finanzplanungsjahre ist eine Zuführung
in den Vermögenshaushalt in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 in
ausreichender Höhe möglich. Die Zuführungen müssen grundsätzlich jährlich so
hoch sein, dass damit die ordentliche Tilgung der Kredite gem. § 22 Abs. 1
KommHV gedeckt werden können und sollen insgesamt mindestens so hoch wie die aus speziellen Entgelten gedeckte
Abschreibung sein.
Der vorgelegte Entwurf beinhaltet folgende
Zuführungen vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt:
2018 |
1.281.799,00 € |
2019 |
1.092.748,00 € |
2020 |
904.908,00 € |
2021 |
816.608,00 € |
Die Einnahmen im Verwaltungshaushalt 2018
werden wie in den Vorjahren durch die Ansätze im Einzelplan 9 Unterabschnitt
9000 geprägt, sodass dieser vorrangig betrachtet wird:
Einzelplan
9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ – Der EINZELPLAN
9 im Verwaltungshaushalt stellt sich in den Einnahmen und Ausgaben wie
folgt dar:
EINNAHMEN:
Bezeichnung |
Ansatz 2017 |
Soll 2017 |
Ansatz 2018 |
Soll 2018 |
Grundsteuer A |
71.000 € |
69.084,96 € |
71.000,00 € |
70.218,00 € |
Grundsteuer B |
631.000 € |
699.811,77 € |
645.000,00 € |
645.742,79 € |
Gewerbesteuer |
4.200.000 € |
4.503.775,39 € |
4.500.000,00 € |
4.927.247,55 € |
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer |
2.797.500 € |
2.949.065,00 € |
3.134.000,00 € |
0,00 € |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
480.000 € |
488.361,00 € |
600.000,00 € |
0,00 € |
Hundesteuer |
13.500 € |
14.087,00 € |
13.500,00 € |
13.594,00 € |
Schlüsselzuweisungen |
0 € |
0 € |
0 € |
0,00 € |
Allg. Zuweisungen vom Land Art. 7 FAG |
94.021 € |
99.513,75 € |
98.853,00 € |
0,00 € |
Pauschale Finanzzu-weisungen Art. 11 FAG |
0 € |
0 € |
0 € |
0,00 € |
Einkommenssteuer-ersatzleistungen v. Land |
205.000 € |
213.823,00 € |
230.000,00 € |
0,00 € |
Überlassung Grund-erwerbssteuer |
40.000 € |
36.294,22 € |
40.000,00 € |
0,00 € |
Vd. allg. Zuweisungen vom Land Art 7 a FAG |
0 € |
0 € |
0 € |
0 € |
SUMME |
8.532.021
€ |
9.073.816,09
€ |
9.332.353
€ |
5.656.802
€ |
AUSGABEN:
Bezeichnung |
Ansatz 2017 |
Soll 2017 |
Ansatz 2018 |
Soll 2018 |
Gewerbesteuerumlage |
966.000 € |
959.283,00 € |
1.030.000 € |
0,00 € |
Solidarumlage |
0 € |
0 € |
0 € |
0,00 € |
Kreisumlage |
3.665.270 € |
3.665.269,92 € |
3.310.000 € |
0,00 € |
SUMME |
4.631.270 € |
4.624.552,92 € |
4.340.000 € |
0,00 € |
Wie in den Vorjahren erhält der Markt Dietenhofen keine Schlüsselzuweisungen (0.9000.0410).
Die Kreisumlage*)
(0.9000.8321) wird mit 3.310.000,00 € (Vorjahr 2017: 3.665.270,00 €)
veranschlagt. Die deutlich niedrigere Kreisumlage findet ihre Begründung im
geringeren Gewerbesteueraufkommen 2016 im Gegensatz zum Jahr 2015.
*) Die Kreisumlage berechnet sich wie folgt:
Die Kreisumlage wird in Von-Hundert-Sätzen
der Umlagegrundlagen bemessen. Umlagegrundlagen sind die geltenden
Steuerkraftzahlen sowie 80 v. H. der Schlüsselzuweisungen des vorangegangenen
Haushaltsjahres. Es werden die Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer,
Gde.-Anteil an der Einkommenssteuer und der Gde.-Anteil an der Umsatzsteuer des
Jahres 2016 addiert. Dies ergibt die Steuerkraftmesszahl. Zur
Steuerkraftmesszahl wird noch 80 v. H. der Schlüsselzuweisungen aus 2016
addiert, was zur Umlagekraft 2018 führt. Die Umlagekraft wird dann mit dem
Umlagesatz der Kreisumlage (Haushaltsjahr 2018 = 48,35 %) multipliziert und
ergibt die Kreisumlage.
Die
weiteren Einzelpläne im Überblick:
Im Einzelplan
0 „Allgemeine Verwaltung“ wurden die verschiedenen Haushaltsansätze
angepasst. Die Ausgaben für die Kommunale Allianz „Kernfranken“ werden dabei
wie im Vorjahr bei 15.000 € festgesetzt. Die Betreuung der Finanzverwaltung
durch die Kommunalberatung Rödl und Partner, aufgrund der Änderung des § 2b des
Umsatzsteuergesetzes, werden bei der Gruppierungsziffer 6554 weiterhin
berücksichtigt. Im Jahr 2017 musste der Markt Dietenhofen erstmals ein
Verwahrentgelt für einen Teil seiner Geldeinlagen bei den Kreditinstituten entrichten.
