Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Herr Johannes Fetz hat einen Bauantrag zum Umbau des Schweinestalles zu Lager und Aufenthaltsraum mit Dusche und WC auf dem Grundstück FlNr. 49 Gemarkung Götteldorf eingereicht.

 

Das Baugrundstück liegt innerhalb in Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben des Herrn Johannes Fetz zum Umbau des Schweinestalls zu Lager und Aufenthaltsraum mit Dusche und WC auf dem Grundstück FlNr. 49 Gemarkung Götteldorf.