Sitzung: 13.07.2015 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 7
Die Mitglieder des Bauausschusses äußern städtebauliche Bedenken gegen den geplanten Baukörper. Angesichts der notwendigen Befreiungen wird die Besorgnis geäußert; das geplante Gebäude sei zu dominant und erdrücke die Nachbarbebauung. Auch der eingezeichnete Geländeverlauf (vorhandenes oder geplantes Gelände?) wird skeptisch gesehen.
Auch wegen der nach Meinung einiger Mitglieder des Ortsentwicklungs- und Bauausschusses zu geringen Anzahl von Stellplätzen werden Bedenken geäußert.
Beschluss:
Das Bauvorhaben
liegt im Baugebiet Nr. 4 und beurteilt sich somit nach § 30 BauGB.
Bei der
Durchführung des Bauvorhabens wären – soweit aus den Unterlagen zu entnehmen -
folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes i.S.d. § 31 Abs.
1 BauGB notwendig:
·
Überschreitung
der höchsten zulässigen Geschosszahl von zwei Geschossen, davon ein
Untergeschoss auf zwei Geschosse (Ebene 3 wahrscheinlich kein weiteres
Vollgeschoss),
·
Errichtung
eines Gebäudes mit Flachdach (Satteldach vorgesehen),
·
Errichtung
eines Sockelgeschosses mit einer Höhe von mehr als 2,50 m, sowie
·
Errichtung
der Garagen außerhalb der im Bebauungsplan vorgesehenen Flächen.
Falls ein Bauantrag gestellt wird, wäre der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss bereit, sein Einvernehmen zu erteilen.