Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Frau Irma und Herr Dieter Scheuenstuhl haben einen Bauantrag zur Erweiterung einer bestehenden Biogasanlage, nämlich Neubau eines Gärrestelagers, Neubau eines BHKW-Gebäudes und der Errichtung eines Havariewalls auf dem Grundstück FlNr. 491 Gemarkung Kehlmünz eingereicht.

 

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB); das Bauvorhaben ist jedoch nach § 35 Abs. 1 Satz 6 privilegiert, da

 

(Es) der energetischen Nutzung von Biomasse im Rahmen eines Betriebs nach Nummer 1 oder 2 (des § 35 Abs. 1 BauGB) oder eines Betriebs nach Nummer 4, der Tierhaltung betreibt, sowie dem Anschluss solcher Anlagen an das öffentliche Versorgungsnetz dient, unter folgenden Voraussetzungen:

 

a.    das Vorhaben steht in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem Betrieb,

 

b.    die Biomasse stammt überwiegend aus dem Betrieb oder überwiegend aus diesem und aus nahe gelegenen Betrieben nach den Nummern 1, 2 oder 4, soweit letzterer Tierhaltung betreibt,

 

c.     es wird je Hofstelle oder Betriebsstandort nur eine Anlage betrieben und

 

d.    die Kapazität einer Anlage zur Erzeugung von Biogas überschreitet nicht 2,3 Millionen Normkubikmeter Biogas pro Jahr, die Feuerungswärmeleistung anderer Anlagen überschreitet nicht 2,0 Megawatt,

 

Die für das Vorhaben notwendige Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben des Herrn Dieter und der Frau Irma Scheuenstuhl zum Erweiterung einer bestehenden Biogasanlage, Neubau eines Gärrestelagers, Neubau eines BHKW-Gebäudes und der Errichtung eines Havariewalls auf dem Grundstück FlNr. 491 der Gemarkung Kehlmünz.

Gleichzeitig erhebt der Markt Dietenhofen keine Einwände gegen eine Genehmigung der Anlage nach 4. BImSchV.