Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Der Antragsteller hat einen Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus an das bestehende Wohnhaus auf den Grundstücken FlNr. 850/15 und 850/18 Gemarkung Dietenhofen eingereicht.

 

Das Baugrundstück befindet sich im Innenbereich und somit richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben „Anbau an das bestehende Wohnhaus“ auf den Grundstücken FlNr. 850/15 und 850/18 Gemarkung Dietenhofen (Bauantragsverzeichnis 2018/0034).