Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

In der Sitzung vom 08.05.2018 beschloss der Marktgemeinderat die Änderung der Gebühren für die Hallenbadeintritte ab dem 01.09.2018.

 

Im Nachgang zu dem Beschluss wurde im Zuge der Beschaffung des neuen Kassenautomaten deutlich, dass die Umsetzung des Verkaufs von Familientickets problematisch sein wird. Konkret geht es dabei zum einen um die Kontrolle, ob es sich um eigene Kinder der/des Erziehungsberechtigten handelt, welche vom Hallenbadpersonal aufgrund der Badeaufsicht nicht durchführbar ist.

 

Zum anderen müssten auch konkrete Personengruppen den Eintrittstickets beim Kassenautomaten hinterlegt werden. So zum Beispiel zwei Erwachsene und ein Kind für einen grünen Chip. Nach der derzeitigen Beschlusslage würde sich dann die Frage stellen, wie der Eintritt einer Familie mit zwei Erwachsenen und drei Kindern preislich erfolgen soll, da hierfür kein Familienticketpreis beschlossen wurde.

 

Aufgrund der oben dargestellten Problematik und keiner belegbaren Nachfrage für die Familientickets wird vorgeschlagen, den vom 08.05.2018 gefassten Beschluss des Marktgemeinderates dahingehend abzuändern, dass keine Familientickets ausgegeben werden, insbesondere auch keine Halbjahres- oder Jahreskarten.

 

Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass der Eintritt für Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Merkzeichen „B“ frei ist.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Marktgemeinderat beschließt den Beschluss über die Änderung der Gebühren für die Hallenbadeintritte ab dem 01.09.2018 vom 08.05.2018 dahingehend abzuändern, dass keine Familientickets ausgegeben werden und künftig Begleitpersonen von Schwebehinderten mit Merkzeichen „B“ freien Eintritt ins Hallenbad haben.