Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Herr Tobias Lunz hat einen Bauantrag zum Neubau einer Michviehstallung und einer Güllegrube auf dem Grundstück FlNr. 2188 der Gemarkung Haasgang eingereicht.

 

Das Vorhaben ist dem Außenbereich zuzuordnen und daher richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB. Da es zur Ausübung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs dient, ist es als privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zulässig.

 

Die notwendige Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben des Herrn Tobias Lunz zum Neubau einer Milchviehstallung und zum Neubau einer Güllegrube auf dem Grundstück FlNr. 2188 der Gemarkung Haasgang.