Für das Haushaltsjahr werden hierfür 9.900 € eingeplant.
Für das Leasing eines Behördenfahrzeugs
wurden 3.000 € eingestellt und weiterhin für die Durchführung eines
Organisationsgutachtens in der Allgemeinen Verwaltung Mittel bereitgestellt.
Für die Geodatenbank RiwaGIS, das
Bürgerservice-Portal und ein Informationssicherheitskonzept werden insgesamt
12.000 € in den EDV-Kosten eingeplant.
Im Einzelplan
1 „Brandschutz/Feuerwehr“ wurden die einzelnen Feuerwehren hinsichtlich des
Mittelbedarfs befragt. Für die Feuerwehren der Gemeinde Dietenhofen wird dieses
Jahr eine Gesamtsumme von rd. 39.000 € eingeplant. Die Mittel werden aufgeteilt
und bei folgenden Gruppierungsziffern zur Verfügung gestellt: 5200, 5223, 5500,
5600, 5620, 6300, 6325, 6500, 6510.
Bei den Unterhaltskosten wurde zudem das
neue Feuerwehrhaus in Kleinhaslach berücksichtigt.
Für den Bereich „Hochwasserschutz“
werden für das Gewässerentwicklungskonzept 35.000 € und für die Überschwemmungsgebietsermittlung
80.000 € bereitgestellt. Die Förderung für Selbige findet mit einer Gesamthöhe
von 87.000 € Berücksichtigung.
Im
Einzelplan 2 „Schule“ wird für das Haushaltsjahr 2018 und die
Finanzplanungsjahre 2019 bis 2021 eine Umlage im Verwaltungshaushalt von 1.600
€/Schüler festgesetzt.
Bei derzeit 214 Grundschülern und 76
Mittelschülern aus der Marktgemeinde, führt dies zu Umlagen für den
Grundschulbereich von 342.400 € und im Mittelschulbereich von 121.600 €.
Im
Einzelplan 3 „Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege“ werden für die
Renovierung der Schlossfenster 14.000 € eingestellt. Für die „Bücherei“
werden für Medienbeschaffung, wie im Vorjahr, 10.000 € zur Verfügung gestellt,
wovon 1.500 € anteilig für Beschaffungen der Schulbibliothek eingeplant sind.
Einzelplan
4 „Soziale Sicherung“ – Die Förderung und Aufwendungen der
„Nachbarschaftshilfe“ spiegeln sich in der Gliederung 4310 wieder. Für den
Unterhalt der Spiel- und Bolzplätze sind, wie in den Vorjahren, weiterhin
10.000 € und ab 2019 12.000 € eingeplant.
Bei den Kindertageseinrichtungen Kunterbunt
und Schabernack sind Zuschüsse für die sog. „Sprach-Kita“ aus Bundesmitteln in
Höhe von 18.000 € und 25.000 € wie im Vorjahr integriert.
Für die Krippe in der KiTa Schabernack
werden für die Reinigung der Räume 54.000 € eingestellt.
Als Kooperationspartner mit der Regierung
von Mittelfranken stellt der Markt Dietenhofen weiterhin unter der Gliederung
4644 die Finanzierung für den Offenen Ganztag der Grundschule bereit. Hierfür
erhält der Markt Dietenhofen eine Zuweisung in Höhe von 136.600 €.
Im
Einzelplan 5 „Gesundheit, Sport, Erholung“
wurden die Ansätze weitestgehend fortgeschrieben. Grundsätzlich wird für die
Ballsporthalle und die Schulturnhalle mit Mehrzwecksaal die Umsatzsteuer
verrechnet. Seit dem Haushaltsjahr 2016 erfolgten nach Absprache mit dem BKPV
sämtliche Buchungen für die Ballsporthalle und die Schulturnhalle netto. Die
Ballsporthalle wurde zudem als Betrieb gewerblicher Art (BgA) anerkannt. Für
das Jahr 2012 wurde die Umsatzsteuererklärung noch im Jahr 2017 mit
Unterstützung des BKPV geändert, was zu einer Umsatzsteuerrückerstattung inkl.
Verzinsung in Höhe von 12.069.67 € geführt hat. Die Umsatzsteuermeldungen der
Jahre 2013 ff sind ebenfalls noch zu berichtigen. Hierfür sollen dann im Laufe
des Jahres die Dienste der Kommunalberatung Rödl und Partner in Anspruch
genommen werden. Eine womögliche Rückerstattung der Vorsteuer für die Sanierung
der Turnhalle und des Mehrzwecksaales wurde in der Planung noch nicht
berücksichtigt, da derzeit noch nicht absehbar ist, welche Höhe diese beträgt
und zu welchem Zeitpunkt der Markt Dietenhofen zur neuen Umsatzsteuerregelung
des § 2b UStG optiert.
Bei der Ballsporthalle wurden zusätzliche
7.000 € für die Korrektur des Beachfeldes eingeplant.
Beim Hallenbad wird der Unterhalt der
betriebstechnischen Anlagen um 5.000 € angehoben, um für bevorstehende
Sanierungsmaßnahmen (Steuerung Beckenwasserheizung, Wasseraufbereitung,
Lüftung) vorbereitet zu sein.
