Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6

Fa. Hummel GbR hat einen Antrag auf Anbau einer Maschinenhalle auf dem Grundstück FlNr. 143 Gemarkung Neudorf eingereicht.

 

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich und daher richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB. Nach § 35 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

 

Der Bauherr betreibt einen landwirtschaftlichen Betrieb, sodass die erforderliche Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 BauGB vorliegt. Der Flächennutzungsplan des Marktes Dietenhofen weist die Fläche als Grünland aus.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben Anbau einer Maschinenhalle auf dem Grundstück FlNr. 143 Gemarkung Neudorf (Bauantragsverzeichnis 2018/0035).