Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 6, Anwesend: 6

Auf dem Grundstück FlNr. 848/9 Gemarkung Dietenhofen wurde an der nördlichen, östlichen und südlichen Seite Böschungssteine bis zu einer Höhe von ca. 2 m aufgesetzt. Zudem wurde das Gelände aufgefüllt.

 

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Petersburg. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes wären bei der derzeitigen Bauausführung folgende Befreiungen erforderlich:

 

-       Auffüllung über 1 m

 

(Wortlaut § 4 Nr. 2 der Satzung: Auffüllungen über 100 cm auf dem vorhandenen natürlichen Gelände sind unzulässig.)

 

-       Keine Angleichung der Geländehöhen an die Höhen des Nachbargeländes

 

(Wortlaut § 4 Nr. 3 der Satzung: Die Geländehöhen der Außenanlagen sind an die Höhen des Nachbargeländes anzugleichen.

 

-       Errichtung Stützmauer über 1 m Höhe

 

(Wortlaut § 7 Nr. 4 der Satzung: In Hanglagen ist die Errichtung von Stützmauern bis max. 1,00 m Höhe, jedoch ohne aufgesetzte Einfriedung (ausgenommen zurückgesetzte senkrechte Holzzäune), zulässig.

 


Beschlussvorschlag:

Falls ein Bauantrag gestellt wird, wäre der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss bereit sein Einvernehmen zu erteilen.