Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Das Ingenieurbüro Christofori und Partner, Roßtal, hat einen überarbeiteten Ingenieurvertrag für die Planung der Abwasseranlage und Verkehrsanlage für den Bauabschnitt 1 des Baugebiets „An der Rüderner Straße“ vorgelegt.

 

Der Ingenieurvertrag wurde an die aktuelle Kostenschätzung angepasst. In der Sitzung des Marktgemeinderats vom 13.06.2017 wurde der Beschluss über den Ingenieurvertrag vom 04.04.2017 zurückgestellt, da er noch nicht an die aktuelle Kostenschätzung angepasst wurde. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt und es wurde ein neuer Vertragsentwurf vorgelegt.

 

Gegenstand des Vertrages ist die Planung der Abwasseranlage als Ingenieurbauwerk gem. § 43 Abs. 1 Nr. 1 – 4 HOAI. Die Einstufung erfolgt in Honorarzone III, Mindestsatz und es werden die Leistungsphasen 1 – 9 (100 %) angeboten. Es werden Baukosten von 1.055.900 Euro zu Grunde gelegt. Somit errechnet sich ein Honorar von 85.282,81 Euro. Die Beauftragung soll zunächst nur für die Leistungsphasen 1 bis 4 erfolgen, wonach ein Honorar von 44.347,06 Euro netto fällig wird. Die endgültige Abrechnung des Honorars soll nach der Kostenberechnung erfolgen.

 

Weiterer Gegenstand des Vertrages ist die Planung der Verkehrsanlage gem. § 47 Abs. 1 Nr. 1 – 3 HOAI. Die Einstufung erfolgt auch hier in Honorarzone III, Mindestsatz, und es werden die Leistungsphasen 1 – 4 zu 36 % angeboten. Es kann eine Abminderung der Leistungsphasen 1 und 2 um 50 % erfolgen, da gleichzeitig der Bebauungsplan erarbeitet wurde. Für die Leistungsphasen 5 – 9 sind 45 % anzusetzen. Es werden Baukosten in Höhe von 577.300 Euro zu Grunde gelegt. Somit errechnet sich ein Honorar von 54.534,03 Euro. Auch hier soll die Beauftragung zunächst nur für die Leistungsphasen 1 bis 4 erfolgen, wonach ein Honorar von 19.632,25 Euro netto fällig wird. Die endgültige Abrechnung des Honorars soll nach der Kostenberechnung erfolgen.

 

Als besondere Leistung wird die Papiervermessung zu einem Honorar von 3.940,00 Euro netto angeboten. Bei der Beauftragung der Leistungsphasen 5 – 9 wird als besondere Leistung die Örtliche Bauüberwachung zu einem Honorar von 3 % aus den anrechenbaren Kosten angeboten.

 

Insgesamt errechnet sich bei der stufenweisen Beauftragung für die Leistungsphasen 1 – 4 ein Gesamthonorar von 84.865,18 Euro brutto.


Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat beschließt, die Planungsleistungen für die Abwasseranlage und die Verkehrsanlage für die Erschließung des Baugebiets „An der Rüderner Straße“ für die Leistungsphasen 1 bis 4, jeweils Honorarzone III, Mindestsatz, an das Ingenieurbüro Christofori und Partner, Roßtal, zu einem Honorar von 84.865,18 Euro brutto zu vergeben.