Sitzung: 09.07.2018 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 6, Anwesend: 6
Auf dem Grundstück FlNr. 848/9 Gemarkung Dietenhofen wurde an der nördlichen, östlichen und südlichen Seite Böschungssteine bis zu einer Höhe von ca. 2 m aufgesetzt. Zudem wurde das Gelände aufgefüllt.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Petersburg. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes wären bei der derzeitigen Bauausführung folgende Befreiungen erforderlich:
- Auffüllung über 1 m
(Wortlaut § 4
Nr. 2 der Satzung: Auffüllungen über 100 cm auf dem vorhandenen natürlichen
Gelände sind unzulässig.)
- Keine Angleichung der Geländehöhen an die Höhen des Nachbargeländes
(Wortlaut § 4
Nr. 3 der Satzung: Die Geländehöhen der Außenanlagen sind an die Höhen des
Nachbargeländes anzugleichen.
- Errichtung Stützmauer über 1 m Höhe
(Wortlaut § 7
Nr. 4 der Satzung: In Hanglagen ist die Errichtung von Stützmauern bis max.
1,00 m Höhe, jedoch ohne aufgesetzte Einfriedung (ausgenommen zurückgesetzte
senkrechte Holzzäune), zulässig.
Beschlussvorschlag:
Falls ein Bauantrag gestellt wird, wäre der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss bereit sein Einvernehmen zu erteilen.