Im Einzelplan 6 „Bau-, Wohnungswesen, Verkehr“
wurden Einnahmen für Straßenunterhaltungszuschüsse (0.6300.1715), wie im
Vorjahr, in Höhe von 130.400 € veranschlagt.
An Unterhaltsmaßnahmen bei den gemeindlichen
Brücken (Hörleinsdorf, Kleinhabersdorf und Münchzell) wurden 24.000 €
eingeplant.
Der Bauhof selbst wird im Jahr 2018 wieder
mit 120.000 € budgetiert. Im Haushaltsjahr 2017 schöpfte der Bauhof
74.728,81 € seines Budgets aus. Insgesamt
umfasst das Budget folgende Gruppierungsziffern 5200, 5223, 5320, 5500, 5600,
5620, 6320, 6325, 6500, 6510, 6520 des Bauhofes (6495) sowie des Winterdienstes
(6752) 5200, 5223, 5500 und 6320.
Für den Ersatz von Stromverteilern im
Heizungskeller, sowie in der Schlosserei wurden je
4.000 € beim Gebäudeunterhalt
berücksichtigt.
Einzelplan
7 „Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung“ - Die
Abwassergebühr beträgt nach der aktuellen Gebührenkalkulation für den
Erhebungszeitraum 2017 – 2020 3,00 €/m³. Es wird mit Gebühreneinnahmen in Höhe
von 870.000 € kalkuliert, welche der Sollstellung nach Berücksichtigung der
Endabrechnung 2017 entsprechen. Für die Restkosten der
Globalkalkulation/Beiträge und der Erstellung der Entwässerungsbeitragssatzung
(EWS), sowie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die
KLA Dietenhofen (BGS-EWS) durch das externe Büro Dr. Schulte/Röder
Kommunalberatung, Würzburg sind vorsorglich 15.000 € eingeplant.
Die Gebührenkalkulation im Bereich der
Abwasserbeseitigung wird ebenfalls durch die Kommunalberatung Dr.Schulte /
Röder durchgeführt. Zuletzt erfolgte sie für den Kalkulationszeitraum 2017 –
2020 und blieb unverändert bei einem Verbrauchsgebührenpreis von 3,00 € / m³
eingeleitetes Abwasser. Ob der Kalkulationszeitraum eingehalten oder
unterbrochen werden muss, kann zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung noch nicht
abschließend gesagt werden, sodass weiterhin vom zuletzt kalkulierten und
beschlossenen Gebührenpreis ausgegangen wird.
Unter Berücksichtigung der eingeplanten
Ansätze müsste der Markt Dietenhofen im Haushaltsjahr 2018 7.320 € aus der
Sonderrücklage entnehmen, um die kostenrechnende Einrichtung kostendeckend zu
betreiben. Im vergangenen Haushaltsjahr beträgt die Entnahme voraussichtlich
5.697 €. Sollten die Entnahmen wie beschrieben eintreten, so beträgt der Stand
der Sonderrücklage nach Ablauf des Haushaltsjahres 2018 noch 63.809 €.
Für die Reparatur der Raupenschaufel der
Bauschuttdeponie wurden 4.000 € und für ein zu leistendes Sicherheitskonzept an
der Kirchweih vorsorglich zusätzlich 2.500 € berücksichtigt.
Beim Friedhof wurden 3.000 € jährlich für
die Pflege der Bepflanzungen eingestellt. Am Buswartehäuschen gegenüber der Fa.
Playmobil in der Neustädter Straße werden 3.600 € für den Austausch der
Scheiben berücksichtigt.
Einzelplan
8 „Wirtschaftl. Unternehmen Grund- und Sondervermögen“ – Der Ansatz für
die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe wird bei der „Elektrizitätsversorgung“
auf 160.000 € aufgrund der Vorjahresergebnisse gesenkt. Beim „Bebauten
Grundbesitz“ wird die
Untervermietung des alten Feuerwehrhauses an die Johanniter berücksichtigt.
Haushaltsquerschnitt: Personal- und
Fortbildungskosten
Für Personalkosten werden insgesamt
3.808.750 € im Haushaltsjahr 2018 eingeplant. In den Jahren 2019, 2020 und 2021
belaufen sich die Personalkosten auf 3.927.550 €, 4.045.000 € und 4.133.200 €.
Im Vergleich betrugen die Personalkosten in den Vorjahren 3.789.050,00 € (Ansatz
2017), 3.316.751,85 € (Rechnungsergebnis 2016), 3.020.957,92 (Rechnungsergebnis
2015), 2.761.009,06 € (2014) und
2.510.832,20 € (2013).
Im Haushaltsplan 2018 und den
Finanzplanungsjahren wurde eine einheitliche bzw. vergleichbare Lösung für den
Ansatz der Fortbildungskosten eingearbeitet.
So betragen im Verwaltungsbereich die zur
Verfügung stehenden Ausgabemittel für Fortbildungen pro Mitarbeiter 1.000 € und
pro Abteilungsleiter bzw. für den Ersten Bürgermeister 2.000 €.
Im Bereich der Kindergärten wurden pro pädagogischem
Personal 500 € und für die Leitung 2.000 € eingestellt, wobei auf volle Stellen
gerundet wurde.
Im gemeindlichen Bauhof wurde am Ansatz der
4.500 € für Fortbildungskosten keine Veränderung vorgenommen, da Mehrausgaben
bei dieser Haushaltstelle aufgrund der Budgetierung mit Minderausgaben anderer
Haushaltstellen bereits gedeckt werden. Dies wurde im Vorfeld auch mit dem
Bauhofleiter besprochen.
