Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Frau Olga und Herr Viktor Knopp reichten am 01.07.2016 eine Bauvoranfrage zum Abriss der bestehenden Gebäude und Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 82/4 der Gemarkung Kleinhaslach beim Markt Dietenhofen ein.

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilte in der Sitzung am 04.07.2016 (TOP 2.8) sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Mit Vorbescheid vom 21.12.2016 teilte das Landratsamt Ansbach mit, dass das Bauvorhaben unter Bedingungen und Auflagen grundsätzlich genehmigungsfähig sei.

 

Frau Olga und Herr Viktor Knopp haben am 01.06.2018 einen Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Errichtung einer Garage auf dem Grundstück FlNr. 82/4 der Gemarkung Kleinhaslach beim Markt Dietenhofen eingereicht. Das Bauvorhaben entspricht im Prinzip der Voranfrage; die Garage ist nun aber am Hauptgebäude angebaut.

 

Das Baugrundstück befindet sich im Innenbereich und somit richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

 

Das Baugrundstück liegt nicht im festgesetzten Überschwemmungsgebiet, aber ist als Hochwassergefahrenfläche (HQ100) ausgewiesen. Die nähere Prüfung obliegt dem Landratsamt Ansbach im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben von Frau Olga und Herrn Viktor Knopp zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Errichtung einer Garage auf dem Grundstück FlNr. 82/4 der Gemarkung Kleinhaslach.