Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 sind durch den Markt Dietenhofen mindestens vier Personen für ein mögliches Schöffenamt zu benennen.

 

Es wird vorgeschlagen, alle Personen, welche sich beim Markt Dietenhofen gemeldet haben, zu benennen.

 

Die Personen sind der beigefügten amtlichen Vorschlagsliste zu entnehmen.


Beschlussvorschlag:

Die genannten Personen werden für eine Schöffentätigkeit vorgeschlagen. Die beigefügte Vorschlagsliste wird dem Amtsgericht gemeldet.