Für die Mitarbeiter der gemeindlichen
Kläranlage wurde der Ansatz von 3.000 € auf 4.000 € erhöht und auch beim
gemeindlichen Hallenbad erfolgte eine Erhöhung auf 4.000 €.
Neu ist ein Ansatz für Fortbildungen beim
Offenen Ganztag in Höhe von 2.000 €.
Abgesehen vom Bauhof und der Kläranlage
besteht weiterhin ein Deckungsring für die Fortbildungskosten der gemeindlichen
Einrichtungen, sodass z.B. Minderausgaben der Fortbildungskosten in der
Verwaltung für Mehrausgaben bei Fortbildungen im Kindergartenbereich zur
Deckung herangezogen werden können, ohne dass es zu überplanmäßigen Ausgaben
kommt.
Insgesamt stellt der Markt Dietenhofen somit
66.600 € für die Weiterbildung seiner Mitarbeiter bereit, was gegenüber dem
Ansatz 2017 eine Erhöhung von 4.900 € bedeutet.
Der Markt Dietenhofen ist seit dem
Haushaltsjahr 2015 schuldenfrei, was auch für das Haushaltsjahr 2018 gelten
wird.
Hinweis
Änderung der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter
Mit dem Zweiten
Gesetz zur Entlastung, insbesondere der mittelständischen Wirtschaft,
von Bürokratie
(Zweites Bürokratieentlastungsgesetz) vom 30. Juni 2017 wurde die Grenze für
die Erfassung geringwertiger Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs. 2 Satz 4 EStG) von
bisher 150 auf künftig 250 Euro angehoben.
Daneben wurde mit
dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang
mit
Rechteüberlassungen vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2074) u. a. die Grenze für
die (wahlweise) sofortige Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter in § 6
Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) von bisher 410 auf dann 800
Euro angehoben.
Beide
steuerrechtlichen Bestimmungen sind erstmals auf Wirtschaftsgüter anzuwenden,
die nach dem 31. Dezember 2017 angeschafft, hergestellt oder in das
Betriebsvermögen
eingelegt werden (§ 52 Abs. 12 EStG).
Für den Markt
Dietenhofen hat dies zur Folge, dass bei der Anschaffung beweglicher Güter
hinsichtlich der Abgrenzung zwischen der Zuordnung von Verwaltungs- oder
Vermögenshaushalt die bisherige Grenze von 410 € (netto) auf 800 € (netto)
angehoben wurde.
Dies wurde soweit
wie möglich bei der Haushaltsplanung berücksichtigt.
Nachrichtlich:
Während und nach den Beratungen des Verwaltungs- und Finanzausschusses
am 22.02.2018 haben sich noch folgende Änderungen ergeben, die in den
Haushaltsentwurf eingearbeitet wurden:
Haushaltsstelle |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
0.0000.4300 |
96.300,00
€ |
97.900,00
€ |
101.000,00
€ |
104.900,00
€ |
0.0000.4590 |
2.800,00
€ |
2.900,00
€ |
3.000,00
€ |
3.100,00
€ |
0.0200.4590 |
7.800,00
€ |
7.900,00
€ |
8.000,00
€ |
8.100,00
€ |
0.0300.6554 |
20.000,00
€ |
25.000,00
€ |
0,00
€ |
0,00
€ |
0.0331.6581 |
12.000,00
€ |
5.000,00
€ |
2.000,00
€ |
2.000,00
€ |
0.1100.5000 |
3.000,00
€ |
1.000,00
€ |
1.000,00
€ |
1.000,00
€ |
0.3320.6320 |
1.100,00
€ |
1.100,00
€ |
1.100,00
€ |
1.100,00
€ |
0.4601.5163 |
10.000,00
€ |
12.000,00
€ |
12.000,00
€ |
12.000,00
€ |
0.4601.5350 |
60,00
€ |
60,00
€ |
|
|
0.4605.6320 |
1.200,00
€ |
1.000,00
€ |
1.000,00
€ |
1.000,00
€ |
0.4641.6800 |
33.000,00
€ |
33.000,00
€ |
33.000,00
€ |
63.000,00
€ |
0.4641.6850 |
13.000,00
€ |
13.000,00
€ |
13.000,00
€ |
43.000,00
€ |
0.4642.1302 |
25.000,00
€ |
25.000,00
€ |
25.000,00
€ |
25.000,00
€ |
0.4642.5830 |
25.000,00
€ |
25.000,00
€ |
25.000,00
€ |
25.000,00
€ |
0.4980.7090 |
2.800,00
€ |
2.800,00
€ |
2.800,00
€ |
2.800,00
€ |
0.5500.7093 |
21.000,00
€ |
21.000,00
€ |
21.000,00
€ |
21.000,00
€ |
0.5601.6800 |
45.000,00
€ |
55.000,00
€ |
65.000,00
€ |
65.000,00
€ |
0.5601.6850 |
30.000,00
€ |
40.000,00
€ |
50.000,00
€ |
50.000,00
€ |
0.5651.1558 |
700,00
€ |
2.200,00
€ |
