Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Die Antragsteller haben einen Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses auf einer Teilfläche des Grundstücks FlNr. 2162 Gemarkung Kleinhaslach eingereicht.

 

Das Baugrundstück liegt innerhalb in Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses“ auf dem Grundstück FlNr. 2162 Gemarkung Kleinhaslach.