Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Antragsteller haben einen Antrag auf Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO für die Errichtung einer Garage auf dem Grundstück FlNr. 848/4 Gemarkung Dietenhofen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Petersburg am 28.06.2018 eingereicht.

 

Der Antrag wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderats). Es wurde erklärt, dass kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

 


Beschlussvorschlag:

Zur Kenntnis.