Beschluss: zur Kenntnis genommen

Mit Bescheid vom 21.02.2018 hat das Landratsamt Ansbach die Genehmigung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 10.09.2017 anlässlich der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 38 „Naturwärme Neudorfer Höhe sowie Biogasanlage Weiskopf, Neudorf“ erteilt.

 

Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im nächsten Amtsblatt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes in Kraft.

 


Beschlussvorschlag:

Zur Kenntnis.