Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

In der Kalkulation der Abwassergebühr sind als Betriebskosten auch die kalkulatorischen Kosten und damit der kalkulatorische Zinssatz zu berücksichtigen (Art. 8 Abs. 3 Satz 1 KAG).

 

Der bisherige kalkulatorische Zinssatz von 4,00 % entstand durch die Anpassung an die neue rechtliche Situation („Kapitalmarktrendite“ unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Ausführungen im Geschäftsbericht 2003 des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes) sowie der Reaktion auf die Finanzkrise 2008/2009 und die damit verbundene Leitzinssenkung der Europäischen Zentralbank und entspricht damit grundsätzlich der Neufassung der VV Nr. 6 zu § 12 KommHV.

Bei dem kalkulatorischen Zinssatz handelt es sich um einen mittel- bis langfristig orientierten Zins. Eine Abschreibung im Kanalnetz mit einer Laufzeit von 50 Jahren macht es nötig nicht die momentane Kapitalmarktrendite zu betrachten, sondern einen Durchschnitt der letzten 25 Jahre als Basis anzusetzen.

Aufgrund der lang anhaltenden Niedrigzinsphase empfiehlt die mit der Gebührenkalkulation beauftragte Kommunalberatung Dr. Schulte Röder ab dem Jahr 2017 den kalkulatorischen Zins auf 3,75 % abzusenken.

 

Es sei noch angemerkt, dass sich dieser Zinssatz für Anschaffungen aus dem Jahr 2017 auswirkt, welche im Jahr 2018 abgeschrieben werden und die Kalkulation 2019 einfließen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die Absenkung des kalkulatorischen Zinssatzes bei der gemeindlichen Entwässerungseinrichtung auf 3,75 % ab dem Jahr 2017.