Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Nach der Betrachtung der aktuellen Verbandsschülerzahlen (Stand 01.10.2017) des Schulverbandes wurde festgestellt, dass diese Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Schulverbandsversammlung in Bezug auf die Anzahl der Verbandsräte haben.

 

Da die Anzahl der Verbandsräte weder in der Verbandssatzung, noch in der Geschäftsordnung der Schulverbandsversammlung geregelt ist, ergibt sich die Zusammensetzung aus dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG).

 

Dieses regelt in Art. 9 Abs. 3, dass die Mitgliedsgemeinden neben dem Ersten Bürgermeistern, für eine Schülerzahl von 51 bis 100 (jeweils zum Stichtag 1.10.) einen Verbandsrat und für jedes weitere angefangene Hundert einen weiteren Verbandsrat in die Schulverbandsversammlung entsenden.

Sofern eine Gemeinde wegen Rückgangs ihrer Verbandsschülerzahl zum Stichtag zu viele Verbandsräte stellt, sind sie durch den Gemeinderat vor der nächsten Verbandsversammlung abzuberufen.

 

Zum Stichtag 1.10.2017 hat der Markt Dietenhofen 290 Verbandsschüler, sodass neben dem Ersten Bürgermeister Erdel lediglich drei Verbandsräte an der Verbandsversammlung teilnehmen.

Da aktuell vier Verbandsräte entsendet werden, muss gem. Art. 9 Abs. 3 BaySchFG ein Verbandsrat noch vor der nächsten Verbandsversammlung abberufen werden.

 

Nach den beiliegenden Berechnungen nach D´Hondt, Hare-Niemeyer und Sainte Lague/Schepers ergibt sich - aufgrund der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenen Stimmen bei der Marktgemeinderatswahl 2014 - dass der PWG, WGO und CSU/FB jeweils ein Verbandsrat in der Schulverbandsversammlung zusteht.

Dies hat zur Folge, dass ein Verbandsrat der WGO aus der Schulverbandsversammlung abzuberufen ist.

 

Da der Schulverband allerdings beabsichtigt eine, vom Gesetz abweichende bzw. modifizierte, Regelung über die Zusammensetzung der Schulverbandsversammlung durch Änderung der Verbandssatzung zu treffen, soll vorsorglich für diesen Fall bereits ein weiteres Marktgemeinderatsmitglied bestimmt werden, welches als Verbandsrat in die Schulverbandsversammlung entsandt wird.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, dass das Marktgemeinderatsmitglied Christian Hauenstein als Verbandsrat aus der Schulverbandsversammlung abberufen wird und der Markt Dietenhofen, im Rahmen des Art. 9 Abs. 3 BaySchFG, neben dem Ersten Bürgermeister noch drei Verbandsräte, namentlich Rainer Pfeiffer, Klaus Scheiderer und Stefan Blank, in die Schulverbandsversammlung entsendet.

 

Weiter beschließt der Marktgemeinderat für den Fall, dass der Schulverband durch Änderung seiner Verbandssatzung, eine vom Gesetz abweichende bzw. modifizierte Regelung über die Zusammensetzung der Schulverbandsversammlung dahingehend trifft, dass zusätzlich zur gesetzlichen vorgeschriebenen Anzahl an Verbandsräten, jede Mitgliedsgemeinde zusätzlich einen weiteren Verbandsrat in die Schulverbandsversammlung entsendet, das Marktgemeinderatsmitglied Christian Hauenstein als zusätzliches Mitglied in die Schulverbandsversammlung entsendet wird.