Gemäß der vor Beginn der Arbeitenden durchgeführten Lastplattenversuche wurde vor Ort in Absprache mit dem Bodengutachter festgelegt, dass es sinnvoller wäre, anstelle umfangreicher Bodenaustauschmaßnahmen nur die aufgeweichten Bodenschichten abzutragen (Pos. 1.2.010) und darauf eine HGT-Schicht aufzubringen, da nicht absehbar ist, bis in welche Tiefen der Boden bis zu einem tragfähigen Untergrund auszukoffern ist.
Dadurch kann die geplante Schottertragschicht (STS) entfallen und die Frostschutzschicht (FSS) in ihren Dicken reduziert werden. Durch die HGT-Schicht kann somit bei einer Steigerung der Tragfähigkeit der Gesamt-Bodenaufbau reduziert werden.
Dennoch muss ab Höhe Planum bis zur HGT-Lage mit Schroppen aufgefüllt werden. Nicht zuletzt auch auf Grund der Höhenänderung des Gebäudes (+30cm).
Vergabesumme
Außenanlagen 118.304,48
€
Nachtragsangebot 02 für HGT 13.792,70 €
als Zulage zu Pos. 1.4.060 (Frostschutzschicht)
zusätzlicher Bodenabtrag (Pos. 1.2.020) entfällt,
da durch HGT nicht notwendig
300 m³ á 15,76 € -4.728,00 €
Dickenänderung der Frostschutzschicht (FSS):
kalkuliert (LV Pos. 1.4.060): 650 t
benötigte Menge:
800
m² x (0,25 m FSS + 0,25 m HGT) = 400 m³
400 m³ entspr. 750 t
750 - 650 = 100 t á 21,62 € 2.162,00 €
Entfallen der Schottertragschichten STS:
Pos. 1.4.070 200 t -4.381,28 €
Pos. 1.6.120 20 t - 438,16 €
Pos. 1.7.050 60 t -1.314,47 €
Effektive Mehrkosten inkl. MwSt. 5.092,79 €
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat beschließt, das Nachtragsangebot für die hydraulisch gebundene Tragschicht (HGT) der Firma HBG Pflasterbau GmbH, Daimlerstraße 3 in 91555 Feuchtwangen, zu einem Angebotspreis von 13.792,70 Euro inkl. MwSt. anzunehmen.