Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Die Firma Zwingel GbR hat einen Bauantrag zum Neubau eines Güllebehälters in monolithischer Ausführung auf dem Grundstück FlNr. 301 Gemarkung Neudorf eingereicht.

 

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB); das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Satz 1 privilegiert, da (es) einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt,

Die für das Vorhaben notwendige Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben der Zwingel GbR zum Neubau eines Güllebehälters in monolithischer Ausführung auf dem Grundstück FlNr. 301 der Gemarkung Neudorf.