Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurden bereits in der Sitzung des Marktgemeinderats vom 12.12.2017 zur Kenntnis genommen und entsprechend den Vorschlägen der Planerin sowie der Verwaltung mit- und gegeneinander abgewogen und entsprechend der Abwägung behandelt.

 

Zwischenzeitlich wurde die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes seitens des Landratsamtes Ansbach genehmigt.

 

Der Durchführungsvertrag wurde von den Vorhabenträgern sowie vom Markt Dietenhofen unterzeichnet.

 

Somit kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.


Beschlussvorschlag:

Unter Beachtung des Abwägungsergebnis zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Bauleitplanung beschließt der Marktgemeinderat des Marktes Dietenhofen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 38 mit integriertem Grünordnungsplan „Naturwärme Neudorfer Höhe sowie Biogasanlage Weiskopf, Neudorf“, bestehend aus einem zeichnerischen Teil (Planblatt) in der Fassung vom 10.09.2017, der Satzung in der Fassung vom 10.09.2017 und der Begründung einschließlich Anlagen in der Änderungsfassung vom 30.11.2017, gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 38 „Naturwärme Neudorfer Höhe sowie Biogasanlage Weiskopf, Neudorf“ auszufertigen und den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 38 „Naturwärme Neudorfer Höhe sowie Biogasanlage Weiskopf, Neudorf“ tritt mit dem Tage der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.