Beschluss: zur Kenntnis genommen

1. Bürgermeister Erdel informiert im Allgemeinen über die verschiedenen Unwetterschwerpunkte im Gemeindegebiet. Aus seiner Sicht wurden durch den Marktgemeinderat durch die Entscheidungen zur künftigen Erstellung eines Hochwasserrückhaltekonzeptes bereits richtige und wichtige „Weichenstellungen“ getroffen. Ein derartiges Konzept wird jedoch nicht „die Probleme“ der einzelnen Anwesen lösen, sondern „globaler“ ausgelegt sein.

 

Nach der geltenden Rechtsprechung ist eine Kommune grundsätzlich nicht verpflichtet, Maßnahmen gegen wild abfließendes Oberflächenwasser aus Feld und Flur zum Schutz von Privatgrundstücken zu ergreifen. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um das alleinige Risiko der jeweiligen Anlieger.

 

Auch gegen Rückstau aus dem Abwassernetz haben sich die Hauseigentümer mit entsprechenden Rückstausicherungen zu schützen.

 

Es ist für alle Hauseigentümer ratsam, in die bestehende Wohngebäude- und Hausratversicherung eine Elementarversicherung gegen Überschwemmungsschäden mit einzuschließen.