Sitzung: 09.07.2018 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0
Der Antragsteller hat einen Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus an das bestehende Wohnhaus auf den Grundstücken FlNr. 850/15 und 850/18 Gemarkung Dietenhofen eingereicht.
Das Baugrundstück befindet sich im Innenbereich und somit richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Erschließung ist gesichert.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben „Anbau an das bestehende Wohnhaus“ auf den Grundstücken FlNr. 850/15 und 850/18 Gemarkung Dietenhofen (Bauantragsverzeichnis 2018/0034).