2.200,00
€ |
2.200,00
€ |
0.5651.6412 |
14.500,00
€ |
16.000,00
€ |
16.000,00
€ |
16.000,00
€ |
0.5651.6800 |
135.000,00
€ |
135.000,00
€ |
135.000,00
€ |
135.000,00
€ |
0.5651.6850 |
120.000,00
€ |
120.000,00
€ |
120.000,00
€ |
120.000,00
€ |
0.5700.1558 |
48.300,00
€ |
39.700,00
€ |
33.100,00
€ |
22.100,00
€ |
0.5700.6412 |
54.800,00
€ |
46.200,00
€ |
39.600,00
€ |
28.600,00
€ |
0.6709.5133 |
27.500,00
€ |
27.500,00
€ |
27.500,00
€ |
27.500,00
€ |
0.7000.2830 |
7.420,00
€ |
0,00
€ |
0,00
€ |
0,00
€ |
0.7000.3030 |
0,00
€ |
4.166,00
€ |
1.616,00
€ |
11.416,00
€ |
0.7000.6322 |
2.100,00
€ |
2.100,00
€ |
2.100,00
€ |
2.100,00
€ |
0.7000.8630 |
0,00
€ |
4.166,00
€ |
1.616,00
€ |
11.416,00
€ |
0.7300.5100 |
600,00
€ |
600,00
€ |
600,00
€ |
600,00
€ |
0.7900.6610 |
500,00
€ |
500,00
€ |
500,00
€ |
500,00
€ |
0.9100.8060 |
0,00
€ |
4.300,00
€ |
3.400,00
€ |
2.500,00
€ |
0.9161.8600 |
1.281.799,00
€ |
1.092.748,00
€ |
904.908,00
€ |
816.608,00
€ |
Vermögenshaushalt
Der Haushalt hat im Vermögenshaushalt folgenden
Umfang (in Euro):
2016: |
Rechnungsergebnis |
6.219.829,81 € |
2017: |
Ansatz Vorjahr |
4.517.961,00 € |
2018: |
Ansatz |
7.407.420,00 € |
2019: |
Finanzplanungsjahr 1 |
8.759.666,00 € |
2020 |
Finanzplanungsjahr 2 |
7.215.724,00 € |
2021 |
Finanzplanungsjahr 3 |
3.156.016,00 € |
Im Einzelplan 0 „Allgemeine Verwaltung“
werden neben den jährlich vorgesehenen Ansätzen für die Erweiterung der
EDV-Hardware zusätzlich noch 5.000 € für die Anschaffung eines Servers, 3.000 €
für weitere PCs und 2.000 € für Vitrinen im Rathaus eingeplant. Um
Barrierefreiheit zu gewährleisten, ist zudem der Einbau eines Aufzuges zum
Sitzungssaal, sowie die daraus resultierende Umgestaltung der Treppe und eine
Sanierung des Sitzungssaals (auch im Hinblick auf die technische Ausstattung)
mit insgesamt 150.000 € berücksichtigt.
Für die Erneuerung
der Verkabelung im Rathausgebäude wurden vorsorglich 50.000 € bereitgestellt.
Für das Heizungssystem sind im Jahr 2018 3.500 € (Erneuerung der Pumpen) und im
Jahr 2019 90.000 € (Steuerung) eingeplant.
Einzelplan 1 „Brandschutz/Feuerwehr“ -
Die Feuerwehren wurden im
Vorfeld hinsichtlich des Mittelbedarfs befragt und die entsprechenden Ansätze
festgelegt. Für den Neubau des FFW-Hauses Kleinhaslach sind vorsorglich noch
einmal Mittel in Höhe von 550.000 € (2018) für den Hochbau, sowie 40.000 € für den
Tiefbau eingestellt. Für die Möblierung 30.000 € und die Erschließungsbeiträge
14.500 € sind weitere Mittel veranschlagt. Für Baumaßnahmen am FFW-Haus
Seubersdorf sind in 2019 100.000 €
eingepflegt. Zudem findet ein Löschwasserbehälter für die Neudorfer Höhe mit
37.000 € im Jahr 2019 Berücksichtigung. Für die Beschaffung von Fahrzeugen für
die Feuerwehr Kleinhaslach werden ebenfalls weitere Mittel im Jahr 2018 und
2019 bereitgestellt. In die Finanzplanung 2020 fließt die Ersatzbeschaffung
eines Feuerwehrfahrzeuges LF 16 ein. Weiter ist es notwendig, verschiedene Geräte
für den Einsatz der Feuerwehr zu beschaffen. Die verschiedenen Zuschüsse für
die jeweiligen Maßnahmen werden auf der Einnahmeseite berücksichtigt.
Im Bereich der
Öffentlichen Sicherheit und Ordnung wurden 2.600 € für die Anschaffung von
Leuchtmitteln eingeplant, die bei Veranstaltungen genutzt werden sollen.
Einzelplan 2 „Schule“ –
Im Haushaltsjahr 2018
werden für die Grund- und Mittelschule keine Investitionsumlagen eingeplant.
Einzelplan 3 „Wissenschaft, Forschung und
Kulturpflege“ – Für den
Schlossgarten sind für 2018 14.000 € eingepflegt.
Für die Aufstockung
der, durch den Musikzug genutzten, Räumlichkeiten ist noch eine ausstehende
Zuwendung aus dem Bayerischen Kulturfonds mit entsprechendem Restbetrag
(10.000 €) für 2018
eingeplant.
