Sitzung: 09.07.2018 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6
Fa. Hummel GbR hat einen Antrag auf Anbau einer Maschinenhalle auf dem Grundstück FlNr. 143 Gemarkung Neudorf eingereicht.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich und daher richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB. Nach § 35 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Der Bauherr betreibt einen landwirtschaftlichen Betrieb, sodass die erforderliche Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 BauGB vorliegt. Der Flächennutzungsplan des Marktes Dietenhofen weist die Fläche als Grünland aus.
Die Erschließung ist gesichert.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben Anbau einer Maschinenhalle auf dem Grundstück FlNr. 143 Gemarkung Neudorf (Bauantragsverzeichnis 2018/0035).