Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Herr Peter Brehm hat einen Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17 b – Fasanenweg zur Errichtung eines Geräteschuppens mit Holzunterstand auf dem Grundstück FlNr. 720 Gemarkung Dietenhofen eingereicht.

 

Die Errichtung des Geräteschuppens mit Holzunterstand ist nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) BayBO verfahrensfrei, da das Gebäude einen Brutto-Rauminhalt von 75 m³ nicht überschreitet.

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 b – Fasanenweg. Das Gebäude soll teilweise außerhalb der Baugrenzen (im Süden) errichtet werden, sodass hierfür eine Befreiung erforderlich ist.

 


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt seine Zustimmung zum Antrag auf isolierte Befreiung des Herrn Peter Brehm zur Errichtung eines Geräteschuppens mit Holzunterstand auf dem Grundstück FlNr. 720 Gemarkung Dietenhofen.

Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich

-       der Baugrenze.