Für den
Geflügelzuchtverein wurde noch der Rest des noch nicht in Anspruch genommenen
Zuschusses in Höhe von 14.400 € vorgesehen.
Die neuen Strahler
zur Beleuchtung der St. Andreas Kirche finden mit 11.500 € im Jahr 2018
Berücksichtigung.
Für die Sanierung
des Pfarrhauses in Dietenhofen sind 20.000 € im Haushaltsjahr 2018 ebenso
vorgesehen, wie vorsorglich 1.800 € für die Sanierung der Kirchenmauer. Weiter
wurde auch bedacht, dass die Kirchengemeinde Kleinhaslach einen
Investitionszuschuss in Höhe von max. 20.000 € für ihre Baumaßnahme 2018
erhalten könnte.
Einzelplan 4 „Soziale Sicherung“ -
Für Neuanschaffungen von
Geräten für Kinderspielplätze im Gemeindegebiet werden grundsätzlich jährlich
10.000 € veranschlagt. Die Wiederherstellung des Spielplatzes in Kleinhaslach
findet im Jahr 2019 mit zusätzlichen 50.000 € Berücksichtigung.
In der
Kindertagesstätte VILLA Kunterbunt (Kindergarten/Krippe) werden im
Haushaltsjahr 2018 Mittel für verschiedene Anschaffungen des beweglichen
Anlagevermögens (10.000 €) zur Verfügung gestellt.
Der Ersatzneubau
des Kindergarten Kunterbunt wurde wie folgt eingeplant:
Für den
Grundstückserwerb sind im Jahr 2018 30.000 € und für die Planungen 50.000 €
eingestellt. Im Planungsjahr 2019 werden 2.000.000 € und im Planungsjahr 2020
1.500.000 € für die Ersatzbaumaßnahme der Kindertageseinrichtung vorgesehen
(Hochbau). Im Bereich des Tiefbaus werden in 2018 5.000 € (für Planungskosten),
im Planungsjahr 2019 400.000 € veranschlagt. Eine entsprechende Möblierung
findet bei der Gruppierung 9350 im Planungsjahr 2020 in Höhe von 50.000 €
Berücksichtigung.
Ebenfalls im
Planungsjahr 2020 wird dann mit einer Förderung in Höhe von 2.000.000 €
gerechnet.
Beim Kindergarten Schabernack sind für verschiedene Anschaffungen im
KiTa- und Krippenbereich 11.300 € angesetzt. Für den Krippengarten erfolgt eine
Berücksichtigung in Höhe von 60.000 €. Der Markt Dietenhofen rechnet im Jahr
2018 noch mit einer Restzuweisung aus dem Krippenanbau in Höhe von 145.000 €.
Einzelplan 5 „Gesundheit,
Sport, Erholung“ – Unter der Gliederungsziffer 5400 finden Zuschüsse für die Anschaffung
von Defibrillatoren Berücksichtigung (2.500 €).
Im Sportzentrum sind vielseitige Sanierungsmaßnahmen geplant. So sind im
Jahr 2018 für die Erneuerung der Sanitär- und Elektroanlagen (innen) 393.000 €
und für Sanitär- und Umkleidecontainer, um den Sportbetrieb aufrechterhalten zu
können, 8.000 € vorgesehen. Im Planungsjahr 2019 sind für die Heizungs-,
Lüftungs- und Elektroanlagen (außen) weitere 305.000 € angesetzt. Die genannten
Ansätze sind Nettobeträge, aufgrund der Anerkennung als Betrieb gewerblicher
Art. An Fördermitteln rechnet der Markt Dietenhofen im Jahr 2018 und 2019 mit
jeweils 60.000 €.
Für das Sport- und Veranstaltungszentrum ist im Jahr 2018 noch mit einem
Zuschuss in Höhe von 98.000 € für die Baumaßnahme zu rechnen. Für die
Erweiterung der Mikrofonanlage und die Bühne wurden 5.000 € eingeplant.
Im Hallenbad (ebenfalls alle Mittel-Ansätze netto) werden im
Haushaltsjahr 2018 Mittel für die Optimierung der Filtertechnik und des
Rückspühlprogrammes (3.000 €), die Erneuerung des Schwallwasserbehälters
(31.000 €) und die Sanierung der Abwasseranlagen (50.000 €), die Erneuerung der
Mess- und Regeltechnik (10.000 €) und die Anschaffung eines neuen
Kassenautomaten (22.000 €) eingestellt. Im Planungsjahr 2019 ist die Sanierung
der Duschen mit 35.000 € vorgesehen.
Für die Sanierung des Parkplatzes am Hallenbad sind in den
Planungsjahren 2019 und 2020 je 57.500 € berücksichtigt.
Weiter werden für die Anschaffung neuer Rampen am Skaterplatz 7.000 €,
für Geräte am Hirtenhof 10.000 € und für Holzbänke 2.000 € (Gliederung 5900)
eingeplant.
Für den Bau des Radwegs Kleinhaslach sind im Planungsjahr 2019 erneut
30.000 € veranschlagt.
Einzelplan 6 „Bau- und Wohnungswesen,
Verkehr“ - Im Bereich der Straßen und des Bauhofs wurden die Ansätze entsprechend
der bereits vorgelegten Mittelanforderungslisten des Bauhofs und des
gemeindlichen Bauamts, in die jeweiligen Haushaltsjahre eingeplant. Verschiedene Ansätze mussten zeitlich geschoben
werden. Diese wurden im Vorfeld mit dem Ersten Bürgermeister besprochen und
abgestimmt.
