Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Frau Stephanie Scheiderer hat einen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zum Wohnhausneubau mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 215 der Gemarkung Ebersdorf eingereicht.

 

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 12.06.2017 mit der Bauvoranfrage befasst und sein Einvernehmen erteilt, wenn die anfallenden Kosten für die Erschließung von der Bauherrin übernommen werden.

 

Das Landratsamt Ansbach hat mit Schreiben vom 18.09.2017 der Bauherrin mitgeteilt, dass ein positiver Vorbescheid nur in Aussicht gestellt werden kann, wenn das Vorhaben in den nordwestlichen Bereich des Baugrundstücks verschoben wird. Dabei muss das Bauvorhaben vollständig außerhalb des Baubeschränkungsbereichs zur 20kV-Freileitung liegen.

 

Daraufhin hat Frau Scheiderer einen geänderten Lageplan beim Markt Dietenhofen vorgelegt. In dem Lageplan war vorgesehen, an die Fernwasserleitung im Bibertgrund anzuschließen und das Schmutzwasser mittels einer Hebeanlage über den Flurweg FlNr. 213 nach Norden zum Endschacht des Schmutzwasserkanals auf der Höhe des Anwesens Ebersdorf 36 abzuleiten.

 

Der Leitungsplan wurde dem Zweckverband Dillenberggruppe vorgelegt. Herr Emme teilte am 17.11.2017 mit, dass für das Grundstück FlNr. 215 Gemarkung Ebersdorf weder eine Anschlusspflicht noch ein Anschlussrecht besteht, da hier keine Trinkwasserortsnetzleitung verläuft. Der Anschluss kann nur über eine privatrechtliche Vereinbarung realisiert werden.

Hierzu könnte an der bestehenden Ortsnetzleitung in der Höhe der Hausnummer 36 ein Anschluss gesetzt werden. Da die Hausanschlussleitung mit ca. 130 m eine Überlänge aufweist, wäre direkt an der Ortsnetzleitung ein Wasserzählerschacht zu setzen. Die Kosten wären gesamtheitlich vom Anschlussnehmer zu übernehmen. Ein Anschluss an die Fernwasserleitung im Bibertgrund ist für Einzelkunden grundsätzlich nicht möglich.

 

Daraufhin wurde Frau Scheiderer von der Bauverwaltung aufgefordert, nochmals einen Lageplan mit dem Verlauf der Abwasser- und Wasserleitungen unter Beachtung der Hinweise der Zweckverbandes der Dillenberggruppe vorzulegen.

 

Zur Sicherung der Erschließung hat Frau Scheiderer eine Sondervereinbarung zum gesonderten Anschluss des Grundstücks FlNr. 215 Gemarkung Ebersdorf an die gemeindliche Entwässerungsanlage und Einleitung von Abwasser mit dem Markt Dietenhofen unterzeichnet. Gegenstand der Vereinbarung ist, dass sich die Anschlussnehmerin (Frau Stephanie Scheiderer) verpflichtet, den Anschlusskanal (Zuleitung vom bestehenden Kanal bis zur Grundstücksgrenze und nachfolgend in das Grundstück) nach den anerkannten Regeln der Technik selbst auf eigene Kosten herzustellen hat. Desweiteren verpflichtet sie sich, Abhilfemaßnahmen sofort zu ergreifen, falls es aufgrund der Länge der Leitung zu Geruchsbelästigungen kommt.

 

Somit ist die Erschließung des Bauvorhabens gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum geänderten Lageplan zur Bauvoranfrage der Frau Stefanie Scheiderer zum Wohnhausneubau mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 215 Gemarkung Ebersdorf.