Sitzung: 18.06.2018 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Große Höhe“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten, sodass die Behandlung des Bauantrages im Genehmigungsfreistellungsverfahren erfolgen kann.
Die Verwaltung hat den Antrag behandelt und erklärt, dass kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Beschlussvorschlag:
Kenntnisnahme