Für die
Bebauungspläne der Bau- und Gewerbegebiete sind im Haushaltsjahr 2018 110.000 €
bereitgestellt. Weitere Finanzmittel werden in den Einzelplänen 6, 7 und 8 für
den hierdurch notwendigen Grunderwerb, Kanalbau und Straßenbau eingestellt.
Auch entsprechende Grundstückskäufe bzw. -verkäufe wurden bereits
berücksichtigt, vorbehaltlich einer noch ausstehenden konkreten
Verkaufspreiskalkulation.
Im Einzelplan 6
wurden noch alle ausstehenden Investitionszuschüsse aus Straßenbaumaßnahmen,
welche mit dem Landratsamt Ansbach durchgeführt wurden, vorgemerkt.
Bei der
Städtebauförderung werden die Ansätze entsprechend dem bereits beschlossenen
Jahresantrag 2018 zur Städtebauförderung eingeplant.
Für das
Deckenbauprogramm sind im Haushaltsjahr 2018 Mittel in Höhe von 100.000 € berücksichtigt.
Für die Sanierung der Wirtschaftswege sind jährlich 50.000 € eingeplant.
Weiter wurden im
Haushaltsjahr 2018 20.000 € für die Straßenverbreiterung in Kleinhabersdorf und
10.000 € für die Erstellung eines Parkplatzes in der Nähe des Friedhofes in
Kleinhaslach bereitgestellt.
Für
Straßenbaumaßnahmen am oberen Bereich des Silberbucks sind 100.000 € und für
den Stieglitzweg 50.000 € eingeplant. Weitere 50.000 € sind für die Planung der
Sanierung des Hagelsbergweges vorgesehen.
Für den gemeindlichen Bauhof sind im Haushaltsjahr 2018 verschiedene
Anschaffungen von Geräten für den laufenden Betrieb notwendig (gesamt: 34.000 €).
Zudem werden für die Außenbeleuchtung und den Abbau der Öltanks insgesamt
10.000 € eingeplant. In der Finanzplanung ist die Ersatzbeschaffung eines
MAN-LKWs in Höhe von 200.000 € (2019), sowie eines JD 2720 mit 120.000 € (2020)
berücksichtigt.
Weiter werden für den Winterdienst die Anschaffung eines Salzstreuers in
Höhe von 12.500 € und von Salzkästen in Höhe von 1.600 € eingeplant. Im
Planungsjahr 2021 findet sich die Errichtung einer Salzhalle mit 120.000 €.
Zudem wurden Finanzmittel für die Sanierung und Erweiterung der
Straßenbeleuchtung und der Erneuerung bzw. Sanierung von Brücken berücksichtigt.
Einzelplan 7 „Öffentliche Einrichtungen,
Wirtschaftsförderung“ - Hier wurden die Ansätze entsprechend der vorgelegten Listen des Bauamtes
bzw. der gemeindlichen Kläranlage eingeplant. Verschiedene Ansätze mussten –wie
auch im Einzelplan 6- zeitlich geschoben werden. Diese wurden mit dem Ersten
Bürgermeister, sowie dem Klärwärter abgestimmt.
An Anschaffungen
beweglicher Anlagegüter sind in der Kläranlage eine Schachtfräse
(10.000 €), eine
Absetzmulde (4.000 €), ein Gully-Cleaner (35.000 €), eine Traverse für den
Rechenraum (3.300 €) und ein Stromerzeuger (2.000 €) im Jahr 2018 vorgesehen.
In den Finanzplanungsjahren ist noch der Erwerb eines Notstromaggregats (10.000
€ in 2019), eines Dampfreinigers (3.500 € in 2020) und eines Transporters
(40.000 € in 2021) berücksichtigt.
An Hochbaumaßnahmen
in der Kläranlage finden 2018 Bodenräumschilder des Nachklärbeckens mit 25.000
€ Berücksichtigung. In der Finanzplanung ist der Ersatz/ die Sanierung der
Hebeschnecke (70.000 € in 2019) und ein Rinnenreinigungsbesen (3.500 € in 2019)
vorgesehen.
Für
Tiefbaumaßnahmen an der Kläranlage, den Pumpwerken und dem Kanalnetz werden im
Jahr 2018 2.615.400 €, im Jahr 2019 1.743.500 €, im Jahr 2020 492.500 € und im
Jahr 2021 552.500 € bereitgestellt. Eine Übersicht über die einzelnen
Positionen liefern die beiliegenden Aufstellungen zu den Haushaltsstellen
1.7000.9500 – 9503.
Für die
Bauschuttdeponie werden für 2018 140.000 € für die Filterschicht bei den
Tiefbaumaßnahmen berücksichtigt. Beim Bestattungswesen sind in 2018 17.000 €
für Bepflanzungen und für die Zuwegung zum Urnenfeld 2.000 € im Jahr 2018 und
5.000 € im Jahr 2019 eingeplant.
Der Bau des Dorfgemeinschaftshauses
in Seubersdorf soll über die Flurbereinigung laufen. Hierfür wurden Mittel in
Höhe von insgesamt 240.000 € (2018: 20.000 €, 2019: 120.000 €, sowie 2020:
100.000 €) eingeplant. An Fördermitteln wird hier in den Planungsjahren
2019/2020 mit je 60.000 € gerechnet (60 % der Nettobausumme).
