Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Firma August Benker e. K.  hat für die Erweiterung einer Lagerhalle auf den Grundstücken FlNn. 573/12 und 573/18, Gemarkung Dietenhofen einen Antrag auf Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO am 08.06.2018 eingereicht.

 

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Große Höhe“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten, sodass die Behandlung des Bauantrages im Genehmigungsfreistellungsverfahren erfolgen kann.

 

Die Verwaltung hat den Antrag behandelt und erklärt, dass kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.


Beschlussvorschlag:

Kenntnisnahme