Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Der 1. Teil der Sanierungsmaßnahme in der Ballsporthalle Dietenhofen ist weitestgehend abgeschlossen.

Die Fördermittel für den zweiten Teil der Sanierungsmaßnahme sind im Zeitraum vom 01.Juli bis zum 30. September 2018 zu beantragen.

 

Für den zweiten Bauabschnitt sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

- Erneuerung der Heizungsverteilung

- Erneuerung Lüftungsgeräte inkl. Regelung

- Erneuerung Parkplatzbeleuchtung und Flutlichtanlage

 

Im Zuge des zweiten Teils der Sanierungsmaßnahme ist zu überlegen, ob die bestehende Heizung durch eine Hackschnitzelheizung zu ersetzen ist.

 

Der Vorteil der Erneuerung der alten Heizung im zweiten Bauabschnitt ist, dass die Heizungsverteilung auf  die neue Heizung abgestimmt werden kann und diese Maßnahme nicht im Nachhinein erfolgen muss.   

 

 

Es wird empfohlen, die Fördermittel für den zweiten Sanierungsabschnitt zu beantragen

und die bestehende, veraltete Heizung durch eine Hackschnitzelheizung zu ersetzen.

 

Hingegen dem Beschlussvorschlag hat sich der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss dafür ausgesprochen, dass das Ingenieurbüro IGA Ansbach eine Wirtschaftlichkeitsberechnung mit verschiedenen Wärmeerzeugern erstellen soll.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss beschließt, dass die Fördermittel für den zweiten Sanierungsabschnitt beantragt werden sollen und dass das Ingenieurbüro IGA Ansbach für einen eventuellen Austausch der alten Heizanlage, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung mit verschiedenen Wärmeerzeugern erstellt.