Für den Umbau des
FF-Hauses Neudorf zum Dorfgemeinschaftshaus, sowie für den Spielplatz ist noch
mit einem Zuschuss in Höhe von 57.750 € zu rechnen.
Für den
Breitbandausbau wird im Jahr 2018 mit Zuweisungen in Höhe von 50.000 € für den
Masterplan und 263.800 € für die Phase I gerechnet. Die Zuweisungen für die
Phase II und den Höfebonus sind in den Jahren 2019 und 2020 mit je 488.000 €
eingeplant.
Die Durchführung
der Phase I schlägt sich im Jahr 2018 mit 148.000 € nieder und für den
Masterplan wird noch mit Ausgaben in Höhe von 35.000 € kalkuliert. Die Kosten
der Phase II verteilen sich mit je 305.000 € in den Jahren 2018 und 2019, sowie
610.000 € im Jahr 2020.
Für die Verlegung von Lehrrohren für Lichtwellenleiter bei
Tiefbaumaßnahmen werden nach Rücksprache mit der Tiefbauverwaltung für das
Haushaltsjahr 2018 50.000 € und für das Planungsjahr 2019 60.000 € angesetzt.
Einzelplan 8 „Wirtschaftl. Unternehmen
Grund- und Sondervermögen“ – Für die Errichtung einer Wasserversorgungseinrichtung im Ortsteil Höfen
sind vorsorglich 40.000 € im Jahr 2018 eingeplant. Zudem wird für die
Wasserversorgung in Adelmannsdorf noch mit ausstehenden Kosten in Höhe von
45.000 € gerechnet.
Für den Kauf von
Bauland für das Baugebiet „Nördlich Rüderner Straße“ sind 2018 insgesamt
100.000 € einkalkuliert. Verpflichtungsermächtigungen wurden bereits im Jahr
2016 eingegangen, welche hier für die Jahre 2017 – 2018 mit je 100.000 € und
2019 mit 76.400 € vorgesehen sind.
Für den Kauf von
unbebauten Grundbesitz wurden 400.000 € eingestellt.
Die Ansätze der
geplanten Bau- und Gewerbegebiete finden sich in den nachfolgenden Gliederungen
wieder: Baugebiet Nördlich der Rüderner Straße (Gliederung 8811), Gewerbegebiet
Neudorfer Höhe (Gliederung 8814), Gewerbegebiet Nördlich der Industriestraße
(8815) und Baugebiet Frickendorf (Gliederung 8816). Wie bereits beim Einzelplan
6 beschrieben, sind in diesen Gliederungen auch die Erlöse aus den
Grundstücksverkäufen vorbehaltlich der noch ausstehenden Preiskalkulation
eingepflegt.
Einzelplan 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ –
Im Jahr 2018 erhält der
Markt Dietenhofen 110.000 € an Investitionspauschale gem. Art. 12 FAG.
Eine Kreditaufnahme
im Haushaltsjahr 2018 ist nicht notwendig. Unter Berücksichtigung der
Einbringung der verbleibenden Rücklage samt voraussichtlichem Sollüberschuss
aus dem Haushaltsjahr 2017 in den Haushaltsjahren 2018 und 2019, wurde für das
Finanzplanungsjahr 2019 die Aufnahme einer Fremdfinanzierung in Höhe von
910.000 € mit einem fünfjährigen Tilgungszeitraum eingepflegt. Bereits im
Planungsjahr 2020 wird wieder mit einem Überschuss zum Aufbau der Rücklage von
rund 989.000 € trotz der zu tätigenden Kredittilgung kalkuliert.
Nachrichtlich:
Während und nach den Beratungen des Verwaltungs- und Finanzausschusses
am 08.03.2018 haben sich noch folgende Änderungen ergeben, die in den
Haushaltsentwurf eingearbeitet wurden:
Haushaltsstelle |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
1.7000.9030 |
7.420,00
€ |
0,00
€ |
0,00
€ |
0,00
€ |
1.7000.9130 |
0,00
€ |
4.166,00
€ |
1.616,00
€ |
11.416,00
€ |
1.8144.9531 |
45.000,00
€ |
0,00
€ |
0,00
€ |
0,00
€ |
1.9100.3766 |
0,00
€ |
910.000,00
€ |
0,00
€ |
0,00
€ |
1.9100.9766 |
0,00
€ |
90.500,00
€ |
181.000,00
€ |
181.000,00
€ |
1.9101.3100 |
2.790.551,00
€ |
2.273.652,00
€ |
0,00
€ |
106.492,00
€ |
1.9101.9100 |
0,00
€ |
0,00
€ |
988.908,00
€ |
0,00
€ |
1.9161.3000 |
1.281.799,00
€ |
1.092.748,00
€ |
904.908,00
€ |
816.608,00
€ |
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat beschließt folgende Haushaltssatzung, den Haushaltsplan samt Anlagen, sowie den Finanzplan der Jahre 2019 bis 2021.
Haushaltssatzung
des Marktes Dietenhofen
(Landkreis Ansbach)
für das
Haushaltsjahr
2018
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Dietenhofen folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 15.303.521,00 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.407.420,00 €
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 350 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 €
festgesetzt.
§
6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft.
Dietenhofen, 11. April 2018 (S.) Markt Dietenhofen
Erdel, Erster Bürgermeister