Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Westmittelfranken hat in seiner Sitzung am 25.04.2018 die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens für die 24. Änderung des Regionalplans beschlossen.
Mit dem Änderungsentwurf wird die am 01.04.2010 in Kraft getretene 11. Änderung des Regionalplans im Teilkapitel 7.1 „Natur und Landschaft“ um die Teilkapitel 7.1.3.1 „Regionale Grünzüge“ und 7.1.3.3 „Trenngrün“ ergänzt. Über die 24. Änderung sollen die Vorgaben aus dem Landesentwicklungsprogramm Bayern für die Region Westmittelfranken umgesetzt werden.
Teilkapitel 7.1.3.1 „Regionale Grünzüge“:
Für das Gemeindegebiet ist folgende Änderung vorgesehen:
(Auszug aus der Tekturkarte)
Das Biberttal mit
Haselbachtal wird als „Regionale Grünzüge festgelegt und es wird die Funktion
Erholungsvorsorge und Verbesserung des Bioklimas zugewiesen (siehe Ziele und
Grundsätze zur 24. Änderung, Nr. 7.1.3.1 – Seite 3).
Die Regionalen Grünzüge
werden im neuen Teilkapitel 7.1.3.1 wie folgt beschrieben:
Die vorgesehene Flächen für
den Regionalen Grünzug sind fast mit den festgesetzten Überschwemmungsgebieten
Haselbach und Bibert identisch. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist
eine Bebauung grundsätzlich nicht oder nur unter Einhaltung bestimmter Auflagen
oder Ausgleichsmaßnahmen möglich. Zusätzlich ist dieser Bereich nahezu
deckungsgleich mit der Schutzzone des Naturparks Frankenhöhe und dem FFH-Gebiet
Bibertgrund/Haselbach.
Teilkapitel 7.1.3.3 „Trenngrün“:
Die Ausweisung eines „Trenngrün“ (geeignete Freiflächen zwischen benachbarten Siedlungsflächen, die deren Zusammenwachsen vermeiden) ist im Gemeindegebiet Dietenhofen nicht vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat erhebt keine Einwendungen gegen die 24. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken bezüglich der Neuaufnahme des Teilkapitels 7.1.3.1 „Regionale Grünzüge“ und des Teilkapitels 7.1.3.3 „Trenngrün“.