Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Frau Claudia Reiter und Herr Harald Völz haben einen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Flachdach auf dem Grundstück FlNr. 123/1 der Gemarkung Kleinhaslach am 06.06.2018 eingereicht.

 

Das Baugrundstück befindet sich im Bereich „im Zusammenhang bebauter Ortsteile“ und daher beurteilt sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 Abs. 1 BauGB.

 

Nördlich des Grundstückes verläuft ein Biotop. Es wird durch das Bauvorhaben eventuell beeinträchtigt.

 

Die Erschließung ist bereits teilweise gesichert. Eine Kanalleitung führt am Grundstück vorbei. Wie ein Wasseranschluss geschaffen werden kann, muss mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung Dillenberggruppe geklärt werden.

 

An der von den Bauwerbern beantragten Stelle ist keine Zufahrt möglich, da der vorbeiführende Weg nicht als öffentliche Straße gewidmet ist. Eine Zufahrt wäre nach derzeitigem Stand nur im südöstlichen Bereich des Grundstückes möglich.

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss wäre bereit, einer Umwidmung des Weges entlang des Grundstückes vom öffentlichen Feld- und Waldweg zur Ortsstraße zuzustimmen, falls die Bauwerber die Unterhaltslast des Weges übernähmen.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage der Frau Claudia Reiter und des Herrn Harald Volz zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Flachdach auf dem Grundstück FlNr. 123/1 der Gemarkung Kleinhaslach.