Nach der Betrachtung
der aktuellen Verbandsschülerzahlen (Stand 01.10.2017) des Schulverbandes wurde
festgestellt, dass diese Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Schulverbandsversammlung
in Bezug auf die Anzahl der Verbandsräte haben.
Da die Anzahl der
Verbandsräte weder in der Verbandssatzung, noch in der Geschäftsordnung der
Schulverbandsversammlung geregelt ist, ergibt sich die Zusammensetzung aus dem
Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG).
Dieses regelt in
Art. 9 Abs. 3, dass die Mitgliedsgemeinden neben dem Ersten Bürgermeistern, für
eine Schülerzahl von 51 bis 100 (jeweils zum Stichtag 1.10.) einen Verbandsrat
und für jedes weitere angefangene Hundert einen weiteren Verbandsrat in die
Schulverbandsversammlung entsenden.
Sofern eine Gemeinde
wegen Rückgangs ihrer Verbandsschülerzahl zum Stichtag zu viele Verbandsräte
stellt, sind sie durch den Gemeinderat vor der nächsten Verbandsversammlung
abzuberufen.
Zum Stichtag
1.10.2017 hat der Markt Dietenhofen 290 Verbandsschüler, sodass neben dem
Ersten Bürgermeister Erdel lediglich drei Verbandsräte an der
Verbandsversammlung teilnehmen.
Da aktuell vier
Verbandsräte entsendet werden, muss gem. Art. 9 Abs. 3 BaySchFG ein Verbandsrat
noch vor der nächsten Verbandsversammlung abberufen werden.
Nach den beiliegenden
Berechnungen nach D´Hondt, Hare-Niemeyer und Sainte Lague/Schepers ergibt sich
- aufgrund der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenen Stimmen bei der
Marktgemeinderatswahl 2014 - dass der PWG, WGO und CSU/FB jeweils ein
Verbandsrat in der Schulverbandsversammlung zusteht.
Dies hat zur
Folge, dass ein Verbandsrat der WGO aus der Schulverbandsversammlung
abzuberufen ist.
Da der
Schulverband allerdings beabsichtigt eine, vom Gesetz abweichende bzw.
modifizierte, Regelung über die Zusammensetzung der Schulverbandsversammlung
durch Änderung der Verbandssatzung zu treffen, soll vorsorglich für diesen Fall
bereits ein weiteres Marktgemeinderatsmitglied bestimmt werden, welches als
Verbandsrat in die Schulverbandsversammlung entsandt wird.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat beschließt, dass das Marktgemeinderatsmitglied Christian Hauenstein als Verbandsrat aus der Schulverbandsversammlung abberufen wird und der Markt Dietenhofen, im Rahmen des Art. 9 Abs. 3 BaySchFG, neben dem Ersten Bürgermeister noch drei Verbandsräte, namentlich Rainer Pfeiffer, Klaus Scheiderer und Stefan Blank, in die Schulverbandsversammlung entsendet.
Weiter beschließt der Marktgemeinderat für den Fall, dass der Schulverband durch Änderung seiner Verbandssatzung, eine vom Gesetz abweichende bzw. modifizierte Regelung über die Zusammensetzung der Schulverbandsversammlung dahingehend trifft, dass zusätzlich zur gesetzlichen vorgeschriebenen Anzahl an Verbandsräten, jede Mitgliedsgemeinde zusätzlich einen weiteren Verbandsrat in die Schulverbandsversammlung entsendet, das Marktgemeinderatsmitglied Christian Hauenstein als zusätzliches Mitglied in die Schulverbandsversammlung entsendet wird.