Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Mit Bescheid vom 25.04.2014 hat das Landratsamt Ansbach die bauaufsichtliche Genehmigung für den Anbau eines Wintergartens an ein best. Wohnhaus auf dem Grundstück FlNr. 235 Gemarkung Dietenhofen erteilt. Mit Schreiben vom 19.04.2018 wurde die Verlängerung des Baugenehmigungsbescheids beantragt.

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 Dietenhofen – östlicher Teil.

Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes ist folgende Befreiung erforderlich:

-       Baugrenze im Süden

 

Die Erschließung ist gesichert.

 


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Verlängerung der Geltungsdauer der bauaufsichtlichen Genehmigung zum Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück FlNr. 235 Gemarkung Dietenhofen. Antragsteller ist Herr Claus Christgau.