Sitzung: 09.04.2018 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Die Firma Zwingel GbR hat einen Bauantrag zum Neubau eines Güllebehälters in monolithischer Ausführung auf dem Grundstück FlNr. 301 Gemarkung Neudorf eingereicht.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB); das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Satz 1 privilegiert, da (es) einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt,
Die für das Vorhaben notwendige Erschließung ist gesichert.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben der Zwingel GbR zum Neubau eines Güllebehälters in monolithischer Ausführung auf dem Grundstück FlNr. 301 der Gemarkung Neudorf.